
Ratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit überaus großer Anpassungsfähigkeit. Sie besiedeln alle Lebensräume und halten sich als Kulturfolger in der Nähe des Menschen auf. Da sie sich durch eine hohe Fortpflanzungsrate auszeichnen, erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten und als Krankheitsüberträger in Betracht kommen, muss der Befall in erträglichen Grenzen gehalten werden. Die Rattenbekämpfung ist und bleibt somit eine Daueraufgabe.
Eigentümer*innen können sich selbst kümmern oder einen Schädlingsbekämpfer beauftragen
Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer*innen oder sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Die Verantwortlichkeit des Eigentümer*innen und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch schon im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der den Eigentümer*innen obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich. ___STEADY_PAYWALL___
Von daher ruft das Ordnungsamt einmal im Jahr zu einer gemeinsamen, möglichst flächendeckenden Rattenbekämpfungsaktion auf. Es ist vorgesehen, die diesjährige Aktion in der Zeit vom 15. Februar 2021 bis zum 28. Februar 2021 im Dortmunder Stadtgebiet durchzuführen. Eine solche Aktion ist nur dann sinnvoll, wenn alle Eigentümer*innen oder sonst Verfügungsberechtigte, die auf ihrem Grundstück Ratten festgestellt haben oder vermuten, sich ihr anschließen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Es bleibt den Eigentümer*innen überlassen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie sich gegen Entgelt eines Schädlingsbekämpfers bedienen, oder die Bekämpfung mit den in Apotheken, Samenhandlungen und Fachgeschäften zu erwerbenden und für den Privatgebrauch zugelassenen Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchführen. Geeignete Fachfirmen sind unter der Rubrik „Schädlingsbekämpfung“ des Branchenbuches der Deutschen Telekom ersichtlich. Die Zulässigkeit einzelner Rattenbekämpfungsmittel für den Privatgebrauch sollte mit dem Fachhandel abgeklärt werden.
Bei Giftnutzung unbedingt an Warnhinweise denken – mehrsprachige Schilder gibt’s beim Ordnungsamt kostenlos

Eine Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken durch die Stadt Dortmund wird seit Schließung der Städtischen Desinfektionsanstalt im Jahre 1987 nicht mehr angeboten. Soweit Rattenbefall auf städtischen Grundstücken von Bürger*innen festgestellt wird, ist es für eine wirksame Bekämpfung wichtig, die betroffenen städtischen Dienststellen hierüber zu unterrichten.
Die einzelnen Ansprechpartner*innen in den Dienststellen können unter den Rufnummern (0231) 50-0, (0231) 50-28888 oder (0231) 50-22968 erfragt werden. Soweit eine Bekämpfung durch Gift vorgenommen wird, sind unbedingt die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Empfehlenswert ist u.a. das Anbringen entsprechender Warnhinweise, um eventuellen Vergiftungsfällen vorzubeugen.
In Wohngebieten mit einem hohen Ausländeranteil an der Bevölkerung empfiehlt es sich, diese Hinweisschilder zusätzlich mit einer Warnung in mehrsprachiger Form zu versehen. Das Ordnungsamt hält auch in diesem Jahr wieder für interessierte Bürger*innen den ergänzenden Hinweis in verschiedenen Fremdsprachen vorrätig. Sie sind kostenlos ab sofort beim Ordnungsamt erhältich (siehe Anhang des Artikels).
Kein Gift auf und in der Nähe von Spielplätzen auslegen und auf die Gefährdung anderer Tiere achten

Um Kinder nicht zu gefährden, sollte auf Spielplätzen und in deren näherer Umgebung generell auf das Auslegen von Rattengift verzichtet werden. Sofern Bekämpfungsmaßnahmen jedoch einmal unumgänglich sind, müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, da Kinder die üblichen Hinweisschilder noch nicht lesen können.
Haustiere wie Katzen und Hunde sollten während der Aktion besonders beaufsichtigt werden, um sie vor Schäden zu bewahren. Vor dem Gifteinsatz sollte ferner geklärt werden, ob Igel – oder andere, insbesondere geschützte Tiere – vorhanden sind und somit gefährdet werden können.
In diesen Fällen sollten die Giftköder-Behältnisse so aufgestellt werden, dass sie für Ratten, nicht aber für Igel erreichbar sind (z. B. auf oder in einer hochwandigen Kiste, Blumenkübel – ca. 50 cm hoch -, Bretterstapel, Mauervorsprünge u. ä.). Weitere Einzelheiten zum Igelschutz können bei der Arbeitsgemeinschaft Igelschutz, Tel. (0231) 17 55 55, abgefragt werden.
Sinnvolle Vorbeugemaßnahmen gegen Rattenbefall – alle Infos auch online abrufbar
Neben einer kontinuierlichen Bekämpfung ist es bereits im Vorfeld unbedingt notwendig, einer Ansiedlung von Ratten entgegenzuwirken. Die wirksamste Vorbeugemaßnahme gegen Rattenbefall ist das rattensichere Bauen, das den Tieren den Zugang zu den von ihnen begehrten Objekten und Nahrungsquellen unmöglich macht. Dazu gehören vor allem Betonfundamente und ausbetonierte Keller und Stallräume.

Darüber hinaus sind alle Grundstücke in einem Zustand zu erhalten, der es möglichst ausschließt, dass Ratten sich dort aufhalten oder einnisten, da sie durch mangelnde Hygiene im Außenbereich, unerlaubte Abfallablagerungen oder achtlos weggeworfene Speisereste verstärkt angelockt werden.
Auch überfüllte, offene Mülltonnen und die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette ziehen Rattenbefall nach sich. Mit Abfall gefüllte Kunststoffsäcke sollen rattensicher aufbewahrt und erst kurz vor der Abholung auf die Straße gestellt werden.
Die Regeln einer sachgemäßen Kompostierung müssen zwingend eingehalten werden. Geschlossene Kompostsysteme sind zu bevorzugen. Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (Knochen und Fleisch) gehören nicht auf den Kompost. Häufig ist eine übertriebene Fütterung von Wildtieren und die Nichtbeseitigung von Futterresten für den Rattenbefall auf einem Grundstück mitverantwortlich. Hierzu zählt u. a. auch die Winterfütterung von Vögeln auf dem Grundstück oder Balkon.
Auch eine Tierhaltung im Freien oder in Stallungen (Hühner, Kaninchen, Pferde etc.) zieht zwangsläufig Rattenbefall nach sich, soweit ein ständiges Futterangebot besteht. Ein regelmäßiger Rückschnitt stark wuchernder Sträucher oder Bodendecker ist häufig sehr hilfreich, einer Einnistung der Ratten vorzubeugen. Die Informationen können auch im Internet unter www.dortmund.de/ordnungsamt abgerufen werden. Außerdem gibt es im Anhang des Artikels einen übersichtlichen Info-Flyer zur Ansicht oder zum Download.
Weitere Informationen:
- Flyer_Rattenbekaempfung
- Ordnungsamt, Zimmer G 341, Olpe 1, 44122 Dortmund
Reaktionen
Daniela Berg
Wie in dem Artikel bereits erwähnt, ist das Ausbringen von Privatleuten, immer als Gefahrenquelle zu betrachten. Wildtiere, Haustier und im schlimmsten Fall Kinder können mit dem Gift in Kontakt kommen. Die oftmals tödlichen Ausgänge möchte sich niemand vorstellen oder gar dafür verantwortlich sein. Hinzu kommt, dass Laien selten die korrekte Dosierung wissen. Nehmen sie zu viel, verendet die Ratte im schlechtesten Fall direkt am Köderplatz. Die anderen Ratten sind somit gewarnt und werden diese Stelle zwar meiden, sich aus der unmittelbaren Umgebung dennoch nicht wegbewegen, wenn weiterhin Futterstellen für sie zu finden sind. Wird zu wenig Gift genommen, entwickeln sich schnell Resistenzen, die dann nur noch mit der ganz schweren Chemiekeule in den Griff bekommen werden – auch das ist für die Umwelt und die Menschen dort wenig erstrebenswert. Und muss außerdem dann sowieso der Fachmann durchführen, was im Endeffekt viel teurer wird, als wenn es gleich der Schädlingsbekämpfer übernommen hätte. Es ist bei der Bekämpfung mittel- und Langfristig immer besser, wenn es ein Fachmann durchführt. Eben jener Schädlingsbekämpfer, der im Telefonbuch oder online unter diesem Begriff zu finden ist. Man kann durchaus mehrere Angebote einholen und vergleichen, ehe man sich dann für eine seriöse Firma entscheidet.
Das Ordnungsamt ruft zur gemeinsamen Rattenbekämpfung im Februar 2023 auf (PM)
Ratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit überaus großer Anpassungsfähigkeit. Sie besiedeln alle Lebensräume und halten sich als Kulturfolger in der Nähe des Menschen auf. Da sie sich durch eine hohe Fortpflanzungsrate auszeichnen, erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten und als Krankheitsüberträger in Betracht kommen, muss der Befall in erträglichen Grenzen gehalten werden. Die Rattenbekämpfung ist und bleibt somit eine Daueraufgabe.
Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer*innen oder sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Die Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer*innen und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch schon im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der den Eigentümer*innen obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich.
Von daher ruft das Ordnungsamt einmal im Jahr zu einer gemeinsamen, möglichst flächendeckenden Rattenbekämpfungsaktion auf. Es ist vorgesehen, die diesjährige Aktion in der Zeit vom
13.02.2023 – 26.02.2023 im Dortmunder Stadtgebiet durchzuführen.
Eine solche Aktion ist nur dann sinnvoll, wenn jeder Eigentümer*in oder sonst Verfügungsberechtigte, der auf deren/seinem Grundstück Ratten festgestellt wurden oder vermutet werden, sich ihr anschließt und die notwendigen Maßnahmen ergreift.
Es bleibt den Eigentümer*innen überlassen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie sich – gegen Entgelt – eines Schädlingsbekämpfenden bedienen, oder die Bekämpfung mit den in Apotheken, Samenhandlungen und Fachgeschäften zu erwerbenden und für den Privatgebrauch zugelassenen Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchführen. Geeignete Fachfirmen sind unter der Rubrik „Schädlingsbekämpfung“ in Branchenbüchern zu finden. Die Zulässigkeit einzelner Rattenbekämpfungsmittel für den Privatgebrauch sollte mit dem Fachhandel abgeklärt werden.
Eine Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken durch die Stadt Dortmund wird nicht mehr angeboten. Soweit Rattenbefall auf städtischen Grundstücken von den Bürger*innen festgestellt wird, ist es für eine wirksame Bekämpfung wichtig, die betroffene städtische Dienststelle hierüber zu unterrichten. Die einzelnen Ansprechpartner*innen in den Dienststellen können unter den Rufnummern 50-0, 50-22968 oder 50-28888 erfragt werden.
Soweit eine Bekämpfung durch Gift vorgenommen wird, sind unbedingt die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Empfehlenswert ist unter anderem das Anbringen entsprechender Warnhinweise, um eventuellen Vergiftungsfällen vorzubeugen. In Wohngebieten mit einem hohen Ausländeranteil an der Bevölkerung empfiehlt es sich, diese Hinweisschilder zusätzlich mit einer Warnung in mehrsprachiger Form zu versehen. Das Ordnungsamt hält auch in diesem Jahr wieder für interessierte Bürger*innen den ergänzenden Hinweis in verschiedenen Fremdsprachen vorrätig.
Diese ergänzenden Hinweisschilder werden ab sofort im Ordnungsamt, Zimmer G 345, Olpe 1, 44122 Dortmund, kostenlos abgegeben.
Um Kinder nicht zu gefährden, sollte auf Spielplätzen und in deren näherer Umgebung generell auf das Auslegen von Rattengift verzichtet werden. Sofern Bekämpfungsmaßnahmen jedoch einmal unumgänglich sind, müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, da Kinder die üblichen Hinweisschilder noch nicht lesen können. Haustiere (zum Beispiel Katzen und Hunde) sollten während der Aktion besonders beaufsichtigt werden, um sie vor Schäden zu bewahren.
Vor dem Gifteinsatz sollte ferner geklärt werden, ob Igel – oder andere, insbesondere geschützte Tiere – vorhanden sind und somit gefährdet werden können. In diesen Fällen sollten die Giftköder-Behältnisse so aufgestellt werden, dass sie für Ratten, nicht aber für Igel erreichbar sind (z. B. auf oder in einer hochwandigen Kiste, Blumenkübel – ca. 50 cm hoch -, Bretterstapel, Mauervorsprünge und ähnliches). Weitere Einzelheiten zum Igelschutz können bei der Arbeitsgemeinschaft Igelschutz, Tel. 17 55 55, abgefragt werden.
Vorbeugende Maßnahmen
Neben einer kontinuierlichen Bekämpfung ist es bereits im Vorfeld unbedingt notwendig, einer Ansiedlung von Ratten entgegenzuwirken. Die wirksamste Vorbeugemaßnahme gegen Rattenbefall ist das rattensichere Bauen, das den Tieren den Zugang zu den von ihnen begehrten Objekten und Nahrungsquellen unmöglich macht. Dazu gehören vor allem Betonfundamente und ausbetonierte Keller und Stallräume.
Speisereste nicht achtlos wegwerfen
Darüber hinaus sind alle Grundstücke in einem Zustand zu erhalten, der es möglichst ausschließt, dass Ratten sich dort aufhalten oder einnisten, da sie durch mangelnde Hygiene im Außenbereich, unerlaubte Abfallablagerungen oder achtlos weggeworfene Speisereste verstärkt angelockt werden. Auch überfüllte, offene Mülltonnen und die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette ziehen Rattenbefall nach sich. Mit Abfall gefüllte Kunststoffsäcke sollen rattensicher aufbewahrt und erst kurz vor der Abholung auf die Straße gestellt werden.
Die Regeln einer sachgemäßen Kompostierung müssen zwingend eingehalten werden. Geschlossene Kompostsysteme sind zu bevorzugen. Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (Knochen und Fleisch) gehören nicht auf den Kompost.
Häufig ist eine übertriebene Fütterung von Wildtieren und die Nichtbeseitigung von Futterresten für den Rattenbefall auf einem Grundstück mit verantwortlich. Hierzu zählt u. a. auch die Winterfütterung von Vögeln auf dem Grundstück oder Balkon.
Vorsicht bei Tierhaltung im Freien
Auch eine Tierhaltung im Freien oder in Stallungen (Hühner, Kaninchen, Pferde etc.) zieht zwangsläufig Rattenbefall nach sich, soweit ein ständiges Futterangebot besteht. Ein regelmäßiger Rückschnitt stark wuchernder Sträucher oder Bodendecker ist häufig sehr hilfreich, einer Einnistung der Ratten vorzubeugen.