
Wegen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele und ihrer Gegnerschaft zur Völkerverständigung hatte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer im Januar 2020 die militante neonazistische Organisation „Combat 18“ verboten. Nach Ansicht von Polizei und Justiz hielten sich nicht alle Neonazis daran. Wegen des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot durch die Fortführung der verbotenen Organisation „Combat 18 Deutschland“ stehen vier führende Köpfe ab 26. Juni 2025 in Dortmund vor Gericht.
Die Anklage wirft eine Fortführung der Aktivitäten bis mindestens Frühjahr 2022 vor
„Combat 18 Deutschland“ ist eine rechtsextreme Organisation und der deutsche Ableger der britischen Gruppierung „Combat 18“ oder kurz „C18“. Schon der Name macht deutlich, wessen Geistes Kind die Mitglieder sind: „Combat“ steht für Kampfgruppe und die „18“ für den ersten und achten Buchstaben des Alphabets – also für „AH“ bzw. für Adolf Hitler. ___STEADY_PAYWALL___
Die Hauptverhandlung zum Strafverfahren (32 KLs 28/24) gegen Stanley R. (49), Keven L. (44), Gregor M. (45) und Robin S. (40) wird am Donnerstag, den 26. Juni 2025, um 9:30 Uhr vor dem Landgericht beginnen. Weitere Termine sind zunächst für den 27. Juni, 10. und 11. Juli, 24. und 25. Juli, 15., 21. und 22. August sowie den 4. September 2025, jeweils um 9:30 Uhr, geplant.
Mindestens 14 geheime Treffen soll es gegeben haben – inklusive „Leistungsmarsch“
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, die Organisation „Combat 18 Deutschland“ trotz des rechtskräftigen Verbots bis mindestens Frühjahr 2022 weitergeführt zu haben. Stanley R. soll ab Ende Oktober 2020 die Führung übernommen und mindestens 14 geheime Treffen organisiert haben.

Bei einem dieser Treffen habe ein sogenannter „Leistungsmarsch“ stattgefunden, bei einem anderen ein Aufnahmeverfahren für „Supporter“ (Anwärter), das Fragen zum Nationalsozialismus umfasste. Keven L. und Robin S. sollen diese Aufnahmerituale maßgeblich geplant und umgesetzt haben.
Gregor M. wird beschuldigt, im Namen der Organisation Rechtsrockkonzerte organisiert und zusammen mit Stanley R. Tonträger sowie Kleidung mit Bezug zu „Combat 18 Deutschland“ produziert zu haben. Zudem soll Stanley R. laut Ermittlungen des Generalbundesanwalts die Vernetzung mit anderen rechtsextremen Gruppen vorangetrieben haben.
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