Informationsfreiheit in Dortmund: Änderungspläne würden auch lokale Recherchen treffen

Bunderegierung erntet Kritik von Journalist:innen

Foto: Arnd Lülfing für das Stadtarchiv Dortmund Manche Akten bleiben unter Verschluss – mit einer IFG-Anfrage können Journalist:innen sie ans Licht holen.

Wer etwas wissen will, der muss nur fragen. Das ist die grundlegende Idee der Informationsfreiheit. In Demokratien geht alle Macht (und auch das Steuergeld) vom Volk aus, daher sollte dies auch ein Recht darauf haben zu wissen, was damit in Behörden angestellt wird. Dem würden wohl die meisten zustimmen. Die Bundesregierung jedoch anscheinend nicht unbedingt, denn eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes erntet viel Kritik.

Von Elija Winkler

Was bedeutet Informationsfreiheit?

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) macht es für alle möglich, Auskunft von Behörden zu bekommen und dabei insbesondere die Möglichkeit, Dokumente oder zumindest Akteneinsicht zu erhalten.

Das Gesetz gilt dabei auch für Organisationen wie Anstalten, Körperschaften und Stiftungen öffentlichen Rechts, wenn diese im staatlichen Auftrag öffentlichen Aufgaben nachgehen.

Ebenso besteht gegenüber Firmen in öffentlicher Hand, wie etwa die DSW21 oder die EDG ein Recht auf Auskunft.
Behörden können Anträge jedoch auch ablehnen, etwa zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen privater Firmen oder um personenbezogene Daten zu schützen.

Reform soll Bürokratie abbauen und Kosten sparen

Die Bundesregierung hat mit ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auf den Weg gebracht. Dabei könnte der ursprüngliche Gedanke der Transparenz auf der Strecke bleiben, warnen Vereine und Verbände wie der Deutsche Journalisten Verband (DJV) und das Netzwerk Recherche in einem offenen Brief. ___STEADY_PAYWALL___

Der Journalist Daniel Drepper vom Netzwerk Recherche kritisert die Einführung eines Preisdeckels bei IFG-Anfragen.

Die Antragsstellenden sollen nun zuerst schriftlich begründen, warum eine Anfrage gestellt wird. Damit wird das Prinzip der Informationsfreiheit grundlegend auf den Kopf gestellt. Besonders für Journalist:innen könnte das zudem ein Problem sein, da eine Begründung Hinweise darüber liefern könnte, an was sie arbeiten. Das könnte den journalistischen Quellenschutz gefährden.

Die Namen von Behördenmitarbeitenden sollen in Dokumenten geschwärzt werden und das Antragsrecht soll nur noch für EU-Bürger:innen und nicht mehr für Organisationen gelten.

Sollte die Änderung in Kraft treten, kann nicht mehr nachvollzogen werden, wer für eine Entscheidung oder einen Fehler verantwortlich ist.

Zudem würden Vereine, wie die Plattform fragdenstaat.de, die Menschen dabei helfen, Anfragen zu stellen, oder Umweltrecherchen von Greenpeace praktisch ausgeschaltet.

IFG-Anfragen können, je nach Aufwand, Geld kosten. Bisher gilt dabei ein Gebührendeckel von 500 Euro. Dieser soll verändert werden, sodass die möglichen Kosten für eine Anfrage drastisch ansteigen könnten. Daniel Drepper von Netzwerk Recherche sagt im Podcast „Ohne Block und Bleistift“ des DJV dazu, der Preisdeckel sei auch so für normale Bürger hoch, eine Aufhebung oder Erhöhung kann dazu führen, dass diese aus Kostengründen von der Anfrage ausgeschlossen werden.

Journalist:innen befürchten erhebliche Einschränkung ihrer Arbeit

Dem Entwurf zufolge soll das IFG nur noch für jene gelten, die eine Auskunft „nicht durch andere Regelungen erreichen können“, heißt es im Programm. Journalist:innen befürchten, das IFG würde Sie dann ausschließen. Dabei ist das Recht auf die Herausgabe von Dokumenten im IFG einzigartig und nicht durch andere journalistische Rechte, wie das Landespresserecht abgedeckt.

Die Einführung der elektronischen Akte ist ein großes Thema - aber bei weitem nicht das einzige.
Archivfoto: Alex Völkel für nordstadtblogger.de Es sollen nur noch jene Akten zugänglich sein, die „nicht durch andere Regelungen erreichen können.“

In einem offenen Brief an die Bundesregierung betont der DJV, „das IFG ermöglicht seit 20 Jahren, dass Korruption und Machtmissbrauch konsequent aufgedeckt werden.“
In einem offenen Brief an die Bundesregierung betont der DJV, „das IFG ermöglicht seit 20 Jahren, dass Korruption und Machtmissbrauch konsequent aufgedeckt werden.“

Anfragen liefern wichtige Informationen über lokale Angelegenheiten

Was das IFG im Lokalen bewirken kann, lässt sich an ausgewählten Recherchen darstellen.

Beispielsweise wurden mittels des IFGs die Verträge zwischen der Stadt Dortmund und der UEFA zur Fußball-Europameisterschaft 2024 veröffentlicht, die zeigen, dass die veranstaltenden Städte der UEFA weitreichende, teure und mitunter grundgesetzwidrige Zusicherungen, gemacht haben.

Während der UEFA EURO 2024 gibt es einen eigens gestalteten Dortmunder Fußball-Getränkebecher.
Foto: Roland Gorecki für die Stadt Dortmund Das IFG hat bei der Fußball Europameisterschaft der Männer 2024 Einblicke in die Verträge zwischen der Stadt und der UEFA ermöglicht.

In einem anderen Fall haben Journalisten lokale Wasserversorger und Behörden verklagt, weil diese sich geweigert haben, zu veröffentlichen, wie viel Wasser die örtlichen Schlachtbetriebe verbrauchen. Denn diese zahlen oft wenig für Grundwasser, das für die Bevölkerung knapp wird.

Wie die Rheinische Post berichtete, haben Bürger in Duisburg mit dem IFG Informationen über die Tätigkeit des Ordnungsamtes eingeholt und konnten so Mängel in der Bekämpfung von Falschparkern und Müllablagerung feststellen.

Dabei ist das IFG nur eines der Werkzeuge von Journalist:innen. Und nicht immer werden damit große Missstände aufgedeckt. Aber die Beispiele zeigen, wie wichtig es sein kann, um Informationen für Journalistinnen und die Menschen vor Ort zu beschaffen. Und auch im Kleinen ermöglicht es einen Einblick in die Verwaltung und damit auch eine demokratische Kontrolle.

Für Lokaljournalist:innen ermöglicht das IFG den Zugang zu behördlichen Unterlagen „insbesondere wenn lokale Themen einen Bundesbezug haben“, sagt Christian Weihe, Justiziar und stellvertretender Geschäftsführer des DJV NRW. „Die demokratische Kontrollfunktion der Presse würde spürbar eingeschränkt“, sollte das IFG in seiner jetzigen Form wegfallen, lautet seine Einschätzung.

Ein Blick auf die Behörden in Dortmund

Auf Anfrage der Nordstadtblogger wurden an die Stadt Dortmund von 2021 bis 2026 insgesamt 440 Anfragen nach dem IFG und dem IFG NRW gestellt. Davon wurden 61 Prozent vollständig beantwortet, sowie rund 15 Prozent, nach Einschätzung der Stadt, teilweise beantwortet.

Abgelehnt hat die Stadt Dortmund insgesamt 66 Anfragen, 36 Anfragen wurden von den Antragsstellenden zurückgezogen. Zu 16 Anfragen hatte die Stadt aufgrund von kommunalen Aufbewahrungsfristen keine weiteren Informationen. Die meisten Anfragen wurden an das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sowie das Tiefbauamt gestellt, gefolgt von den Bürgerdiensten.

Die DSW21 teilt auf Anfrage mit: „Wir erhalten im Jahr vielleicht zwei oder drei solcher Anfragen.“ Diese werden auch für gewöhnlich beantwortet. In einem aktuellen Fall prüfe die DSW21, ob sie Informationen herausgibt, oder zum Schutz der kritischen Infrastruktur zurückhält.

Insgesamt lassen die Anfragen also vermuten, dass sich Bürger reguläre Informationen besorgen, die ihren unmittelbaren Lebensbereich betreffen.

Die Debatte zeigt: Änderungspläne sind unbeliebt

Teile der SPD sind dabei sehr unzufrieden mit den Plänen der Bundesregierung. In einem internen Papier der Arbeitskreise Inneres, Digitales sowie Recht und Verbraucherschutz heißt es: „Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben“. Johannes Schätzl, der in der Bundestags-SPD für das IFG zuständig ist, nennt die Pläne einen „sehr schlechten Kompromiss“.

Aus der Opposition hagelt es ebenfalls Kritik. Der AfD-Abgeordnete Rainer Rothfuß äußert: „Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus versucht sich der Staat der demokratischen Kontrolle durch Öffentlichkeit und Medien zu entziehen.”

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Clara Bünger, sagte der Rheinischen Post: „Die Pläne aus der Giftküche des Innenministeriums zielen auf das faktische Ende der Informationsfreiheit in Deutschland.”

Ein Gesetzesentwurf zum IFG soll nun vom Bundesinnenministerium verfasst und zum Ende des Jahres vom Bundestag beschlossen werden.

Wenn ihr eure Meinung zu diesem Thema informieren mitteilen wollt, erreicht ihr die direktgewählten Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordneten unter folgenden Kontaktdaten:

Jens Peick:
jens.peick@bundestag.de
Platz der Republik 1 
11011 Berlin
Tel: 030 / 227 77630

Sabine Poschmann:
sabine.poschmann.ma04@bundestag.de
Platz der Republik 1 
11011 Berlin
Tel: 030 / 227 78494

Transparenzhinweis:
Der Autor ist Mitglied im DJV-NRW und Teil von Netzwerk Recherche
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Anm.d.Red.: Haben Sie bis zum Ende gelesen? Nur zur Info: Die Nordstadtblogger arbeiten ehrenamtlich. Wir machen das gern, aber wir freuen uns auch über Unterstützung!

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