Neuer Betriebskostenspiegel für NRW: Heizkosten sind weiter gestiegen – Günstige Prognosen für die nächste Abrechnung

BKS 2014_NRWMieter zahlen in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt 2,16 Euro pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten. Rechnet man dagegen alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die so genannte zweite Miete hier bis zu 3,35 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen.

Für eine 80 Quadratmeter-Wohnung fallen 3.216 Euro Betriebskosten an

Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel (siehe Anlage), den der DMB Nordrhein-Westfalen jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2013 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten beim Anfallen aller Betriebskostenarten 3.216 Euro für das Abrechnungsjahr 2013 aufgebracht werden. Damit sind die Betriebskosten im Vergleich zum Vorjahr um 0,04 Euro pro Quadratmeter gesunken.

Gestiegen sind aber die Heizkosten. Hier lag der Wert bei 1,17 Euro pro Quadratmeter. Im Vergleich zum letzten Betriebskostenspiegel ergibt sich damit eine Preissteigerung von 0,07 Euro. Die Kosten für Wasser inkl. Abwasser sind von 0,39 auf 0,36 Euro im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Kosten für Warmwasser sind im Landesdurchschnitt gleich geblieben.

Betriebskosten in Nordrhein-Westfalen liegen unter dem Bundesdurchschnitt

Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter des Bereiches Miet- und Wohnungsrecht des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V..
Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter des Bereiches Miet- und Wohnungsrecht des Mietervereins Dortmund.

Damit liegt Nordrhein-Westfalen bei den Betriebskosten unter dem Bundesdurchschnitt (2,19 Euro/Quadratmeter/Monat). Insbesondere bei den Betriebskostenpositionen Grundsteuer, Wasser/Abwasser oder Müllbeseitigung ergeben sich lokal teilweise erhebliche Preisunterschiede.

Das gilt auch für Heizkosten und Warmwasser. Hier werden die Höhe der Kosten vor allem durch klimatische Einflüsse und starke Preisunterschiede, insbesondere bei Gas und Fernwärme bestimmt.

2014 dürfte aus Mietersicht ein gutes Abrechnungsjahr werden. Mieter können mit niedrigeren Betriebskosten und damit sogar mit Rückzahlungen rechnen. Zwar sind 2014 in vielen Städten und Gemeinden die Grundsteuern zum Teil deutlich erhöht worden, aber die Kosten für Wasser und Abwasser sind im Bundesdurchschnitt um nur 0,7 Prozent gestiegen und die für die Müllbeseitigung sogar gesunken.

Entscheidend ist aber, dass die Heizungs- und Warmwasserkosten für das Jahr 2014 spürbar gegenüber 2013 gefallen sind. Wegen der deutlich wärmeren Wintermonate 2014 ist der Heizenergieverbrauch in Deutschland um 20 bis 25 Prozent gesunken. Das gilt auch für die Energiepreise. Der Gaspreis sank um 0,1 Prozent, der für Fernwärme um 1,3 Prozent und der für Öl um 7,8 Prozent.

Betriebskostenspiegel ersetzt keine Prüfung der Abrechnung

„Bei den Angaben des Betriebskostenspiegels handelt es sich um Durchschnittswerte. Die tatsächlichen Betriebskosten können im Einzelfall höher oder niedriger sein. Der Betriebskostenspiegel kann zudem nicht als Begründung für die Angemessenheit von Betriebskosten vor Gericht verwendet werden“,  erläutert

„Hier sind die tatsächlichen Kosten im Einzelfall entscheidend. Mietern und Wohnungssuchenden bietet er aber die Möglichkeit, die Höhe ihrer Betriebskosten einzuordnen. Eine Prüfung der Betriebskostenabrechnung durch den Mieterverein ersetzt er nicht.“

Ein kostenfreier Ratgeber zu Mieterrechten bei Betriebskostenabrechnungen und der Betriebskostenspiegel sind in der Geschäftsstelle des Mietervereins Dortmund an der Kampstraße 4 und unter www.mvdo.de/mietrechtsratgeber.html kostenfrei erhältlich.

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