
Zum Weltverbrauchertag warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) vor zunehmendem Finanzbetrug im Internet. Die Beratungsstelle in Dortmund informiert über typische Betrugsmaschen und gibt Hinweise, wie sich Verbraucher:innen schützen können.
382.000 Verdachtsfälle wurden der Verbraucherzentrale NRW gemeldet
Ob im E-Mail-Postfach, bei einem privaten Verkauf auf einer Onlineplattform oder in einer Chatgruppe: Das Risiko, Opfer eines Betrugsversuchs zu werden, ist hoch. Immer wieder wenden sich Betroffene an die Beratungsstelle, weil sie Geld verloren oder unbeabsichtigt persönliche Daten weitergegeben haben. Neben dem finanziellen Schaden gehe dabei häufig auch Vertrauen verloren.
„Alleine bei den E-Mails wurden uns im Jahr 2025 mehr als 382.000 Verdachtsfälle über das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW gemeldet“, sagt Alexandra Kopetzki, Leiterin der Beratungsstelle Dortmund. Ziel der Aktion zum Weltverbrauchertag sei es, Verbraucher:innen zu sensibilisieren und konkrete Hilfestellungen zu geben.
Phishing bleibt eine der häufigsten Betrugsmaschen
Besonders verbreitet ist das sogenannte Phishing. Dabei versenden Betrüger:innen massenhaft E-Mails mit Links oder Anhängen, die angeblich von Banken, Onlinehändlern oder Telekommunikationsanbietern stammen. Auch SMS, Briefe oder gefälschte QR-Codes werden genutzt, um an persönliche Daten zu gelangen.
Oft erzeugen die Nachrichten Zeitdruck. Empfänger:innen werden aufgefordert, Kontodaten zu bestätigen, Links anzuklicken oder Dateien zu öffnen. Ziel ist es, Zugangsdaten zu Konten oder andere persönliche Informationen zu erhalten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, im Zweifel nicht direkt über die Nachricht zu reagieren, sondern den angeblichen Absender über die offizielle Webseite oder Telefonnummer zu kontaktieren.
Betrug über Chatgruppen und Fake-Investments
Zunehmend verbreiten sich auch Betrugsversuche über soziale Netzwerke und Chatgruppen. Dabei geben sich Täter:innen als Finanzberater:innen aus und werben für angeblich besonders lukrative Geldanlagen, häufig im Bereich Kryptowährungen oder neue Technologien.
Die Betrüger bauen über Wochen oder Monate Vertrauen auf. Auf speziell eingerichteten Plattformen sehen Betroffene zunächst scheinbare Gewinne. Sobald jedoch größere Summen investiert oder Auszahlungen verlangt werden, bricht der Kontakt ab und das Geld ist verloren.
Risiken bei privaten Onlinekäufen
Auch bei privaten Onlinekäufen lauern Betrugsfallen. Manche Anbieter versuchen, Käufer:innen dazu zu bringen, auf sichere Bezahlfunktionen zu verzichten und stattdessen Bankdaten direkt auszutauschen. Dadurch entfällt der Schutz der Plattform.
Ein weiteres Risiko besteht bei verschickten QR-Codes. Diese können manipuliert sein und Zahlungen auf fremde Konten umleiten. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, solche Aufforderungen kritisch zu prüfen und im Zweifel nicht zu nutzen.
Was Betroffene im Ernstfall tun können
Wenn Unbekannte Zugang zum Konto hatten, sollten Betroffene ihr Konto oder ihre Karte sofort sperren lassen und Anzeige bei der Polizei erstatten. Außerdem empfiehlt es sich, die Empfängerbank zu informieren und die Erstattung der Zahlung schriftlich bei der eigenen Bank einzufordern.
Grundsätzlich sind Banken verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungen zu erstatten. Allerdings kann es Streit darüber geben, ob Kund:innen möglicherweise grob fahrlässig gehandelt haben. In solchen Fällen kann eine Schlichtungsstelle eingeschaltet oder rechtlicher Rat eingeholt werden.
Die Verbraucherzentrale NRW bietet zudem kostenlose Online-Vorträge zu aktuellen Betrugsmaschen und Schutzmöglichkeiten an. Anmeldung für kostenlose Online-Vorträge am 16. und 17. März 2026 (jeweils von 18 bis 19 Uhr) unter https://www .verbraucherzentrale.nrw/finanzbetrug
Auf der Sonderseite https://www .verbraucherzentrale.nrw/finanzbetrug gibt es außerdem einen Internetkriminalität-Notfallcheck, Hintergrund-Infos zu Phishing und Trading-Plattformen sowie das Online-Tool „Fake-Check Geldanlage“.


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Weltverbrauchertag am 15. März: Der ZOLL leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger (PM)
Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs durch den ZOLL nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei. Stellt der ZOLL dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben.
Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der ZOLL bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. „Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden“, so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.