Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Ausdehnung des Verbots der Straßenprostitution auf das gesamte Dortmunder Stadtgebiet bestätigt und die anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen aus 2013 aufgehoben. OVG Münster stützt die Haltung der Stadt Dortmund Zur …