Tipps der Verbraucherzentrale zur Schadensmeldung

Sturm Ylenia bescherte der Feuerwehr Dortmund rund 150 Einsätze – eine Schwerverletzte

Das erste Sturmtief ist über Dortmund gezogen. Diese Corona-Teststelle wurde stark in Mitleidenschaft gezogen.
Das erste Sturmtief ist über Dortmund gezogen. Diese Corona-Teststelle wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Die Feuerwehr Dortmund ist seit Mittwochabend (16. Februar 2022) bereits zu rund 150 Einsätzen aufgrund von Sturmschäden gerufen worden und wird wohl auch noch bis Samstagnacht durch die Extremwetterlage auf Trab gehalten. Während die Feuerwehr noch von 120 Einsätzen auf Twitter berichtete, meldete OB Thomas Westphal kurz darauf in der heutigen Stadtratssitzung bereits 150 Einsätze. In den meisten Fällen habe es sich um abgerissene Äste oder umgestürzte Bäume gehandelt, die beseitigt werden mussten, heißt es seitens der Feuerwehr. In Dortmund-Aplerbeck sei eine Frau jedoch schwer verletzt worden. Ein Baum war auf die Pergola des Hauses gestürzt, hatte diese zum Einsturz gebracht und die Frau unter sich begraben. Die Einsatzkräfte hätten die verletzte, eingeklemmte Frau befreien und ins nächstgelegene Krankenhaus transportieren können.

Zoo Dortmund und Westfalenpark bleiben auch in den nächsten stürmischen Tagen geschlossen

Nicht nur die Feuerwehr, auch die Straßenreinigung war unterwegs. Sie befreite die Straßen auch von kleinerem Astwerk.
Nicht nur die Feuerwehr, auch die Straßenreinigung war unterwegs. Sie befreite die Straßen auch von kleinerem Astwerk. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

In den nächsten Tagen sind weiterhin starke Sturmböen zu erwarten. Daher bleiben der Westfalenpark und der Zoo Dortmund morgen und über das Wochenende geschlossen.

Der Westfalenpark wird im Laufe des Montags entscheiden, ob in den Nachmittagsstunden wieder geöffnet werden kann. Am Montagmorgen und am Vormittag werden zunächst die Schäden ermittelt und es wird mit den notwendigen Aufräumarbeiten begonnen.

Wälder und Parks wie der Botanische Garten Romberpark sollten vorerst nicht betreten werden. Die Böden sind durch den Regen teilweise aufgeweicht und die Wurzeln nicht mehr so gut im Boden verankert. In der Folge können nicht alle Bäume dem hohen Winddruck standhalten. Aus den Kronen können auch noch nach Abebben des Sturms tote und geschwächte Äste ausbrechen und zu Boden fallen.

Sportanlagen bleiben am Freitag noch gesperrt

Die Außensportanlagen der Stadt Dortmund bleiben morgen (Freitag, 18. Februar 2022) auf Grund der Wetterlage noch gesperrt. Ob sie auch übers Wochenende geschlossen bleiben müssen, werden die Sport- und Freizeitbetriebe am Freitagmittag entscheiden.

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Schäden sollten umgehend der Versicherung gemeldet werden

„Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden”, erläutert Rafael Lech, Leiter der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund. Welche Versicherung gegen welche Schäden schützt und was Betroffene beachten müssen, erklären nachfolgende Tipps:ehr

Eine Police reicht nicht: Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist es nach den Bedingungen der Versicherer ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern.

Nachweis nicht erforderlich: Dass der Wind bei Sturm Ziegel und Dachpappe mitgehen ließ, müssen Betroffene in der Regel nicht selbst nachweisen. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es, wenn eine Wetterstation in der Nähe eine hohe Sturmstärke gemessen hat oder auch Häuser in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden.

Gebäude- und Hausratversicherung: Einen Schutz gegen Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasser bietet die Gebäudeversicherung: Eine solche Police sollten Hausbesitzer:innen vorweisen können, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist.

Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die Versicherung greift bei beschädigter Inneneinrichtung jedoch nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren. Für beschädigte Gartenmöbel wird in der Regel nur gezahlt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und dies ebenfalls vom Wind beschädigt wurde.

Reguliert werden auch Schäden an Antennen und Markisen, die einer Mietpartei gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner:innen der versicherten Wohnung genutzt werden.

Kfz-Versicherung: Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko der Fahrzeughalter in der Zahlungspflicht. Versichert ist allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, also der Neupreis des Gefährts, sondern in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat (Zeitwert).

Zudem: Oft haben Versicherte eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird. Teuer wird es, wenn Betroffene eine Mitschuld tragen, etwa weil sie bei der Durchfahrt einer überfluteten Straße stecken geblieben sind.

Baumschäden: Hat ein nachweislich morscher Baum beim Umsturz einen Schaden angerichtet, müssen Baumbesitzer:innen bzw. deren Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als „höhere Gewalt“, und Eigentümer:innen haften nicht für den Schaden.

Weiterführende Infos und Links:

Weitere Infos zu Entschädigungsleistungen bei Unwetter gibt es im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/unwetter
Über die Rechte von Zugreisenden, wenn wegen Unwetter die Bahn ausfällt, informiert die Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/17705

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Reaktionen

  1. Außensportanlagen öffnen am Wochenende wieder (PM)

    Die Sportplätze und Außensportanlagen der Stadt sind heute (Freitag) noch gesperrt. Am Wochenende werden sie auf Basis der aktuellen Wettervorhersagen wieder geöffnet.

    Der Spielbetrieb kann am Samstag und Sonntag stattfinden.

    Sollten sich im Laufe des Wochenendes die Wetterdaten bedenklich verschlechtern, behalten sich die Sport- und Freizeitbetriebe eine kurzfristige Schließung der Anlagen vor.

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