Die Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

Erneut Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen von Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen

Mit Aushängen macht die Bundespolizei auf die Waffenverbotszonen aufmerksam. Foto: Bundespolizeidirektion St. Augustin

Die Bundespolizei wird in der kommenden Woche (16. bis 20. Februar) in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen eine Waffenverbotszone einrichten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Bei Einsätzen hat die Bundespolizei viele gefährliche Gegenstände beschlagnahmt

Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs, verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in den genannten Hauptbahnhöfen.

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Jagdmesser, Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. eine Axt sicher. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.

Die Hauptbahnhöfe Dortmund, Bochum und Gelsenkirchen werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messer aller Art

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer:innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messer aller Art erlassen.

– Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 16. Februar bis 20. Februar 2022, täglich von 13 Uhr bis 6 Uhr.
– Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der  Hauptbahnhöfe Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.
– Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.

Bei Personen, die gegen das Waffenverbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden! Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

Die Allgemeinverfügung als PDF zum Download: BPOL_Waffenverbot_DO_GE_BO

Print Friendly, PDF & Email

Reaktionen

  1. 17-Jähriger mit verbotenem Messer unterwegs – Bundespolizei verweist auf bevorstehende Waffenverbotszone (PM)

    Gestern Abend (14. Februar) hielten Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof einen Jugendlichen mit einem Einhandmesser an. Dies zeigt abermals die Notwendigkeit der bevorstehenden Waffenverbotszone.

    Gegen 22 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte im Hauptbahnhof Dortmund einen jungen Mann. Währenddessen gab der Dortmunder zu, ein Einhandmesser mit sich zu führen. Das Messer konnte schnell mit einer Hand, bzw. mit einer Bewegung des Daumens einsatzbereit gemacht werden.

    Der 17-Jährige erklärte, dass er das Messer lediglich für die Zubereitung von Speisen nutzen würde. Jedoch musste die Bundespolizei in der Vergangenheit vermehrt feststellen, dass Messer dieser Art auch schnell in Konfliktsituationen eingesetzt werden.

    Die Beamten stellten das Messer sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein.

    In diesem Zusammenhang verweist die Bundespolizei auf die morgen beginnende Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen hin. Dieser Sachverhalt verdeutlicht abermals die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme.

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert