Gerd Wüsthoff (Text) und Carmen Körner (Fotos) Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb ab mindestens fünf ständig beschäftigten ArbeitnehmerInnen gewählt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Betriebsratswahl sind in den §§ 7 bis 20 des Betriebsverfassungsgesetzes …