Änderungen bei der Wahl des Integrationsrats: Erstmals in gleichem Wahllokal aber mit eigenem Auszählungstag

Am 14. Mai ist Landtagswahl - dann müssen nicht nur die Wahlurnen bereitstehen.
Bei der Kommunalwahl 2020 wird es so viele Wahllokale in Dortmund geben wie nie zuvor. Für die Integrationsratswahl wird es keine separaten Standorte mehr geben und die Auszählung findet erst später statt. Foto: Alex Völkel

Am 13. September 2020 wird neben den allgemeinen Kommunalwahlen auch die Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund stattfinden. Die Zusammenführung dieser Wahlen auf einen Wahltag wurde für die Wahlen im Jahr 2014 erstmalig durchgeführt, damals noch in separaten, von der eigentlichen Kommunalwahl abgetrennten Wahllokalen. In diesem Jahr soll sie in diese Wahllokale integriert werden. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, werden die Stimmen jedoch nicht vor Ort ausgezählt, da es weniger Wahlberechtigte gibt und die Auszählung somit Rückschlüsse auf die Stimmabgabe der Wähler*innen zuließe. Außerdem findet die Auszählung aus organisatorisch-logistischen Gründen erst zwei Tage nach der Kommunalwahl statt.

Alle fünf Wahlen an einem Tag und in einem der Wahllokale

Bis zu fünf Wahlzettel können Dortmunder am 25. Mai in die Wahlurne stecken.
Bis zu fünf Wahlzettel können Dortmunder am 13. September in die Wahlurne stecken. Foto: Alex Völkel

Für das Jahr 2020 bedeutet dies, dass in Dortmund am 13. September insgesamt fünf Wahlen an einem Tag stattfinden. Gewählt werden die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, der Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat und erstmalig auch die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.

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Insgesamt wird es im Stadtgebiet 386 Wahllokale geben, 2014 waren es noch 302. Rund 135.000 wahlberechtigte DortmunderInnen ohne deutschen Pass können für den Integrationsrat abstimmen. 2014 waren es noch 102.000 Wahlberechtigte gewesen.

In diesem Zusammenhang befasste sich der Verwaltungsvorstand mit der Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund. Neben einigen Anpassungen an landeswahlrechtliche Gesetzesänderungen, sieht die Neufassung der Wahlordnung vor, dass die Stimmenauszählung für die Wahl des Integrationsrates nicht am Wahlabend, sondern spätestens am zweiten Werktag nach dem Wahltag durchgeführt wird.

Entlastung der Wahlhelfer*innen – 30 Sonderwahlvorstände für die Integrationsratswahl

Elf Listen und Einzelbewerber treten in Dortmund zur Integrationsratwahl an. Foto: Alex Völkel
2014 wurde der Integrationsrat noch in separaten Wahllokalen gewählt. Foto: Alex Völkel

„Wir werden hierfür 30 Sonderwahlvorstände bilden, die am Wahlabend die Urnen in den verschiedenen Wahllokalen einsammeln und dann zwei Tage später die Stimmen auszählen. Neben der Wahrung des Wahlgeheimnisses, ist dies aus logistischen Gründen die beste Lösung“, so Norbert Dahmen, Rechtsdezernent der Stadt Dortmund.

Denn bei den Kommunalwahlen 2014, bei der insgesamt vier Wahlgänge stattfanden, habe man das Ergebnis zur Integrationsratswahl erst nach 23 Uhr bekanntgeben können. Durch die neue Regelung wolle man die Wahlhelfer*innen entlasten, zumal ja noch eine Wahl mehr anstünde.

Der Verwaltungsvorstand beschloss die Weiterleitung der Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates der Stadt Dortmund zur Entscheidung an die politischen Gremien.

 

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