Landgericht Dortmund: Inszenierter Auftritt des Angeklagten provoziert Gegenreaktion im Mordprozess Schalla

Am zweiten Verhandlungstag sorgt der Angeklagte mit seinem Auftritt für Trubel am Landgericht Dortmund. Er sieht sich als Opfer einer Rufmordkampagne. Links neben ihm Verteidiger André Bohn. Fotos: Sascha Fijneman

Nachdem sowohl die zuständige Kammer des Landgerichts Dortmund als auch das Oberlandesgericht Hamm die von der Verteidigung des Angeklagten zu Prozessbeginn eingebrachte Besetzungsbeschwerde als unbegründet beurteilt hatten, konnte der zweite Mordprozess Nicole-Denise Schalla am Montag fortgesetzt werden. Die Besetzung des Gerichts unter Vorsitz von Richter Thomas Kelm bleibt unverändert. Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages setzt sich der Angeklagte Ralf H. plakativ als Opfer einer Rufmordkampagne in Szene und sorgt für einiges Stirnrunzeln und Unmut, sowohl im Publikum als auch bei den Verfahrensbeteiligten. Den Vater der 1993 ermordeten, damals 16-jährigen Nicole-Denise, übermannen schließlich seine Emotionen und er will den Angeklagten und seine Verteidiger zur Rede stellen. Ralf H. wird vorgeworfen, Nicole-Denise Schalla im Oktober 1993 auf dem Heimweg überfallen, zu sexuellen Handlungen genötigt und brutal erwürgt zu haben.

55-jähriger Angeklagter nutzt den Gerichtssaal als Bühne 

Der Auftreten des Angeklagten sorgte für Unverständnis und Empörung.

Man möchte nicht in der Haut der Eltern von Nicole-Denise Schalla stecken. Ende 2018 gingen sie mit viel Hoffnung und der Überzeugung einer Verurteilung des Angeklagten in den ersten Prozess. Über 28 Verhandlungstage in einem Zeitraum von über einem Jahr mussten sie über sich ergehen lassen, um am Ende wieder ganz am Anfang zu stehen. Der erste Prozess platzte aufgrund einer langfristigen Erkrankung einer beteiligten Richterin.___STEADY_PAYWALL___

Seit Anfang August nehmen sie nun wieder als Nebenkläger*innen vor Gericht an der Verhandlung teil, um die Wahrheit über den Tod ihrer Tochter herauszufinden, endlich Gewissheit zu erlangen und um in gewisser Weise mit diesem Kapitel ihres Lebens abschließen zu können, auch wenn ihr Verlust sicherlich immer spürbar bleiben wird. Was sie zu Beginn des zweiten Verhandlungstages jedoch erleben, ist ein sich als Opfer inszenierender Angeklagter, der den Gerichtssaal mit einem auf einem Zettel aufgedruckten Statement betritt, den Saal als Bühne benutzt und auf diese Weise, gewollt oder ungewollt, die Angehörigen des Opfers provoziert.

Die Fragen „Wo ist der HinRichter hin?“ und „Dortmund bleiben?“ waren auf dem Zettel zu lesen, den er den Medienvertreter*innen demonstrativ zum Abfilmen und Fotografieren anbot. Durch spätere Nachfrage von Richter Kelm wurde deutlich, dass sich der Angeklagte mit dem Begriff „HinRichter“ auf den Vorsitzenden Richter Windgätter aus dem ersten Prozess bezog. Seine Auswechslung war auch Gegenstand der gescheiterten Besetzungsbeschwerde zu Prozessbeginn. 

Ralf H. sieht sich als Opfer einer Rufmordkampagne und erhebt Vorwürfe gegen ehemaligen Vorsitzenden

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Thomas Kelm (Mitte).

Ralf H. bezeichnete den Richter wörtlich als „Rufmörder Windgätter“. Schon zu Prozessbeginn wurde es emotional, denn das Vorgehen des Angeklagten sorgte für Empörung. Sein Wahlverteidiger, Dr. Udo Vetter, erklärte, dass es sich bei dem Ausdruck um ein zulässiges Wortspiel handele und man dem Angeklagten nicht vorschreiben könne, mit welchen Zetteln er den Gerichtssaal betrete. 

Richter Kelm machte jedoch klar, dass er derartige Stellungnahmen unter seinem Vorsitz nicht dulde. Solche Aktionen könne der Angeklagte außerhalb des Gerichtsverfahrens starten. Nachdem sich die Verteidigung Ralf H.’s dazu entschlossen hatte, auch am zweiten Verhandlungstag keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben, wurde die Verhandlung zunächst unterbrochen.

Ralf H. wurde schon vor Beginn des zweiten Prozesses aus der Untersuchungshaft entlassen und betritt seither das Gericht als freier Mann durch den Haupteingang, wie auch alle anderen Verfahrensbeteiligten. Dass sich Angeklagter und Nebenkläger*innen hier früher oder später über den Weg laufen würden, war abzusehen. Aus diesem Grund hatte man Ralf H. nach Angaben von Richter Kelm auch angeboten, das Gericht unbemerkt über einen Seiteneingang zu betreten, was dieser jedoch abgelehnt habe.

Kleine Rangelei vor dem Gerichtsgebäude bleibt folgenlos

Der Vater der ermordeten Nicole-Denise, Joachim Schalla.

Vor dem Haupteingang des Gerichts kam es dann zu einem kleinen Zwischenfall. Ein emotional aufgebrachter Joachim Schalla versuchte zum Angeklagten zu gelangen, der jedoch von Pflichtverteidiger Bohn mit seinem Körper abgeschirmt wurde. Hierbei kam es zu einer kleinen Rempelei. 

Anwalt Vetter betrat in diesem Moment die Szenerie und warnte den aufgebrachten Vater, nichts Unüberlegtes zu tun, dies könne schnell sehr teuer werden.

Als die Verhandlung wieder aufgenommen wurde, brachten die Verteidiger den Vorfall zur Sprache. Der Angeklagte sei tätlich angegriffen und später auch noch beleidigt worden. Man habe sich jedoch schon vor dem Gericht mit den Nebenkläger*innen und ihrer Vertretung besprochen und geeinigt. Man wolle von Seiten der Verteidigung diesbezüglich keinen Strafantrag stellen.

Solange Ralf H. die Tat nicht nachgewiesen werden kann, ist er unschuldig

v.l.: Verteidiger Bohn, der Angeklagte Ralf H. und Verteidiger Dr. Udo Vetter.

Nebenklagevertreterin Arabella Pooth erklärte, dass Joachim Schalla sich für den Zwischenfall entschuldige, aber man wolle klarstellen, dass es sich lediglich um eine kleine Rempelei gehandelt habe und kein Schlag ausgeführt worden sei, wie es die Behauptung „tätlicher Angriff “seitens der Verteidiger vermuten ließe. Man sei in beiderseitigem Einverständnis übereingekommen, gegenseitige Provokationen möglichst zu unterbinden. Auch die Verteidigung untermauerte ihre Bereitschaft zur Deeskalation.

Der Vorsitzende Richter Kelm machte noch einmal deutlich, dass Ralf H. unschuldig ist, solange ihm die Schuld nicht vor Gericht nachgewiesen werden konnte. Und das Recht auf Bestrafung liege nicht im Bereich einzelner Personen, sondern sei dem Staat vorbehalten. Nachdem dieses Intermezzo abschließend bereinigt worden war, startete die Beweisaufnahme mit der Vernehmung der ersten Zeug*innen.

Wie schon im ersten Prozess wurde der Busfahrer befragt, der Nicole-Denise Schalla am Abend der Tat im Jahr 1993 noch gesehen hatte, als sie den Bus verließ. Von der Bushaltestelle waren es nur rund 300 Meter bis zur elterlichen Wohnung. Anschließend wurden Joachim und Sigrid Schalla getrennt voneinander befragt. Die Aussagen der Zeug*innen lieferten den Verteidigern Ralf H.’s allerlei Ansatzpunkte für Spekulationen, wie schon im ersten Prozess. Konkrete Erkenntnisse konnten durch ihre Befragungen jedoch vorerst nicht erzielt werden. Es wurden am zweiten Verhandlungstag noch weitere Zeug*innen aus dem Umfeld von Nicole-Denises damaligem Freundeskreis vernommen. Der Prozess wird am Mittwoch, den 26. August 2020, fortgesetzt.

 

 

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