Der Luftrettungsbedarfsplan des Landes NRW sieht drei Standorte vor:

Der Intensivhubschrauber „Christoph Dortmund“ rettet bald vom Dortmunder Flughafen aus

Der Hubschrauber Christoph Dortmund der Deutschen Rettungsflug.
Der Luftrettungs-Hubschrauber Christoph Dortmund der Deutschen Rettungsflug am Dortmunder Flughafen (Archivbild). Foto: Ralph Wentz - DRF Luftrettung

Dortmund soll Standort für einen Intensivtransporthubschrauber (ITH) werden. Auf Grundlage des Luftrettungsbedarfsplanes des Landes NRW aus dem vergangenen Jahr wurden per Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW drei öffentlich-rechtliche Standorte zur Deckung des Transportbedarfs festgelegt. Neben den Standorten Greven und Köln wurde Dortmund als Standort für den ITH „Christoph Dortmund“ bestimmt. Die Stadt Dortmund muss dafür die Trägerschaft übernehmen.

Abdeckung für Intensivtransporte bis ins Sauerland – 24 Stunden im Einsatz

Der vorwiegende Einsatzbereich des ITH am Standort Dortmund ist das Ruhrgebiet sowie das Sauerland. Die Disposition für den ITH am Standort Dortmund erfolgt durch die Leitstelle Steinfurt. Der Intensivtransporthubschrauber dient u.a. dazu, einen medizinisch relevanten Zeitvorteil gegenüber bodengebundenen Rettungsmitteln zu verfolgen und wird eingesetzt, wenn die Lage ein schnelleres Eingreifen erfordert, als durch bodengebundene Rettungsdienste möglich ist. Der Betrieb des ITH am Standort Dortmund erfolgt im 24-Stundenbetrieb.

Die Besatzung des ITH „Christoph Dortmund“ setzt sich zusammen aus Pilot:in, Notarzt/-ärztin sowie einer rettungsdienstlichen Fachperson. Der/die Pilot:in wird durch den/die Fluggerätebetreiber:in gestellt. Das einzusetzende notärztliche Personal sowie das rettungsdienstliche Personal werden durch den/die Fluggerätebetreiber*in oder durch die Kernträgerin Stadt Dortmund gestellt. Es ist angedacht, den ITH am Flughafen Dortmund zu stationieren und entsprechende Räumlichkeiten dort anzumieten.

Die diesbezüglichen Anforderungen werden derzeit definiert. Der aktuell von der DRF-Luftrettung gewerblich betriebene Standort eines ITH kann als Interimslösung genutzt werden. Die erteilte privatrechtliche Genehmigung läuft voraussichtlich zum 31. Dezember 2023 aus. Ob die langfristig zu nutzenden Räumlichkeiten durch die Stadt Dortmund oder den/die Fluggerätebetreiber:in gestellt werden, ist im Prozess des durchzuführenden Vergabeverfahrens festzulegen. Die Kosten werden anschließend durch die Krankenkassen refinanziert.

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