Anmeldungen an den weiterführenden Schulen in Dortmund starten 2021 unter veränderten Bedingungen

Eine Anmeldung an einer Dortmunder Gesamtschule ist vom 29. Januar bis zum 4. Februar möglich. Für alle anderen weiterführenden Schulformen gilt der Zeitraum vom 12. bis zum 23. Februar. Auch eine Anmeldung per Post ist möglich.

Schüler*innen des vierten Jahrgangs bekommen am 29. Januar nicht nur ihr Halbjahreszeugnis: Zusätzlich erhalten sie einen Anmeldebogen für die weiterführenden Schulen, ein Informationsblatt sowie eine Kopie ihres Zeugnisses für die Anmeldung. Auf den Internetseiten der weiterführenden Schulen stehen zusätzlich wichtige Informationen zur Anmeldung, denn coronabedingt ist das Verfahren in diesem Jahr ein wenig anders. Ziel ist es, bei größtmöglichem Infektionsschutz einen größtmöglichen Service zu bieten. Gleiches gilt für den Bewerbungsstart an Berufskollegs und der Gymnasialen Oberstufe.

Je nach Schulform haben die Eltern unterschiedliche Anmeldemöglichkeiten

Eine Anmeldung an einer Dortmunder Gesamtschule ist vom 29. Januar bis 4. Februar möglich. Damit nicht zu viele Menschen gleichzeitig vor Ort sind, sollen Eltern von Kindern aus den Grundschulklassen a und b sich bis zum 2. Februar anmelden. Eltern von Kindern in den Klassen c und e kommen bitte ab dem 2. Februar. Es ist ebenfalls möglich, die Anmeldung in den Sekretariaten der Schulen abzugeben oder sie mit der Post zu versenden (Eingangsdatum 4. Februar 2021).

Corona-konformes Klassenzimmer. Foto: Archiv

Bis spätestens 11. Februar erfahren die Eltern, ob ihr Kind aufgenommen wird. Sollte dies an der gewünschten oder einer anderen Gesamtschule wegen zu hoher Anmeldezahlen nicht möglich sein, können die Eltern ihr Kind an einer Hauptschule, Realschule oder einem Gymnasium anmelden. Hierfür sendet die Gesamtschule den Originalanmeldebogen zurück an die Erziehungsberechtigten.

Eine Anmeldung an einer Dortmunder Hauptschule, Realschule oder an einem Gymnasium ist vom 12. Februar bis 23. Februar möglich. Dafür müssen die Eltern den Anmeldebogen abgeben und eine Kopie (ggf. beider Seiten) des Halbjahreszeugnisses beilegen sowie den ausgefüllten zusätzlichen Anmeldebogen von der Webseite der gewünschten Schule.

Für die Anmeldung an einer Hauptschule können die Erziehungsberechtigten in der Mitte des Anmeldebogens bereits den Namen der gewünschten Hauptschule eingetragen. Der Bogen muss dann mit Datum versehen und unterschrieben werden. Die Kinder müssen den Anmeldebogen bis spätestens 23. Februar wieder an ihre*n Klassenlehrer*in zurückgeben.

Nicht vergessen: Bitte unbedingt die telefonischen Kontaktdaten auf der Anmeldung angeben, damit bei Bedarf ein Beratungsgespräch vereinbart werden kann.

Bewerbungsstart für Berufskollegs und die Gymnasiale Oberstufe

Unter www.schueleranmeldung.de können sich Jugendliche von Freitag, 29. Januar bis Samstag, 13. Februar, um einen Schulplatz an den Dortmunder Berufskollegs sowie an Gymnasien und Gesamtschulen für die Gymnasiale Oberstufe bewerben. Die Passwörter verteilen die Schulen mit Ausgabe des Halbjahreszeugnisses.

Das Fritz-Henßler-Berufskolleg in der Brügmannstzraße. Foto: Alex Völkel / Archiv

Aufgrund der Corona-Pandemie soll die Einreichung der Bewerbungsunterlagen möglichst kontaktlos erfolgen. Die Bewerbungsunterlagen können sowohl auf dem Postweg, über den Hausbriefkasten sowie mit Unterstützung der abgebenden Schule eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung der Unterlagen wurde verlängert, sodass die entsprechenden Unterlagen bis zum 19. Februar den aufnehmenden Schulen zur Verfügung gestellt werden können.

Die Liste mit den notwendigen Unterlagen, Kontaktdaten aller Schulen sowie weitere ausführliche Informationen erhalten Jugendliche über ihre aktuelle Schule sowie im Downloadbereich über die Homepage des Regionalen Bildungsbüros im Fachbereich Schule unter oben genannter Webadresse.

Schüler*innen, die einen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben, können sich zur Berufsschule anmelden. Dies ist bis zum 29. Oktober möglich. Welche Berufsschule besucht wird, teilt der Ausbildungsbetrieb mit.

Gerne können die Jugendlichen die „Schüler Online-Plattform“ auch als Informationsquelle nutzen. Dort ist das vielfältige Dortmunder Bildungsangebot übersichtlich dargestellt. Die Gliederung orientiert sich an den voraussichtlichen Schulabschlüssen.

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Reaktionen

  1. Abendrealschule hat noch Plätze zu vergeben (PM)

    Abendrealschule hat noch Plätze zu vergeben

    Die Max-von-der-Grün Abendrealschule Dortmund ist eine Schule des 2.Bildungswegs. Dort kann man Schulabschlüsse bis zur Fachoberschulreife mit dem Q-Vermerk nachholen.

    Die Absolventen des Wintersemesters 20/21 haben soeben trotz Corona-Pandemie Ihre Abschlusszeugnisse erhalten und blicken nun voller Zuversicht in Ihre Zukunft. Die Gemeinde der Abendrealschule wünscht Ihnen alles Gute auf Ihrem weiteren Lebensweg.

    Wenn auch Sie einen höherwertigen Schulabschluss erreichen möchten, können Sie sich noch bis Ende Februar um einen der letzten Plätze für das neue Semester 2021 unter ars-do.de oder unter der Telefonnummer 0231-5029424 bewerben. Der Schulsozialarbeiter Herr Gashi und die Schulleitung stehen Ihnen für Fragen gerne zu Verfügung.

  2. 5.471 Schulkinder starten an 89 Grundschulen ins Schuljahr 2021/22 (PM)

    5.471 Schulkinder starten an 89 Grundschulen ins Schuljahr 2021/22

    Der Verwaltungsvorstand befasste sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Dortmunder Grundschulen zum Schuljahr 2021/22. Für voraussichtlich 5.471 Kinder wird zum kommenden Schuljahr das Schulleben beginnen.

    Schuldezernentin Daniela Schneckenburger erläutert: „Jede Grundschule wird mindestens eine Eingangsklasse bilden. Wo es räumlich möglich ist, werden an einigen stark nachgefragten Grundschulen zusätzliche Eingangsklassen gebildet werden.“

    Einige Grundschulen können nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen. Die Kinder, an deren Wunschschule leider kein Platz mehr frei war, werden eine alternative Schule in der Nähe ihres Zuhauses besuchen.

    „Mit Blick in die Zukunft haben wir die Zügigkeiten an einigen Standorten bereits erhöht und planen den Bau neuer Grundschulen. Genaueres zu den zusätzlichen Angeboten wird der Fortschreibungsbericht zur Schulentwicklungsplanung, den wir im Juni vorlegen werden, enthalten“, so die Schuldezernentin.

    Erfahrungsgemäß werden sich die Anmeldezahlen bis zum Beginn des Schuljahres insbesondere im Stadtbezirk Innenstadt-Nord noch verändern. Die genauen Zahlen wird die Schulstatistik 2021/22 enthalten. Sie wird zum 15. Oktober 2021 veröffentlicht werden.

  3. Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund (PM)

    Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund

    Der Verwaltungsvorstand befasste sich in seiner letzten Sitzung mit dem Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 der weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund.
    Rund 5.100 Schüleri*nnen wechseln im Sommer von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen.

    „Die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens 2021 bestätigen den für uns bereits seit vielen Jahren erkennbaren Trend. Die Eltern melden ihre Kinder bevorzugt an Schulen der Schulformen an, an denen ihre Kinder den höchstmöglichen Abschluss, das Abitur, machen können“, erläutert Schuldezernentin Daniela Schneckenburger.

    Gymnasien stehen bei der Wahlentscheidung der Eltern eindeutig an erster Stelle. Die Gymnasien der Stadt Dortmund wurden mit einer Anmeldequote von 33,6 Prozent gewählt. An zweiter Stelle stehen mit einer Anmeldequote von 32,2 Prozent die Gesamtschulen. Der durch die Rückkehr zum Abitur in neun Jahren (G9) vermutete Anmelderückgang bei den Gesamtschulen ist so nicht eingetreten.

    Auch die neue Gesamtschule im Stadtbezirk Mengede (Umwandlung der Reinoldi-Sekundarschule) haben die Eltern gut angenommen; es gab 108 Anmeldungen. Der Rat der Stadt hatte im Dezember 2020 die Umwandlung der dreizügigen Sekundarschule in eine vierzügige Gesamtschule zum Schuljahresbeginn 2021/22 beschlossen.

    Eine gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangene Nachfrage verzeichneten mit einer Anmeldequote von 22,1 Prozent die Realschulen.

    Die Anmeldequote an den Hauptschulen ist mit 3,5 Prozent relativ niedrig. Diese Schulform wird von Eltern im Übergang von den Grundschulen in die Sekundarstufe I nur noch selten als Schulform-Alternative wahrgenommen. Erfreulicherweise sind die Anmeldezahlen hoch genug, dass an allen Schulen Eingangsklassen gebildet werden können. Die Nachfrage an Hauptschulplätzen steigt erfahrungsgemäß zum Wechsel von Jahrgang 7 in den Jahrgang 8 noch einmal deutlich an.

    5,8 Prozent aller Übergangskinder wurden an Schulen in Nachbargemeinden angemeldet. Diese Schulwahlentscheidung treffen vor allem Eltern aus Ortsteilen an den Stadtgrenzen (z.B. Holzen, Lichtendorf, Kirchhörde, Somborn, Mengede, Brechten, Derne, Wickede). Sie nutzen Schulangebote in Nachbargemeinden, weil diese häufig auf günstigeren Schulwegen erreicht werden können.

    Der Besuch der „Wunschschule“ lässt sich an Hauptschulen zu 100 Prozent, an Realschulen und Gymnasien überwiegend realisieren. Lediglich an den Gesamtschulen reicht das vorhandene Platzangebot insgesamt nicht aus, um alle Anmeldewünsche zu erfüllen.

    Für Kinder, die an der „Wunschschule“ nicht angenommen werden können, wurden in partnerschaftlicher Kooperation von Schulleitungen, Schulaufsicht und dem Fachbereich Schule alternative Platzangebote in Realschulen und Gymnasien an anderen gut erreichbaren Schulstandorten organisiert.

    Der Fachbereich Schuler schreibt zurzeit den Schulentwicklungsplan fort. Darin wird auch der seit vielen Jahren zu beobachtende Trend des Elternwahlverhaltens berücksichtigt. Der Schulentwicklungsplan wird den Schulraumbedarf über alle Schulformen ausweisen, so dass auch notwendige Maßnahmen im Gesamtschulbereich eingeleitet werden können.

  4. GEW Dortmund zu den Anmeldezahlen an den weiterführenden Schulen – Schulentwicklungsplanung findet nicht statt! (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Dortmund)

    GEW Dortmund zu den Anmeldezahlen an den weiterführenden Schulen – Schulentwicklungsplanung findet nicht statt!

    Der Schulträger hat die neuen Übergangszahlen für die Klassen 5 an den weiterführenden Schulen vorgelegt. Aus Sicht der GEW Dortmund wird deutlich, dass eine zukunftsfähige Schulentwicklungsplanung nicht stattfindet. Am Beispiel der Gesamtschulen wird deutlich, dass weder die Umwandlung der Sekundarschule Westerfilde in eine Gesamtschule noch die Aufstockung der Züge (Klassen) dem Bedarf und Elternwillen nachkommt. „Es ist unverständlich, dass weiterhin über 150 Schüler*innen keinen Platz an einer Schule des gemeinsamen Lernens bekommen“, kritisiert die GEW Dortmund.

    Die GEW Dortmund hatte schon vor einem Jahr bei einem Gespräch mit dem Verwaltungsrat auf die steigenden Zahlen hingewiesen und nachgefragt, wo denn die Baugruben für neue Schulgebäude seien. Auch der Schulträger geht bis Mitte dieses Jahrzehnt von einer Übergangszahl von 6000 gegenüber aktuell ca. 5000 aus. „Wer die aktuellen Übergangsquoten zum Gymnasium und zur Gesamtschule hochrechnet, muss jetzt anfangen zu bauen“, stellt Volker Maibaum für die GEW Dortmund klar.

    Wenn man die Übergangszahl von 6.200 im Jahre 2027/28 für eine Schulentwicklungsplanung zu Grunde legt, müssen ca. 2100 Schüler*innen aus der Grundschule an den Gymnasien und ca. 2000 an den Gesamtschulen untergebracht werden. Dies bedeutet rein rechnerisch eine Kapazitätserhöhung von 400 bis 500 jeweils an diesen beiden Schulformen, die das Abitur ermöglichen.

    Bei den Gymnasien ist auch die Kapazitätserhöhung durch die Rückkehr zu G9 zu berücksichtigen. „Dies ist nicht mit einer Übergangslösung wie der Erhöhung der Zügigkeit zu erreichen“, erklärt der Vorsitzende der Dortmunder GEW, Volker Maibaum. „Es muss jetzt gebaut werden.“ Hier müsse der Schulausschuss auf seiner Sitzung am kommenden Mittwoch handeln.

    Erstaunt zeigt sich die GEW Dortmund über die Aussagen zur Hauptschule. Nach Schulgesetz ist die Größe einer Hauptschule zweizügig vorgeben. Diese gesetzliche Vorgabe erreicht nur eine Hauptschule in Dortmund. Alle anderen Hauptschulen bilden nur eine Eingangsklasse, in vielen Fällen an der untersten Grenze.

    Es wird weiterhin deutlich, dass die Hauptschule mit einer Übergangsquote von gerade mal 3 % (=200 Schüler*innen) keine reale Alternative für die Eltern ist. Sie sind der Notnagel, wenn nichts anderes mehr geht. „Dies hat nichts mit der tollen Arbeit der Hauptschulen zu tun, sondern mit dem gesellschaftlichen Trend“, macht Volker Maibaum, selber Lehrkraft an einer Hauptschule und ehemaliger Personalratsvorsitzender der Hauptschulen, klar. „Aber dieser Realität muss man sich stellen.“

    Erschreckend ist weiterhin aus Sicht der GEW, dass die Funktion der Hauptschule auf die Abschulung nach der 7. und 8. Klasse reduziert wird. „Im ersten Bildungsbericht der Stadt Dortmund wurde die Abschulung noch als Problem kritisiert“, erinnert Volker Maibaum, der selber Mitglied der letzten Bildungskommission war. „Heute wird dieses Modell der Abschulung umgemünzt zu einer Begründung für eine Steigerung der Nachfrage an den Hauptschulen, als sei dies eine freiwillige Entscheidung.“

    Die GEW Dortmund fordert den Schulausschuss auf, endlich eine zukunftsfähige Planung für die weiterführenden Schulen zu entwickeln, die zur Kenntnis nimmt, dass das Gymnasium und die Gesamtschule die beiden Schulformen sind, die dem Elternwillen entsprechen.

  5. Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2022/2023 (PM)

    Obwohl das neue Schuljahr gerade erst angefangen hat, startet schon bald das Anmeldeverfahren für die Einschulung 2022/23.

    Die Schulverwaltung erwartet rund 5.650 Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Für das Schuljahr 2022/23 gilt: Alle Kinder, die im Zeitraum 1.10.2015 bis 30.9.2016 geboren wurden, werden schulpflichtig.

    Die Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2022/23 schulpflichtig werden, erhalten mit dem Informationsschreiben des Schulverwaltungsamtes Ende September einen Anmeldebogen, mit dem sie sich in der von ihnen gewünschten Grundschule anmelden können. Die Anmeldung soll bis zum 31.10.2021 erfolgen und ist nur an einer Grundschule möglich.

    Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die nach dem 30.9.2016 geboren sind, vorzeitig eingeschult werden, wenn sie „schulfähig“ sind. Über die Schulfähigkeit entscheidet die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Fragen in diesem Zusammenhang können interessierte Erziehungsberechtigte mit der Schulleitung der ausgewählten Grundschule klären. Der für die Anmeldung notwendige Anmeldebogen ist über die Grundschulen erhältlich oder kann auf http://www.dortmund.de/schule heruntergeladen werden.

    Grundsätzlich können Erziehungsberechtigte die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Ein Aufnahmeanspruch besteht jedoch nur für die nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Besonderheiten gelten bei Bekenntnisschulen. Auch für die Beurteilung eines Anspruchs auf Schülerfahrtkostenübernahme ist nur der Weg zur nächstgelegenen Schule maßgebend. Schülerfahrkosten werden bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, sofern der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt.

    Fragen zur Einschulung beantworten die Schulleitungen der Grundschulen.

    Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Erziehungsberechtigte unter http://www.dortmund.de/schule oder beim Schulverwaltungsamt unter der Rufnummer 50-2 76 61 oder unter einschulung@stadtdo.de

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