Mehr Geld für Mini-Jobber ab Januar 2026 in Sicht: Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro

56.200 Dortmunder:innen haben zum Jahreswechsel 47 Euro mehr

Symbolbild Mini-Job.
Bald mehr Geld auf dem Zettel:Bei 10 Arbeitsstunden pro Woche müssen Mini-Jobber, die den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, künftig 603 Euro pro Monat verdienen. Denn zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Foto: NGG | Florian Göricke

In Dortmund können rund 56.200 Mini-Jobber ab Januar 2026 mit einem höheren Einkommen rechnen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 1,08 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet bei zehn Stunden Arbeit pro Woche ein zusätzliches Monatsgehalt von 47 Euro. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) weist zudem auf die Rechte der geringfügig Beschäftigten hin und kritisiert ihre häufige Benachteiligung.

Torsten Gebehart: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse“

Torsten Gebehart, Geschäftsführer der NGG Dortmund, appelliert an die Mini-Jobber, das „Lohn-Plus“ im Blick zu behalten: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden.“

Torsten Gebehart ist Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund.
Torsten Gebehart ist Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund. Archivfoto: Klaus Hartmann für Nordstadtblogger.de

Die Gewerkschaft kritisiert, dass Mini-Jobber häufig als Aushilfen mit weniger Rechten angesehen werden, obwohl sie oft dieselbe Arbeit wie Vollzeitkräfte leisten.

Der Mindestlohn steigt ab Januar auf 13,90 Euro pro Stunde. Für eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden bedeutet dies einen Zuwachs von 47 Euro pro Monat für viele Mini-Jobber. Gebehart unterstreicht, dass dies ein wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung geringfügig Beschäftigter ist.

Rund 8.460 Mini-Jobber arbeiten allein in der Dortmunder Gastronomie

Die NGG macht deutlich, dass Mini-Jobber bei gleicher Qualifikation denselben Stundenlohn verdienen sollten wie Vollzeitkräfte. „Mini-Job bedeutet nicht immer gleich Mindestlohn.

Symbolbild weibliche Kellnerin.
8.460 Mini-Jobber arbeiten allein in der Gastronomie in Dortmund. Foto: Alireza Khalili für die NGG

Außerdem steht auch Mini-Jobbern Urlaub zu“, erklärt Gebehart. Auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Zuschläge für Wochenend- und Nachtarbeit gelten gleichermaßen für Mini-Jobber.

Besonders betroffen ist die Gastronomie: „8.460 Mini-Jobber arbeiten allein in der Gastronomie in Dortmund. Das ist eine Branche, die stark auf Mini-Jobs setzt“, so Gebehart. Auf Weihnachtsmärkten, in Biergärten, Restaurants, Hotels und Kantinen sichern die Mini-Jobber den Betrieb mit ab.

Die hohe Zahl an Mini-Jobs wirkt sich besonders auf Frauen aus

Die NGG sieht die hohe Zahl an Mini-Jobs kritisch, da sie Vollzeitstellen verdrängen und keinen vollständigen Sozialversicherungsschutz bieten. „Auch für Jobs mit geringer Wochenarbeitszeit muss gelten: Wer arbeitet, muss ab der ersten Stunde auch komplett sozialversichert sein“, fordert Gebehart.

Frauen sind besonders betroffen: 56 Prozent der Mini-Jobber in Dortmund sind weiblich. „Gerade junge Mütter machen den Mini-Job anfangs nebenbei, um später wieder voll in den Beruf einzusteigen. Genau das gelingt vielen aber nicht“, warnt Gebehart. Fehlende Perspektiven auf Vollzeitstellen können langfristig auch zu deutlich geringeren Renten führen.


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