Ab Oktober Pflicht: Apotheken begrüßen die Einführung der elektronischen Patientenakte

Weniger Medikationsfehler und mehr Sicherheit für Patient:innen

Patient beim Apothekenbesuch
Ab Oktober ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte für Ärzte und Apotheker verpflichtend. Davon versprechen sich die Apotheken großen Nutzen für ihre Patienten. Foto: ABDA

Die elektronische Patientenakte (ePa) wird ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtend für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Die Apotheken in Dortmund sehen darin große Chancen für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung. Durch die ePa lassen sich Medikationsfehler verringern und Wechselwirkungen besser vermeiden. Patient:innen behalten die Kontrolle über ihre Daten und können den Zugriff von Einrichtungen einschränken.

Mehr Sicherheit durch digitale Medikationslisten

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte wird ab Oktober für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend. „Und wir Apotheken in Dortmund begrüßen dies sehr“, sagt Michael Beckmann, Vorsitzender der Bezirksgruppe Dortmund im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL). Die ePa biete einen besseren Überblick, welche Arzneimittel Patient:innen von unterschiedlichen Fachärzt:innen verordnet bekommen und in der Apotheke eingelöst haben.

Jedes ausgestellte E-Rezept und jede Abgabe wird automatisch und datenschutzsicher in einer elektronischen Medikationsliste gespeichert. Mit der Gesundheitskarte können Apotheken die Daten drei Tage lang einsehen. Patient:innen haben zudem die Möglichkeit, den Zugriff einzelner Einrichtungen zu verweigern – entweder über die App der Krankenkasse oder direkt bei der Krankenkasse.

Beckmann betont, dass Apotheken sehr sorgfältig mit den sensiblen Informationen umgehen. „Wir Apothekerinnen und Apotheker gehen als freie Heilberufler mit den Informationen absolut vertraulich um. Ebenso wie Ärzte haben auch wir Apotheker sowie alle unsere Mitarbeiter eine Schweigepflicht. Ein Verstoß dagegen hat empfindliche Strafen zur Folge – und ist zudem mit unserem Berufsethos vollkommen unvereinbar. Die Apotheken nutzen die Informationen allein im Interesse der Patienten, um deren Gesundheit und Lebensqualität zu verbessern“, so Beckmann.

Perspektiven und Herausforderungen der ePa

Im kommenden Jahr soll der Nutzen der ePa weiter steigen. Dann sollen auch Apotheken eigene Einträge in die Medikationsliste vornehmen können, etwa zu Nahrungsergänzungsmitteln oder nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die ohne Rezept gekauft werden. Derzeit können die Apotheken lediglich Informationen abrufen, nicht aber selbst ergänzen.

Beckmann weist jedoch darauf hin, dass die technischen Voraussetzungen noch nicht optimal seien. Insbesondere sei die Telematik-Infrastruktur noch deutlich verbesserungsbedürftig. Diese gesicherte Datenautobahn des Bundes, über die die ePa ebenso wie das E-Rezept abgewickelt werden, sei nach wie vor störungsanfällig.

„Gerade bei den E-Rezepten ist dies äußerst problematisch. Wir fordern daher seit Langem, dass die zuständige Digitalagentur des Bundes hier für eine Ausfallsicherheit sorgt. Und trotz dieser Anlaufschwierigkeiten bleiben wir dabei: Die ePa ist ein Gewinn für die Gesundheitsversorgung.“ Damit sehen die Apotheken in Dortmund die Einführung der elektronischen Patientenakte als wichtigen Schritt für mehr Sicherheit und Qualität in der Versorgung.

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