Vorwurf der Unterschlagung und Vorteilsnahme im Jugendamt

Dezernentin betont: Kindern und Jugendlichen sind keine Leistungen reduziert worden

Das Dortmunder Jugendamt ist in den vergangenen Tagen in die Schlagzeilen geraten – nun nahm die Stadt Stellung. Nordstadtblogger-Redaktion | Nordstadtblogger

Unterschlagung und Vorteilsnahme im Jugendamt, dazu ein Vertuschungsvorwurf und Kritik an fehlender Transparenz. Die Ruhrnachrichten hatten in den vergangenen Tagen mehrere Schlagzeilen zu dem Fall. Jetzt nahm die Stadt ausführlich zu den Vorwürfen Stellung – und lässt dabei viel Luft aus den Vorwürfen und angestellten Mutmaßungen. Es geht um Beschaffungen in Höhe von insgesamt 5000 Euro.

Genehmigte Nebentätigkeit mit der Hauptjob bei der Stadt vermengt

Die Ruhrnachrichten hatten in mehreren Artikeln schwere Vorwürfe erhoben.
Die Ruhrnachrichten hatten in mehreren Artikeln schwere Vorwürfe erhoben. Foto: Screenshot

Was ist passiert? In einer Abteilung des Jugendamtes der Stadt Dortmund hat es eine Unregelmäßigkeit bei vier Beschaffungsvorgängen gegeben, berichtete die zuständige Dezernentin Monika Nienaber-Willaredt. 

Dabei wurde die genehmigte Nebentätigkeit mit der hauptberuflichen Tätigkeit bei der Stadt Dortmund durch einen einzelnen Mitarbeitenden vermengt, in dem vier Industriestaubsauger bei dem betroffenen Mitarbeitenden im Direktvertrieb für einzelne städtische Einrichtungen angeschafft wurden. 

„Die Vorgänge wurden durch stadtinterne Kontrollmaßnahmen bekannt. Und das ist auch gut so“, betont die Dezernentin. Nach neueren Erkenntnissen Anfang März 2023 seien unmittelbar fachbereichsübergreifende Fallkonferenzen durchgeführt, die Beschaffungsvorgänge überprüft und personalrechtliche Maßnahmen zeitnah eingeleitet. „Weitere Unregelmäßigkeiten sind nicht bekannt“, betont sie.

Ein finanzieller Schaden ist nicht nach Aussage der Stadt entstanden

Monika Nienaber-Willaredt leitet das Dezernat 4 mit den Fachbereichen Schulverwaltungsamt, Jugendamt und dem Eigenbetrieb FABIDO.
Monika Nienaber-Willaredt leitet das Dezernat 4 mit den Fachbereichen Schulverwaltungsamt, Jugendamt und dem Eigenbetrieb FABIDO. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Die getätigten Käufe der vier Geräte in Höhe von circa 5000 Euro seien in der Zwischenzeit komplett rückabgewickelt worden. „Ein finanzieller Schaden ist der Stadt Dortmund demnach nicht entstanden. Im Verwendungsnachweis für das Programm ,Aufholen nach Corona’ wurde keine dieser Käufe angegeben und somit wurde kein Geld – wie medial vermutet – aus einem Förderprogramm missbräuchlich eingesetzt“, beteuert die Dezernentin. 

Der Vorgang gegen den Mitarbeiter ist personalrechtlich geprüft und mit einer ausgesprochenen Abmahnung wegen Verstoß gegen die „Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadt Dortmund (AGA)“ abgeschlossen. Der langjährige Mitarbeiter baut zurzeit Resturlaub und Überstunden ab und wird ab Mai innerhalb der Stadt Dortmund mit anderen Aufgaben betraut.   

Der Fall werde zum Anlass genommen, die Mitarbeitenden der betroffenen Abteilung zeitnah im Umgang zu Vergaben bzw. zu Beschaffungsprozessen zu den bestehenden organisatorischen Regelungen gezielt zu sensibilisieren.

Nach Einschätzung des Rechtsamtes liegt kein Straftatbestand vor

Rechtsdezernent Norbert Dahmen. Foto: Anja Cord für Nordstadtblogger.de

Nach Ersteinschätzung des Rechtsamtes der Stadt Dortmund liegt kein Straftatbestand vor. Die angezeigte Nebentätigkeit des Mitarbeitenden sei keine Dienstausübung im Sinne des § 331, Abs. 1 StGB (Vorteilsannahme). „Aufgrund dessen und aufgrund der noch nicht komplett abgeschlossenen Prüfung des gesamten Sachverhaltes wurde zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Strafanzeige gestellt“, berichtet Rechtsdezernent Norbert Dahmen. 

Dennoch sei der Beschäftigte abgemahnt und versetzt worden. „Städtische Bedienstete haben eine Vorbildfunktion. Eine Vermischung wollen und werden wir nicht dulden. Wir wollen deutlich machen, dass das nicht geht“, ergänzt Nienaber-Willaredt. Der Beschäftigte hat deutliche Konsequenzen zu tragen – bei vergleichsweise geringem Nutzen. Zwischen 100 und 150 Euro Provision soll er für jedes der vier Geräte bekommen haben.

Wichtig ist der Stadt Dortmund klarzustellen, dass zu keiner Zeit Leistungen für Kinder- und Jugendliche aufgrund dieser Beschaffungen reduziert wurden.  Eine ausführliche Information und Berichterstattung hat das Jugendamt für den zuständigen Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie im Rechnungsprüfungsausschuss zur nächsten regulären Sitzung im Mai 2023 im nicht-öffentlichen Teil vorgesehen.   

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