
Gleich zwei in Dortmund sehr aktive Verbände haben Probleme mit der Finanzverwaltung: Sowohl dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac, als auch der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes/Bund der AntifaschistInnen (VVN/BdA) droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und damit dem Privileg, Spendenquittungen auszustellen.
Kritik: Nur eine aktive Zivilgesellschaft kann Transparenz von der Politik einfordern

Was genau ist passiert? Nach fünf Jahren juristischer Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein für die Initiative verheerendes letztinstanzliches Urteil gesprochen.
Der BFH setzt den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als das Hessische Finanzgericht, das die Gemeinnützigkeit von Attac 2016 bestätigt hatte. Das Hessische Finanzgericht soll nun nach den Vorgaben des BFH ein anderes Urteil sprechen.
Daher ist absehbar, dass Attac endgültig die Gemeinnützigkeit verliert. Außerdem müssen nun alle Organisationen der Zivilgesellschaft, die Politik begleiten, kritisieren und Alternativen vorschlagen, um ihre Gemeinnützigkeit fürchten.
„Um eine plurale Gesellschaft, die Mitwirkung der Menschen am gesellschaftlichen Diskurs und eine informierte, engagierte Öffentlichkeit zu fördern, ist dringend eine Gesetzesänderung notwendig. Nur eine aktive Zivilgesellschaft kann Transparenz von der Politik einfordern, kann Lobbymacht öffentlich machen, kann Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen gewährleisten“, heißt es dazu von Attac auf Bundesebene.
Regionalgruppe Dortmund bekommt die Auswirkungen schon zu spüren

„Für uns war das ein kleiner Schock. Damit hatten wir nach zwei Urteilen zu unseren Gunsten nicht gerechnet“, berichtet Till Strucksberg von der Dortmunder Attac-Regionalgruppe. „Für uns wird es richtig schwierig. Denn wir haben schon Einbußen gehabt, weil größere Spender weggeblieben sind.“
Nicht die Mitglieder (ihre Zahl ist sogar leicht auf 220 in Dortmund gestiegen) oder Sympathisanten, sondern Unternehmen und größere Spender, die auf die steuerliche Absetzbarkeit der Spenden achten (müssen), schrecken nun zurück. In einem konkreten Fall ist für die Dortmunder Gruppe nun eine wichtige Unterstützung weggefallen – ein Unternehmen hatte eine neue Lautsprecheranlage finanzieren wollen, hat nun aber einen Rückzieher gemacht.
„Das ist ein Schlag ins Kontor. Die Begründung des Urteils stößt bei uns auf völliges Unverständnis. Es gibt gemeinnützige Vereine, da kann ich nur den Kopf schütteln. Und Bildungsveranstaltungen machen wir jeden Monat“, betont Strucksberg mit Blick auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
BFH: Gemeinnützige Körperschaft soll nur im Einzelfall auf Tagespolitik eingehen
Der BFH urteilte im Revisionsverfahren nicht darüber, ob Attac gemeinnützig ist, sondern über die mit der Beurteilung zusammenhängenden rechtlichen Fragen. Insbesondere bezieht sich der BFH auf die Definitionsbreite der beiden Satzungszwecke „Volksbildung“ und „Demokratisches Staatswesen“ (Abgabenordnung § 52).
Hatte das Finanzgericht Kassel die Bedeutung der beiden Zwecke und die einzuordnenden Aktivitäten noch sehr weit gefasst, stutzt der BFH diese politisch weitsichtige Definition nun radikal zusammen: Eine gemeinnützige Körperschaft könne nur im Einzelfall auf tagespolitische Fragen eingehen, will sie ihre Gemeinnützigkeit behalten.
Er stellte zudem fest, dass die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung […] keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt“.
Marco Bülow kritisiert die mögliche Aberkennung als fatales Signal

„Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Netzwerk Attac ist ein fatales Signal. Organisationen und NGOs wie Attac, die sich kritisch mit dem politischen Geschehen auseinandersetzen, sind ein elementarer Baustein in unserer Demokratie“, kritisiert der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Marco Bülow.
Eine lebendige und funktionierende Demokratie brauche eine kritische Zivilgesellschaft. Schon heute sei es so, dass mächtige Wirtschaftsinteressen oft einen übergroßen Vorteil gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen hätten. „Wenn diese jetzt um die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit bangen müssen, verschiebt sich das Kräfteverhältnis zwischen finanzstarken Lobby-Interessen und denen von NGOs noch weiter“, so Bülow.
„Diesen Zustand können wir so nicht hinnehmen. Ich fordere die Mehrheit im Bundestag und die Bundesjustizministerin Katarina Barley auf, Rechtssicherheit für NGOs zu schaffen. Wir brauchen diese um ein starkes Zeichen für die Demokratie und den Ausgleich verschiedener Interessen zu setzen“, sagt der mittlerweile parteilose Abgeordnete.
NRW-Finanzämter drohen der VVN-BdA mit Entzug der Gemeinnützigkeit
Nicht nur Attac, auch der VVN/BdA droht von den NRW-Finanzämtern Ungemach: sie drohen der seit 70 (!) Jahren aktiven Vereinigung mit Entzug der Gemeinnützigkeit.
Anfang des Jahres, pünktlich zum Gedenktag für die Befreiung des KZ Auschwitz, drohten nordrhein-westfälische Finanzämter in einer konzertierten Aktion und in gleichlautenden Schreiben damit, dem Landesverband NRW der VVN-BdA sowie mehreren selbständigen Kreisvereinigungen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Und zwar dies rückwirkend.
Einzig aufgeführte Begründung ist die Erwähnung der VVN/BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.) in einem Verfassungsschutzbericht – jenem des Landes Bayern. Es gibt nur noch dieses Land, dass die VVN-BdA im VS-Bericht aufführt; es ist jedoch auch dort damit nicht der Entzug der Gemeinnützigkeit verbunden.
Nordrhein-Westfalen stünde mit dem Vorgehen gegen die VVN-BdA und dem Entzug der Gemeinnützigkeit einzigartig da. „Die CDU-Regierung Laschet hat offenbar den Anspruch, sich an die Spitze der politischen AntiAntifa zu stellen“, kritisiert VVN-Bundessprecher Ulli Sander.
Älteste und traditionsreichste Organisation des deutschen Widerstands
„Als traditionsreiche und älteste Organisation des deutschen Widerstandes und der Naziopfer fordern wir die sofortige Einstellung der gegen die VVN-BdA gerichteten Maßnahmen. Eine solche konzertierte Aktion hat es in Nordrhein-Westfalen nicht einmal in Zeiten des Kalten Krieges gegeben, erinnerte der Dortmunder VVN-Aktivist. „In diesen Zeiten stand die VVN zwar im Verfassungsschutzbericht, es wurde ihr aber nicht die Gemeinnützigkeit entzogen.“

Die VVN-BdA NRW e.V. kann auf mehr als 70 Jahre der kontinuierlich geleisteten demokratische Erinnerungs- und Gedenkarbeit sowie der Sozialarbeit für die Opfer des Nazismus zurückblicken.
Die Vereinigung wurde 1947 von den Überlebenden der Konzentrationslager und Mitgliedern des Widerstandes gegen Faschismus und Krieg, von Verfolgten und Holocaust-Überlebenden, ehemaligen ZwangsarbeiterInnen und aus der Emigration Heimgekehrten gegründet. Darunter waren VertreterInnen aller demokratischen Parteien, selbstverständlich auch die Kommunisten, die laut Institut für Zeitgeschichte 70 Prozent des politischen Widerstandes geleistet haben.
„Eine aus der Geschichte gezogene Lehre war und ist für unsere Organisation, überparteilich und konfessionell ungebunden einen antifaschistischen Grundkonsens zu verteidigen. In Artikel 139 Grundgesetz sind die alliierten Bestimmungen zum Verbot der NSDAP und möglicher Nachfolgeorganisationen und -parteien eindeutig bestätigt“, erinnert Sander.
Jahrzehntelanges Engagement in der Erinnerungsarbeit und im Antifaschismus
„Für dieses und andere Ziele, insbesondere für den Frieden, die Völkerverständigung und die Hilfe für Geflüchtete und Verfolgte setzt sich die VVN seit ihrer Gründung unermüdlich ein. Wir arbeiten engagiert mit im „Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte“, um auch heute noch für die soziale Betreuung der Verfolgten und ihrer Hinterbliebenen zu sorgen“, betont der VVN-Bundessprecher.
Viele Mitglieder der VVN waren als Zeitzeugen in Schulen, bei Veranstaltungen und auf Kundgebungen gegen Neonazi-Aufmärsche und für den Frieden aktiv. Dies geschah bereits in einer Zeit, da in den Regierungsparteien noch ehemals hohe Nazis mitwirkten, so Sander weiter.
„Wir rufen die demokratische Öffentlichkeit, vor allem die Friedensbewegung und die Gewerkschaften auf, das Vorgehen gegen die VVN-BdA zu verurteilen und sie in ihrer Arbeit zu unterstützen“, so Sander abschließend.

Reaktionen
Ursula Maria Wartmann
Ich nenne so etwas: Mundtot machen. Untergraben der Demokratie. Walten von Willkür. Wo soll das hinführen und welche Interessen werden da klammheimlich verfolgt?
Siegfried Stange
Wenn die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung […] keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt“ , wie der BFH zitiert wird, dann müssen sich demnächst die politischen Parteien in unserer Republik warm anziehen
DGB Region Dortmund-Hellweg (Pressemitteilung)
DGB Dortmund kritisiert: Politische Arbeit nicht gemeinnützig?
Die Dortmunder DGB-Vorsitzende Jutta Reiter kritisiert den Entzug der Gemeinnützigkeit aufgrund der Befassung mit tagespolitischen Themen im Rahmen der Vereinsarbeit, jüngst geschehen bei ATTAC, die aus Sicht der Finanzverwaltung zu (Tages-)politisch arbeiten. Darüber hinaus wird seitens der nordrhein-westfälischen Finanzämter momentan geprüft, ob der VVN – BdA die Gemeinnützigkeit sogar rückwirkend entzogen werden soll.
Jutta Reiter: „Sowohl ATTAC als auch der VVN-BdA arbeiten selbstverständlich an politischen Themen die grundlegend und damit gemeinnützig für unsere Gesellschaft sind. Wenn über die Finanzverwaltung definiert wird, was gemeinnützig ist und was nicht, dann ist das im höchsten Maße demokratiefeindlich und findet die volle Ablehnung der Gewerkschaften!“
Der DGB befürchtet, dass die Kritik zu gesellschaftspolitischen Problemfeldern wie Rechtsextremismus, staatlichen Handelsabkommen, der Wohnungsnot, Altersarmut oder auch Steuerflucht für zivilgesellschaftliche Organisationen existenzbedrohend wird.
Jutta Reiter: „Die VVN-BdA NRW e.V. ist seit mehr als 70 Jahren aktiv in der Arbeit gegen den Faschismus und leistet eine vielfältige, demokratische Erinnerungs- und Gedenkarbeit. Warum das nicht gemeinnützig sein soll ist für mich mit unserem geschichtlichen Hintergrund nicht nachvollziehbar!“
Susanne
§52 AO
„Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“
Nr.24
„die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;“
Es ist anscheinend eine Auslegung des BFH, dass ATTAC Einzelinteressen und VVN-BdA NRW e.V. kommunalpolitische Interessen vertritt.
Das ist fragwürdig.
Eberhard Weber
Leserbrief: Bundesfinanzhof wandelt auf politisch gefährlichen Pfaden!
Der Bundesfinanzhof hat jüngst Attac die Gemeinnützigkeit entzogen. Der zentrale Satz der Begründung lautet: „Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck.“ Dieses Urteil kann toxische Wirkungen nach sich ziehen.
Seit der Gründung eines gemeinnützigen Vereins, in dessen Vereinsname es u.a. heißt: „Westfälischer Verein für die offensive Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus e.V.“, bin ich Vorstandsmitglied. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: „… Förderung von Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Gewalt, Informations- und Beratungsleistung zum Rechtsextremismus, wissenschaftliche Aufarbeitung zum Rechtsextremismus … „. Dieser Verein betreibt u.a. eine Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt und arbeitet in der Beratungsarbeit mit Ausstiegswilligen.
Würde die zuständige Finanzverwaltung die aktuelle Begründung des Bundesfinanzhofs heranziehen, wäre die Gemeinnützigkeit auch dieses Vereins offensichtlich hochgradig gefährdet. Die Botschaft des Bundesfinanzhofs ist unmissverständlich: Wer sich politisch engagiert, läuft Gefahr, die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Hier manifestiert sich ein vordemokratisches Verständnis einer Bundesbehörde. Und was macht der Bundespräsident: Er wirbt bei jeder sich bietenden Gelegenheit um politisches Engagement der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes – und dies zu Recht.
Eine sofortige Korrektur der Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist überfällig.
VVN/BdA (Pressemitteilung)
Große Freude: VVN-BdA bleibt gemeinnützig!
Mit Schreiben vom 22. Oktober erhielt der NRW-Landesverband der VVN-BdA vom zuständigen Finanzamt Oberhausen-Süd den aktuellen Freistellungsbescheid. Nach der Androhung des Entzugs der Gemeinnützigkeit ist dies sowohl eine Überraschung als auch ein großer Erfolg.
In dem Bescheid zur Gemeinnützigkeit der VVN-BdA NRW heißt es u.a.: „Die Körperschaft fördert ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene.“
Ganz sicher trug zu diesem Erfolg die zahlreiche Unterstützung bei aufgrund der online-Petition sowie von Mandatsträgern hauptsächlich der SPD aus dem Landtag NRW, dem Europaparlament, von Gewerkschaften, der Schülermitverwaltung, einigen Erklärungen von Stadträten und vielen Einzelpersonen.
Ihnen allen gilt unser Dank für ihre Solidarität!
Nun gilt es, gemeinsam die anhaltenden Angriffe auf gemeinnützige Vereinigungen abzuwehren, die im demokratischen Sinne politisch aktiv sind, wie auch die Bundesorganisation der VVN/BdA , die Rote Hilfe, campact, attac und andere.
Silvia, Falk, Jochen und Ulrich Sander (VVN-BdA)
VVN-BdA: Landesvereinigung erhält Gemeinnützigkeit zurück (PM)
VVN-BdA-Landesvereinigung NRW Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt
Unserer Landesvereinigung Nordrhein-Westfalen wurde die Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt. Das die Anerkennung in NRW wieder besteht, verdanken wir nicht zuletzt ihrer Unterstützung. Ganz herzlichen Dank dafür.
Was für uns gilt, gilt jedoch nach wie vor nicht für unserer Bundesvereinigung. Hier scheint sich sogar eine Eskalation anzubahnen.
Zum Beispiel wurde unsere Landesvereinigung durch das zuständige Finanzamt aufgefordert, keine Beiträge mehr an die Bundesvereinigung zu überweisen, da sie ja nicht gemeinnützig sei. Abgesehen davon, dass es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, bedeutet das für unsere Bundesvereinigung die finanzielle Strangulierung.
Wie Sie sehen, sind wir mit dem Thema Gemeinnützigkeit noch nicht über dem Berg. Wir bitten Sie uns auch weiter dabei zu unterstützen.
Denn was ist gemeinütziger als der Kampf gegen alte und neue Nazis!
2026: CDU geht auf Antrag der AfD gegen VVN-BdA vor (PM)
Das Berliner Finanzamt für Körperschaften 1 hat es wieder getan: Es droht der Bundesvereinigung VVN-BdA erneut mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit. Aufhänger ist dieses mal unsere Trägerschaft der Kampagne „AfD-Verbot jetzt!“. Damit reicht der Vorgang weit über unsere eigene Vereinigung hinaus. – Bitte die folgende Erklärung beachten.
Cornelia Kerth und Florian Gutsche für den Bundessperecherkreis der VVN-BdA
Antifaschismus bleibt gemeinnützig!Berliner Finanzamt reagiert auf rechte Kampagne gegen die VVN-BdA und droht mit Entzug der Gemeinnützigkeit
Das Berliner Finanzamt für Körperschaften I fordert von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA) eine vorzeitige Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2024 und 2025 und droht damit, ihr die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Begründet wird dieser Schritt damit, „dass auch die aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. deren Gemeinnützigkeit gefährden kann.“
> Das ist ein Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft. Für uns ist klar: Engagement gegen die im Kern faschistische AfD ist gemeinnützig – mehr noch: ein AfD-Verbot ist notwendig, um Demokratie und die Achtung der Menschenrechte zu bewahren! Mit dieser Forderung befinden wir uns in guter Gesellschaft von mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen, die sich damit Anfang August zu Wort gemeldet haben.
Dieser Angriff kommt, nachdem der rechtskonservative Jura-Professor Boehme-Neßler (SPD-Mitglied und AfD-Apologet) „die Berliner Finanzverwaltung“ unter Stefan Evers bereits im Juni aufgefordert hatte, die Prüfung unserer Gemeinnützigkeit zu veranlassen und anschließend verschiedene extrem rechte Medien von Apollo News über die Junge Freiheit bis Nius und zuletzt die rechtskonservative WELT dies aufgegriffen haben. Das Berliner Finanzamt macht sich nun zum Erfüllungsgehilfen mehrerer Medien im Umfeld der AfD.
Wir sind dem Erbe der Widerstandskämpfer*innen und Verfolgten des Nazi-Regimes verpflichtet, die unsere Vereinigung 1947 gegründet haben. Das „Nie wieder!“ für das sie zeitlebens standen, verpflichtet uns zum entschiedenen Handeln gegen die AfD – denn sie tritt das geistige und politische Erbe der damaligen Täter*innen an. Sie steht für eine Politik, die die Freiheit und Unversehrtheit aller – in erster Linie jedoch aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung diskriminierter Menschen und ihrer politischen Gegner*innen – bedroht. Sie ist eine Gefahr für die Demokratie, wie zuletzt das umfangreiche und interdisziplinär erarbeitete Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigte. Ihr gegenüber kann es keine Neutralität geben.
Die VVN-BdA war bereits wenige Jahre nach ihrer Gründung massiven Repressionen ausgesetzt. Die frühe Bundesrepublik versuchte mehrfach die VVN zu verbieten. In der DDR wurde unsere Vereinigung 1953 zwangsaufgelöst. 2019 wurde schon einmal versucht, uns die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Auch dank einer breiten gesellschaftlichen Solidarität gelang es uns, zu belegen, dass die Gründe dafür haltlos waren und die Gemeinnützigkeit im Widerspruchsverfahren zurückzuerlangen.
Die Forderung, faschistische Parteien zu verbieten, gehört für uns zu den notwendigen Lehren aus dem deutschen Faschismus. 2007 starteten wir die Kampagne „nonpd – NPD-Verbot jetzt!“, bei der sich 175.000 Menschen der Forderung nach dem Verbot der damaligen NPD (heute „Die Heimat“) stark machten. Das war nie ein Grund, unsere Gemeinnützigkeit infrage zu stellen. Der Unterschied zwischen NPD und AfD besteht in erster Linie darin, dass die AfD aktuell wesentlich bedeutender und somit gefährlicher ist, als es die NPD je wurde.
Die Verteidigung der Demokratie und der Menschenwürde bedarf einer lebendigen und kämpferischen Zivilgesellschaft. Dieses Engagement muss gemeinnützig bleiben!
Solidaritätserklärungen bitte an: bundesbuero@vvn-bda.de
Siehe auch: https://www.nordstadtblogger.de/rechtsextremisten-sind-gemeinnuetzig-kritischen-stimmen-droht-dagegen-aberkennung-stadtrat-dortmund-setzt-zeichen/