Bevölkerungsbefragung und Gebäude- und Wohnungszählung

Fast 6.000 ausgewählte Haushalte werden in Dortmund im Rahmen des „Zensus 2022“ befragt

Im Mai findet der „Zensus 2022“ statt. In Dortmund werden über 48.000 Menschen in fast 6.000 Haushalten und in mehr als 200 Gemeinschaftsunterkünften befragt. Foto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Wie viele Menschen leben in Deutschland? Wo und wie wohnen und arbeiten sie? Das sind Fakten, die der „Zensus“, auch bekannt als Volkszählung, ermittelt. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, alle zehn Jahre einen solchen Zensus durchzuführen. Der in Deutschland für 2021 geplante „Zensus“ wurde pandemiebedingt auf 2022 verschoben.

Zensus liefert wichtige Infos als Entscheidungsgrundlage für Bund, Länder und Kommunen

Der Zensus 2022 liefert verlässliche Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszahlen sowie demografische Informationen zu Menschen, Haushalten und Familien in Deutschland, NRW und Dortmund. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf diesen Daten. Ihre regelmäßige Aktualisierung ist daher wichtig.

Luftbild Nordstadt
Die Gebäude- und Wohnungszählung richtet sich an alle Wohnungs- und Gebäudeeigentümer:innen in der Stadt. Archivfoto: Alex Völkel für Nordstadtblogger.de

Der Zensus gliedert sich in zwei Bereiche. Der eine ist eine Bevölkerungsbefragung der andere ist eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Befragung der Bevölkerung wird auf Basis der amtlichen Melderegister durchgeführt. Dadurch müssen nicht alle Menschen gefragt werden, wie es bei einer klassischen Volkszählung der Fall wäre.

Die Daten aus den Melderegistern werden durch eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis ergänzt. Außerdem werden alle Bewohner:innen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften gezählt. Die Gebäude- und Wohnungszählung richtet sich an alle Wohnungs- und Gebäudeeigentümer:innen.

Die Statischen Bundes- und Landesämter bereiten die Befragungen vor, koordinieren die Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Die Befragungen in den Haushalten und Wohnheimen vor Ort sind Sache der Erhebungsstellen sowie der Erhebungsbeauftragten, auch Interviewer:innen genannt, in den Kommunen.

Wer wird befragt und besteht eine Auskunftspflicht?

  • Foto: S.Gnatiuk / depositphotos.com

    zufällig ausgewählte Haushalte

  • alle Bewohner:innen von Wohnheimen
  • alle Bewohner:innen von Gemeinschaftsunterkünften
  • alle Haus- und Wohnungseigentümer:innen

Gemäß § 23 Zensusgesetz 2022 besteht eine Auskunftspflicht.

Wie läuft der Zensus in Dortmund und wann geht es los?

Für die Durchführung des Zensus 2022 in Dortmund wurde eine Erhebungsstelle mit acht Mitarbeiter:innen eingerichtet. In Dortmund werden über 48.000 Menschen in fast 6.000 Haushalten und in mehr als 200 Gemeinschaftsunterkünften befragt.

Infografik zum „Zensus 2022“ Foto: Web-Screenshot

Dafür wurden mehr als 260 Erhebungsbeauftragte angeworben und geschult. Über 189.000 Druckartikel und 2.300 Stück Materialien wurden durch IT.NRW zur Verfügung gestellt.

Ab Montag, dem 2. Mai beginnen die Vorbegehungen und der Einwurf von Terminankündigungen in die Briefkästen. Die Befragungen starten aber erst nach dem allgemeinen Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022. Die eigentlichen Befragungen starten also am 16. Mai und sollen bis zum 7. August laufen.

Weitere Plausibilitätsprüfungen und Wiederholungsbefragungen sollen bis zum 18. November abgeschlossen sein. Die Wiederholungsbefragung ist eine Art Qualitätskontrolle. Sie wird nur bei einer kleinen Gruppe durchgeführt. Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 wird frühestens im vierten Quartal 2023 gerechnet.

Wie laufen die Befragungen ab?

Die Bürger:innen finden eine Mitteilung in Ihren Briefkästen, falls sie befragt werden. Ohne diese Mitteilung, muss niemand aktiv werden. Die Mitteilungen werden zwischen Mai und August verteilt.

Wer eine Mitteilung erhält wird entweder zur Gebäude- und Wohnungszählung befragt oder nimmt an der Bevölkerungsbefragung teil. Das geht aus der jeweiligen Mitteilung eindeutig hervor. Es gibt auch Bürger:innen, die sowohl an der Gebäude- und Wohnungszählung als auch an der Bevölkerungsbefragung teilnehmen. Diese bekommen dann auch zwei verschiedene Mitteilungen.

Welche Regeln gelten bei der Bevölkerungsbefragung?

Die Mitteilung für die Bevölkerungsbefragung enthält eine Terminankündigung. Darauf kündigt der/die Erhebungsbeauftragte den Befragungstermin an. Der/die Erhebungsbeauftragte schreibt auf die Terminankündigung auch seinen/ihren Namen und die Telefonnummer. Haben Bürger:innen an dem angekündigten Termin keine Zeit, können sie telefonisch einen Alternativtermin vereinbaren.

Unter zensus2022.de gibt es zahlreiche mehrsprachige Erkläranimationen zur diesjährigen Volkszählung. Foto: Web-Screenshot

Alle Erhebungsbeauftragten können und müssen sich bei einer Befragung mit einem speziellen amtlichen Ausweisdokument legitimieren. Niemand muss die/den Erhebungsbeauftragten in die Wohnung lassen. Die Befragung kann vor der Wohnungstür stattfinden. Eine Vertrauensperson darf bei der Befragung anwesend sein.

Niemand muss die Angaben belegen oder etwas unterschreiben. Die jeweils geltenden COVID19-Schutzregelungen müssen durch alle Beteiligten beachtet und eingehalten werden. Bei der Befragung fragt dann der/die Erhebungsbeauftragte nach Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Geschlecht aller in einem Haushalt lebender Personen sowie nach deren Familienstand, Wohnsituation und Staatsangehörigkeit.

Diese Auskunft kann eine Person stellvertretend für alle Haushaltsmitglieder geben. Zusätzlich übergibt die/der Erhebungsbeauftragte in den meisten Fällen Online-Zugangsdaten für die weitergehende Onlinebefragung.

Die Befragten können die vielen Fragen eigenständig online beantworten. Einen Überblick über die Onlinebefragung liefert ein Musterbogen.

Wie läuft die Befragung zu Gemeinschaftsunterkünften ab?

In Gemeinschaftsunterkünften geben stellvertretend für die Bewohner:innen die Einrichtungsleitungen Auskunft. Die Bewohner:innen selbst werden also nicht befragt.

Wie läuft die Gebäude- und Wohnungszählung ab?

Mit der Mitteilung bekommen die Befragten direkt ihre Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen. Dort müssen Sie Fragen zu ihren Immobilien, zum Beispiel zu Baujahr, Größe, Ausstattung und Miete, beantworten. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung gibt es keine Erhebungsbeauftragten. Die Mitteilungen werden per Post verschickt und die Befragung läuft online.

Wie werden die Daten geschützt?

Archivfoto: pixabay

Die Erhebungsstelle ist von der Stadtverwaltung abgeschottet. Alle Mitarbeiter:innen der Erhebungsstelle und alle Erhebungsbeauftragten unterliegen der gesetzlichen Schweige- und der statistischen Geheimhaltungspflicht.

Die Online-Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt. Die Mitarbeiter:innen der Erhebungsstelle arbeiten an speziell abgeschotteten PCs. Die erhobenen Einzeldaten werden nicht weitergegeben, auch nicht an andere Behörden. Die persönlichen Daten werden schnellstmöglich von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, Rückschlüsse auf eine Person sind somit ausgeschlossen.

An wen wenden sich Bürger:innen bei Fragen?

Erhebungsstelle Dortmund
Tel.: 
(0231) 50 – 2 76 66
E-Mail: zensus@stadtdo.de
Kleppingstraße 26, 44099 Dortmund.

Weitere Informationen: www.zensus2022.de und www.dortmund.de/zensus_2022

Hier ein kurzes Video zu Hintergründen und Zweck der Volkszählung. (Sollte an dieser Stelle das Videofenster nicht erscheinen, bitte einmal den Browser aktualisieren.)

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