So lässt dich der Entlastungsbetrag für Gas-Kund:innen berechnen:

Der Online-Rechner der Verbraucherzentrale NRW ermittelt die genaue Dezember-Entlastung

Die „Fliegenden Bilder“ thematisieren die Energiekrise und bringen die „Sparflamme“ auf das Dortmunder U.
Die „Fliegenden Bilder“ thematisieren die Energiekrise und bringen die „Sparflamme“ auf das Dortmunder U. Foto: Alexander Völkel für die nordstadtblogger.de

Bei Haushalten mit Gasheizung übernimmt der Staat für Dezember 2022 die monatliche Zahlung. Dies gilt für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen. „Die Entlastung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst wird der Dezemberabschlag erlassen, mit der Jahresrechnung wird aber nochmal genau nachgerechnet“, erklärt Alexandra Kopetzki, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund. „Mit unserem Online-Rechner sehen Verbraucher:innen schon jetzt, wie hoch ihre tatsächliche Entlastung sein wird.“ Dazu gibt die Verbraucherzentrale NRW weitere Tipps, was private Haushalte jetzt zusätzlich zur Dezember-Entlastung bei Gas wissen sollten.

Was ist bei der Nutzung des interaktiven Online-Rechners beachten?

Möchten Verbraucher:innen wissen, wie ihre persönliche Dezember- Entlastung beim Gasabschlag ausfällt, müssen sie nur ihre letzte Jahresabrechnung bereithalten und ihren aktuellen Bruttopreis je Kilowattstunde für Dezember 2022 kennen. Falls Mieter:innen die aktuellen Bruttopreis nicht wissen, können sie diesen bei ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin in Erfahrung bringen. Die Entlastung berechnet sich aus den aktuellen Dezemberpreisen multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 für den Haushalt prognostiziert hatte. Zusätzlich bekommt man den anteiligen Grundpreis für Dezember erstattet.

Worauf solltenVerbraucher:innen bei der Dezember-Entlastung noch achten?

Alexandra Kopetzki ist Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Dortmund.
Alexandra Kopetzki ist Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Dortmund.

Erfolgt die monatliche Zahlung des Gasabschlags per Einzugsermächtigung, bucht der Energieversorger den Betrag nicht ab oder überweist den gleichen Beitrag. Verbraucher:innen sollten jetzt kontrollieren, ob die Abbuchung für Dezember tatsächlich ausgesetzt wurde oder ob sie eine Gutschrift vom Anbieter erhalten haben.

Ist der Energieversorger nicht tätig geworden, ist dieser schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen. Verbraucher:innen, die per Dauerauftrag oder per monatlicher Überweisung ihren Gasabschlag zahlen, müssen die Zahlung für Dezember nicht vornehmen.

Wenn Sie dennoch überweisen, bekommen sie die Entlastung mit der Jahresrechnung im kommenden Jahr gutgeschrieben. Mieter:innen ohne eigenen Gasliefervertrag erhalten die Entlastung in der Regel erst mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung. In Ausnahmefällen kann aber auch schon eine Entlastung im Dezember erfolgen.

Warum wird die aktuelle Dezember-Entlastung bei Gas in bestimmten Fällen nicht dem rechnerisch korrekten Abschlag entsprechen?

Die Übernahme des diesjährigen Dezemberabschlags ist eine kurzfristige staatliche Maßnahme in der Energiekrise. Die Berechnung des korrekten Entlastungsbetrags erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, so dass Energieversorger erst mit der nächsten Jahresrechnung den genauen Entlastungsbeitrag für den Dezember 2022 ermitteln.

Ist der aktuelle Dezember-Abschlag zu hoch bemessen und die tatsächliche Entlastung ist geringer, müssen Verbraucher:innen eventuell nachzahlen. Ist der derzeitige Monatsabschlag für Gas zu niedrig angesetzt, wird der Anbieter bei der nächsten Jahresrechnung entsprechend ein Guthaben auszahlen.

Online-Rechner und weitere Informationen:

  • Online-Rechner „Dezember-Entlastung Gas“: HIER
  • Infos zum Dezemberabschlag und den Energiepreisbremsen:  HIER
  • Ausführliche Infos und Beratungsangebote zur Energiekrise: HIER
Unterstütze uns auf Steady
Print Friendly, PDF & Email

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert