
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamt Dortmund blickt auf ein arbeitsreiches Jahr 2025 zurück. Mehr als 1.000 Arbeitgeber wurden überprüft, über 13.000 Personen kontrolliert. Die Zahl der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist erneut gestiegen. Der durch Schwarzarbeit verursachte Schaden liegt bei knapp 22 Millionen Euro.
Schwerpunktkontrollen in besonders betroffenen Branchen
Im Jahr 2025 überprüften die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit insgesamt 1.026 Arbeitgeber (2024: 989) und führten 13.330 Personenüberprüfungen (2024: 10.355) durch. Damit stieg sowohl die Zahl der Arbeitgeberprüfungen als auch die Zahl der kontrollierten Personen im Vergleich zum Vorjahr.
Der Fokus lag – wie bereits in den Vorjahren – auf besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen. Dazu zählen unter anderem das Baugewerbe, die Gastronomie sowie das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe.
Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben. Zudem kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, ob ausländische Arbeitnehmer:innen über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen verfügen und ob Mindestarbeitsbedingungen eingehalten oder ausbeuterische Arbeitsverhältnisse vorliegen.
Mehr Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
Die risikoorientiert durchgeführten Prüfungen und Ermittlungen führten 2025 zur Einleitung von 4.289 Strafverfahren (2024: 3.919) sowie 1.652 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2024: 1.495). Auch hier ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg zu verzeichnen. Abgeschlossen wurden im selben Zeitraum 3.916 Strafverfahren (2024: 3.677) und 1.665 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2024: 1.289). Die Verfahren betreffen unterschiedliche Formen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Infolge der Ermittlungen wurden Geldbußen und Verwarnungsgelder in Höhe von knapp 1,2 Millionen Euro (2024: knapp 1,5 Millionen Euro) festgesetzt. Die Summe der Geldstrafen beläuft sich auf knapp 1,4 Millionen Euro (2024: knapp 1,3 Millionen Euro). Zudem wurden Freiheitsstrafen mit einer Gesamtdauer von 81 Jahren (2024: 87 Jahre) erwirkt.
Der durch Schwarzarbeit verursachte und festgestellte Schaden lag im Jahr 2025 bei knapp 22 Millionen Euro, nach über 20 Millionen Euro im Jahr 2024. Das Hauptzollamt Dortmund ist für ein weitreichendes Zuständigkeitsgebiet verantwortlich. Dazu zählen die Landkreise Recklinghausen, Unna, Ennepe-Ruhr, Märkischer Kreis, Olpe und Siegen-Wittgenstein sowie die kreisfreien Städte Dortmund, Hagen, Bochum, Herne, Gelsenkirchen und Bottrop.
Bundesweite Prüfung mit regionalem Einsatz
Neben den regulären Prüfungen beteiligte sich die FKS in der vergangenen Woche auch an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns. Im Rahmen dieser risikoorientierten Aktion waren 121 Einsatzkräfte an den Standorten Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen und Siegen im Einsatz
Die Zöllnerinnen und Zöllner überprüften dabei 320 Personen sowie Geschäftsunterlagen in 19 Unternehmen. Auf die einzelnen Standorte entfielen 102 überprüfte Personen in Dortmund, 89 in Gelsenkirchen, 108 in Hagen und 21 in Siegen. Zudem wurden in Gelsenkirchen neun Unternehmen geprüft, in Hagen sieben, in Siegen zwei und in Dortmund ein Betrieb.
Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in 153 Fällen Verdachtsmomente auf Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns. Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte in 47 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, in 42 Fällen Hinweise auf unerlaubte Ausländerbeschäftigung und in zehn Fällen mögliche Hinweise auf Leistungsmissbrauch fest.

