Bezirksvertretung Innenstadt-West verteilt 2021 insgesamt 13.700 Euro im Rahmen der Vereins- und Kulturförderung

Der Weg aus den Schulden ist zu lang. Die Verbraucherzentrale Dortmund wirbt für verkürzte Privatinsolvenz. Foto: NSB-Archiv
Bis zum 17. Mai können die Vereine Anträge zur Förderung an die BV Innenstadt-West schicken. Foto: NSB-Archiv

In diesem Jahr werden 13.700 Euro an Vereine für die allgemeine Vereinsarbeit im Stadtbezirk Innenstadt-West (nicht zweckgebunden) bewilligt. Die Vereine können sich bis zum 17. Mai 2021 mit entsprechenden Eingaben an die Bezirksvertretung wenden und diese entscheidet in ihrer Sitzung am 2. Juni 2021 über die Verwendung der Vereinsmittel. 

Entsprechende Vordrucke und die Richtlinien der Vereinsförderung sind online herunterzuladen. Natürlich können Vereine und Institutionen unabhängig davon ganzjährig Eingaben zur Förderung von konkreten Projekten oder Maßnahmen an die Bezirksvertretung Innenstadt-West richten. Eingaben können schriftlich an die Geschäftsführung oder per Mail gesendet werden. Alle nötigen Daten und Links finden Sie im Anhang des Artikels. ___STEADY_PAYWALL___

Richtlinien für die Vereinsförderung im Stadtbezirk Innenstadt-West

1. Förderungsziel

Die Vereinsförderung unterstreicht die besondere Bedeutung des Vereinslebens für die Gemeinde sowie die Verbundenheit des Stadtbezirks mit den Vereinen. Darüber hinaus sollen die Vereine angeregt werden, durch öffentliche Initiativen das Gemeinschaftsleben im Stadtbezirk Innenstadt-West zu beleben und zu bereichern.

2. Förderberechtigung

Bei der Vergabe von Fördermitteln werden vorrangig Vereine berücksichtigt, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:

  • nachhaltige und soziale Entwicklung sowie Ressourcenschonung
  • Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit
  • Kultur und Brauchtum
  • Natur-, Klima-, Umwelt- und Tierschutz
  • Internationale Verständigung und Integration von Flüchtlingen und Migrant*innen
  • Unterstützung und Koordinierung des Vereinslebens im Stadtbezirk

3. Fördervoraussetzungen

  • Der Mittelpunkt und die Hauptaktivität des Vereins müssen im Stadtbezirk Innenstadt West liegen.
  • Der Verein soll zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Mitglieder haben, ein Jahr im Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen und als gemeinnützig anerkannt sein.
  • Der Verein teilt der Bezirksvertretung mit, ob er bei weiteren Stadtbezirken oder städtischen Institutionen Fördermittel beantragt oder genehmigt bekommen hat.
  • Der Verein ist für alle Bürgerinnen offen, unabhängig von ihrem sozialen Stand, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer ethnischen Herkunft.
  • Eine pauschalierte Grundförderung findet nicht statt.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

4. Förderung

  • Anträge sind spätestens bis zum Redaktionsschluss der Sitzung im Mai (falls keine im Mai stattfindet, die Sitzung danach) der Bezirksvertretung Innenstadt-West eines jeden Jahres bei der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Innenstadt-West, Südwall 2-4, 44122 Dortmund durch den vertretungsberechtigten Vorstand einzureichen. Der Aufforderung zur Beibringung weiterer Unterlagen ist innerhalb von 14 Tagen Folge zu leisten.
  • Die Bezirksvertretung entscheidet über die Förderfähigkeit und über die Förderhöhe der vorliegenden Anträge, die ihr vorher zur Kenntnis gegeben werden.
  • Antragsteller erhalten einen schriftlichen Bescheid ohne Begründung.
  • Begünstigte Vereine veröffentlichen auf Veranstaltungsplakaten oder in anderen Publikationen, dass sie von der Bezirksvertretung Innenstadt-West gefördert werden.
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Weitere Informationen:

Stadt Dortmund
Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt-West
Südwall 2-4
44122 Dortmund

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Reaktionen

  1. BV-Innenstadt-West: Corona Vereinsförderung per Dringlichkeit beschlossen (PM SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung DO-Innenstadt-West)

    Bezirksvertretung-Innenstadt-West: Corona-Vereinsförderung per Dringlichkeit beschlossen

    Wegen des Ausfalls der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund Innenstadt-West vom 20.12021 haben die Bezirksbürgermeister jetzt per Dringlichkeitsbeschluss die Förderung der gefährdeten Vereine im Stadtbezirk auf den Weg gebracht. Gefördert mit einem Zuschuss werden die Vereine „KV Rote Funken e.V. 1934“ und „KV So fast as Düörp`m Dortmund-West 1911“ für den Erhalt ihres Betriebes sowie zur Reparatur eines Wasserschadens im „Gartenverein Tremonia e.V.“. Damit kann wie bereits mehreren anderen Vereinen über die größten Probleme hinweggeholfen werden.

    Außerdem haben wir der Errichtung weiterer „Dynamischer Rückmeldungssysteme für Verkahrsteilnehmer“, also blinkende Anzeigen für gefahrene Geschwindigkeiten an wichtigen Tempo30-Straßen wie der Petrischule Beurhausstraße, am Elias-Gemeindezentrum in der Fine- Frau-Straße sowie an der Kita am Kortental. Die Einrichtung der Anlagen kann damit beauftragt werden.

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