Bodensteuer statt „Grundsteuer B“ – gut für Mieter und Umwelt, schlecht für Spekulanten und Großgrundbesitzer?

Neubaugebiet Stadtkrone-Ost
Stadtkrone-Ost: Grundsteuer B soll sich am Wert von Boden und Gebäuden bemessen. Archivbild

Das geltende Grundsteuerrecht sei ungerecht, verwaltungsaufwändig und fördere Bodenspekulationen. Zudem wurde es 2018 in der bestehenden Form für verfassungswidrig erklärt. Darauf weisen Attac und DGB Dortmund sowie der Nachdenktreff hin – und bringen den Gedanken ins Spiel, sie durch eine „Bodensteuer“ zu ersetzen. Debattiert werden kann darüber am Montag, den 18. März, in der Auslandsgesellschaft.

„Grundsteuer B“ – für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude – ist überholt

Die Grundsteuer B (auf Bauland und bebautes Land) wird heute auf Basis von Einheitswerten erhoben, die auf die Jahre 1964 (West) und 1935 (Ost) zurückgehen. Die Werte sind damit gegenüber den heutigen, tatsächlichen Werten so sehr veraltet und verzerrt, dass sie schließlich das Bundesverfassungsgericht im April 2018 für nicht mehr vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat.

___STEADY_PAYWALL___

Die Finanzminister der Länder wollen auch künftig die Grundsteuer am Wert von Grund und Boden sowie der darauf befindlichen Gebäude bemessen. Doch dafür müssen die zuständigen Behörden den aktuellen Wert von Immobilien aufwendig neu ermitteln. Dabei ließe sich die Grundsteuer viel einfacher reformieren – und förderte nebenbei dringend benötigte Investitionen in neue und bestehende Gebäude.

So oder so ähnlich sehen es offenbar die Veranstalter, die nun darüber zur Debatte eingeladen haben: Attac, DGB Dortmund sowie der Nachdenktreff – im Rahmen von „dortmund initiativ (zur Vernetzung links alternativ grüner Initiativen in Dortmund)“.

Bodensteuer soll gegenüber der Grundsteuer eine ganze Reihe von Vorteilen haben

Grundsteuergesetz von 1936 Reichsgesetzblatt 1936-1 Quelle Wiki
Grundsteuergesetz von 1936 Reichsgesetzblatt (1936-1). Quelle: Wiki

Die Städte und Gemeinden sollen von den Eigentümern jeweils die Grundsteuern erhalten, die sich am Bodenwert orientieren – ein bescheidener „Grundtarif“ für das dauerhafte Recht zur Bebauung und für die dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme öffentlicher Güter und Leistungen und ggf. Erzielung von Einnahmen.

Ob ein erschlossenes Grundstück tatsächlich bebaut ist oder nicht, macht aus kommunaler Sicht keinen Unterschied. Spekulatives Horten von Bodenflächen lohne sich bei der Bodensteuer dagegen weniger, heißt es in einer Erklärung des Veranstalterbündnisses.

Sie berücksichtige in idealer Weise den Grundsatz der Sozialpflichtigkeit des Eigentums sowie den allgemeinen Gleichheitssatz und stärke im Marktgeschehen die Position der Mieter gegenüber den Vermietern.

Insgesamt habe, so die Erklärung, die Bodensteuer gegenüber der alten Grundsteuer B folgende Vorteile: sie sei gerecht, einfach, entlaste Mieter, spare spart Flächen, unterstütze die Siedlungsentwicklung und schöpfe Bodenwertsteigerungen ab.

Interessierte, die über diese Fragen gerne diskutieren, laden die Veranstalter herzlich in die Auslandsgesellschaft ein.

Weitere Informationen:

  • Referent: Thomas Kubo
  • Montag, 18. März 2019, 19.00 Uhr, Auslandsgesellschaft, Steinstr. 48, (Nordausgang Hauptbahnhof, neben Cinestar und Steinwache)
  • Reader zu dem Thema: „Grundsteuer: Zeitgemäß!“, hg. von Ulrich Kriese, Dirk Löhr und Henry Wilke. Inhaltsverzeichnis; hier:
  • Weitere Veranstaltungen von „dortmund initiativ“ in und um Dortmund; hier:

 

Unterstütze uns auf Steady

Mehr zum Thema auf Nordstadtblogger.de:

Grundstücksmarktbericht 2018 für Dortmund: 2017 weniger Kaufverträge – mehr Umsatz bei Gewerbe-Grundstücken

Grundstücksmarktbericht 2017 für Dortmund: 1,3 Milliarden Euro Umsatz in 2016 – gesunde konjunkturelle Entwicklung

Wohnen in Dortmund ist teurer geworden – Mietspiegel 2019 liegt mit fünf Prozent deutlich höher als in den letzten Jahren

Massiver Ärger mit der NRW-Finanzverwaltung: Attac und VVN-BdA drohen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit

 

Print Friendly, PDF & Email

Reaktionen

  1. Politik muss verlässlich bleiben! – Die Umsetzung der Grundsteuerreform darf in Dortmund zu keiner Steuererhöhung führen (PM CDU)

    Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der veralteten Einheitswerte für verfassungswidrig und forderte den Gesetzgeber zu einer Reform auf. Diese mündete in die Grundsteuerreform 2019. Es wurde betont, dass auch das Gesamtaufkommen der Grundsteuer sich nach der Reform nicht verändern soll.

    Zwar werden die neuen Bemessungsgrundlagen erst ab dem Jahr 2025 angewendet, doch bereits jetzt stellt Sascha Mader, CDU-Kreisvorsitzender, unmissverständlich klar: „Wir als CDU Dortmund sagen ganz klar: Versprochen bleibt versprochen! Eine Erhöhung der Hebesätze im Zusammenhang mit der Reform wird es mit uns nicht geben! Auch, wenn das aufgrund der zunehmend schwierigen Haushaltslage ggf. spürbare Auswirkungen haben kann.“ Ferner gibt Mader auch den anderen Parteien zu bedenken: „Die Grundsteuer wird grundsätzlich vom Vermieter auf die Mieter umgelegt. Alleine durch die Inflation haben viele Dortmunderinnen und Dortmunder weniger Geld in der Tasche als noch vor ein paar Jahren.“

    „Natürlich wird es aufgrund der geänderten Bemessungsgrundlagen in einigen Fällen auch zu Erhöhungen kommen“ ergänzt Michael Depenbrock, stellv. CDU-Kreisvorsitzender und Steuerberater, „jedoch darf das Gesamtaufkommen nicht erhöht werden“ führt er weiter aus.

    Depenbrock weist auch auf die vorhandene Skepsis gegenüber der Änderung in der Bevölkerung hin. „Erst mussten Daten zusammengetragen werden, die der Finanzverwaltung eigentlich vorlagen und dann wurden Bescheide erlassen, deren finanzielle Auswirkungen für die betroffenen noch überhaupt nicht absehbar sind.“

    Sascha Mader dazu abschließend: „Viele warnen zurzeit vor der Gefahr für die Demokratie durch zunehmenden Populismus. Wir sorgen dafür, dass unsere Politik verlässlich bleibt!“

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert