Die Schutzgemeinschaft Fluglärm sieht darin keine Bagatelle

Wohngebäude durch landenden Flieger beschädigt

Das Dach eines Hauses in der Massener Dorfstraße durch eine landendes Flugzeug teils abdeckt und das Gebäude beschädigt.

Die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund-Kreis Unna e.V. hat sich mit einem offenen Brief an die Bezirksregierung Münster gewendet, nachdem am 10. Dezember 2022 um ca. 8.05 Uhr das Dach eines Wohngebäudes in der Massener Dorfstraße durch eine landendes Flugzeug teils abdeckt und das Wohngebäude beschädigt wurde. Wenngleich der Flughafen sofort den Schaden anerkannte und die Schadensregulierung zusagte, kann dies die Schutzgemeinschaft nicht als Bagatelle abgetan werden.

Schutzgemeinschaft kritisiert, dass Personen- und Materialschäden in Kauf genommen werden

Trümmer der Dachpfannen fielen auf die Terrasse, auf der sich zum Glück niemand aufhielt.
Trümmer der Dachpfannen fielen auf die Terrasse, auf der sich zum Glück niemand aufhielt.

„Der Vorfall zeigt eindeutig, dass die Problematik von niedrigen Überflughöhen sehr ernst genommen werden muss. Insbesondere bei der geplanten Verlagerung der östlichen Landebahnschwelle würde diese Höhe zunehmend kritisch – jeder Sicherheitspuffer unterschritten. Material- und speziell Personenschäden werden wissentlich und billigend in Kauf genommen. Es nützt aber im konkreten Einzelfall Betroffenen nichts, wenn sie zu den nur „0,6 pro 10.000 Landungen“ auftretenden Schadensfällen gehören, wie im April 2020 im Gutachten Gerz-Holzäpfel fälschlicherweise errechnet wurde“, betont Mario Krüger, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna.

Das Dach des Wohngebäudes in der Massener Dorfstraße wurde teilweise abdeckt. Darüber hinaus wurde die Dachrinne zum Teil abgerissen, das Vordach durch herabstürzende Dachpfannen beschädigt sowie auf der Vorderseite des Wohngebäudes einzelne Dachpfannen verschoben. Personenschäden hat es glücklicherweise nicht gegeben. „Auch die späte Reparatur Ende Januar 2023 (also fast zwei Monate später) im konkreten Fall ist nicht akzeptabel, da Folgeschäden nicht auszuschließen sind“, kritisiert Krüger.

Offene Haftungsfrage bei durch Wirbelschäden ausgelöste Personenschäden

Auch die Dachrinne wurde beschädigt.
Auch die Dachrinne wurde beschädigt.

Die Schutzgemeinschaft habe daher einen offenen Brief mit Aufforderung einer Stellungnahme an die Bezirksregierung Münster gestellt. Darin fordert sie Auskunft, u.a. über die Zahl der Schadensereignisse, die der Bezirksregierung als Luftaufsichtsbehörde für den Zeitraum von 2000 bis 2022 gemeldet worden.

Außerdem möchte die Initiative wissen, in wieweit der Flughafen Dortmund verpflichtet worden ist, zur Kenntnis gebrachte Wirbelschleppenvorfällen der zuständigen Luftaufsichtsbehörde zu melden. Außerdem wollen sie wissen, in welchem Umfang Schäden an Markisen, Partyzelten oder Sonnenschirme erfasst werden.

Zudem möchten sie wissen, wie die Haftungsfrage bei durch Wirbelschäden ausgelöste Personenschäden aussieht, wo doch „unvermeidbare“ Wirbelschleppen seit mehr als 20 Jahren die Bevölkerung gefährdeten.

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