
Ein Gastbeitrag von Gabriele Unverferth
Nur eine kleine Straße südlich des Westfalendamms erinnert heute an den in Dortmund geborenen Berghauptmann Hermann Brassert. Er zählte zu den bedeutendsten und schöpferischsten Juristen seiner Zeit. Sein Leben widmete er der Reform des Bergrechts in Preußen. Es zeugt von Sachverstand, Reformgeist und dem Mut, alte Strukturen zu überwinden. Damit gestaltete er im 19. Jahrhundert die Grundlagen des modernen Bergbaus an Rhein und Ruhr.
Hermann Brassert machte sein Abitur am Dortmunder Stadtgymnasium

Hermann Friedrich Wilhelm Brassert erblickte am 26. Mai 1820 das Licht der Welt. Er war das erste von zehn Kindern des beim Oberbergamt Dortmund tätigen Oberbergrats Johann Gustav Brassert, der später als Berghauptmann die Leitung des Oberbergamts Halle/Saale übernahm.
Nach dem Abitur am Dortmunder Stadtgymnasium, dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Berlin, Heidelberg und Bonn und dem Assessorexamen (1848) arbeitete Hermann Brassert zunächst unter anderem beim Kreisgericht in Dortmund.
1849 wechselte er zum Bergamt Siegen, wurde dort 1850 Bergrat und Stellvertreter des Direktors Otto Ludwig Krug von Nidda. Im selben Jahr heiratete er in Siegen Elisabeth Willmanns, die Tochter des Dortmunder Kreisgerichtsdirektors, die er seit der Schulzeit kannte. 1851 und 1858 wurden die Töchter Helene und Emmy geboren.

Die Jahre in Siegen prägten Brasserts Laufbahn in der preußischen Bergverwaltung – und trieben die längst überfällige Reform des zersplitterten Bergrechts voran. Allein im rechtsrheinischen Teil des Oberbergamtsbezirks Bonn, zu dem das Siegerland gehörte, galten um 1850 neben dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 noch sieben verschiedene Bergordnungen aus den Jahren 1559 bis 1719. Etwas weniger bunt war der Flickenteppich im Oberbergamtsbezirk Dortmund. Gefördert von seinem Chef, befasste sich Brassert intensiv mit dieser komplizierten Materie und entfaltete eine rege wissenschaftliche Tätigkeit.
Beim Oberbergamt in Bonn schrieb Hermann Brassert Rechtsgechichte
Mit der Ernennung zum Oberbergrat und der Versetzung an das Oberbergamt Bonn im April 1855 begann Hermann Brasserts produktivste Phase. 1858 erschien sein Werk „Berg-Ordnungen der Preussischen Lande“: 1.164 Seiten, auf denen er die zwölf damals gültigen Bergordnungen sowie die bergbaurelevanten Titel des Allgemeinen Preußischen Landrechts herausgab und ausführlich kommentierte.

1861 folgte ein grundlegendes Werk über das Bergrecht des Allgemeinen Landrechts. Bereits 1860 hatte Brassert zusammen mit dem Juristen und späteren Handelsminister Heinrich Achenbach die bis heute maßgebende „Zeitschrift für Bergrecht“ gegründet.
Bis Mitte des 19. Jahrhunderts prägte die von Friedrich dem Großen erlassene Bergordnung von 1766 den Bergbau im größten Teil des Ruhrgebiets. Nach dem darin verankerten Direktionsprinzip leitete die staatliche Bergbehörde den Betrieb der Bergwerke bis ins kleinste technische, kaufmännische und personelle Detail hinein.
Sie schrieb Methode und Umfang des Abbaus vor, setzte die Verkaufspreise fest und sorgte für den Absatz. Sie bestimmte auch die Arbeitsbedingungen der Bergleute, die einen nahezu beamtenähnlichen Status besaßen – eine privilegierte Sonderstellung.
Die Behörde entschied über Einstellung und Entlassung, Arbeitsort, Arbeitszeit und Löhne. Die Gewerken, die als Anteilseigner das finanzielle Risiko trugen, hatten kaum etwas zu sagen; sie durften der Behörde allenfalls „wohlbescheidentlich“ Vorschläge machen.
Mit dem Aufschwung des Bergbaus im Zuge der Industrialisierung passte dieses Prinzip nicht mehr in die Zeit, zumal es die unternehmerische Initiative hemmte. Auf die verstärkten Forderungen der Gewerken, der Bevormundung durch die Bergbehörden ein Ende zu setzen, reagierte der Staat mit der stufenweisen Liberalisierung des Bergrechts; sie fand ihren Abschluss im Allgemeinen Berggesetz für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865.
Es beschränkte den Einfluss der Bergbehörde auf den Grubenbetrieb im Wesentlichen auf bergpolizeiliche Aufsichtsfunktionen. Fortan hatte sie neben ihren hoheitlichen Aufgaben vor allem für die Sicherheit der Grubenbaue und der Bergleute sowie den Schutz vor gemeinschädlichen Einwirkungen des Bergbaus zu sorgen. An die Stelle des Direktionsprinzips trat das Inspektionsprinzip.
Viele Staaten nahmen das Allgemeine Berggesetz von Brassert als Vorbild

Es war folgerichtig, dass der preußische Handelsminister 1861 den ausgewiesenen Bergrechtsexperten Hermann Brassert, der auch das liberale, auf der linken Rheinseite geltende französische Bergrecht bestens kannte, mit dem Gesetzentwurf beauftragte.
Noch in der Vorbereitungsphase wurde Brassert im Dezember 1864 zum Berghauptmann und Direktor des Oberbergamts Bonn ernannt. Damit leitete erstmals ein Jurist ein preußisches Oberbergamt. Das aus seinem Entwurf hervorgegangene Allgemeine Berggesetz galt als eines der besten preußischen Gesetze.
Es wurde Vorbild für das Bergrecht vieler anderer Staaten. Mehrfach novelliert, überdauerte es mehr als hundert Jahre – bis es 1980 vom Bundesberggesetz abgelöst wurde.
Die Entlassung des Bergbaus in die kapitalistische Konkurrenzwirtschaft bildete eine wesentliche Voraussetzung für die stürmische Entwicklung des Ruhrbergbaus in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie veränderte aber auch die Rechtsstellung und die soziale Lage der Bergleute tiefgreifend.
Aus dem privilegierten, standesbewussten Bergmann wurde ein Lohnarbeiter ohne gesicherte Existenz. Er war nun frei in der Wahl des Arbeitsplatzes – zugleich aber den Marktschwankungen und einer weitgehend schrankenlosen Unternehmerherrschaft ausgeliefert. Rechtlich gesehen waren Arbeitnehmer und Arbeitgeber beim Abschluss des Arbeitsvertrags gleichberechtigt; tatsächlich bestimmten die Machtverhältnisse im Betrieb die Bedingungen. Grundlage war die vom Arbeitgeber diktierte Arbeitsordnung, die nach 1865 nicht einmal mehr der Genehmigung der Bergbehörde bedurfte.

Nach Streiks der Bergleute werden Missstände auf den Zechen eingedämmt
Auf vielen Zechen wurde der Ton rauer. Der „freie“ Arbeitsvertrag erlaubte es den Unternehmen, Konjunkturschwankungen mit Lohnsenkungen und Entlassungen, längeren Arbeitszeiten, Feier- oder Überschichten abzufedern.
Die Bergleute reagierten zunächst selten mit Streiks; sie wandten sich ganz traditionell mit Petitionen und Beschwerden an die Bergbehörden. Deren Hände aber waren wegen der eingeschränkten Kompetenzen weitgehend gebunden. Die Unzufriedenheit wuchs. Wie viel Zündstoff sich zwischen Kapital und Arbeit angesammelt hatte, zeigten dann die großen Streikbewegungen von 1889 und 1905, die sich „mit elementarer Wucht“ (Otto Hue) entluden.
Angesichts der gravierenden Folgen der Ausstände und der bei amtlichen Untersuchungen festgestellten Missstände sah sich der Staat gezwungen, die nahezu unbegrenzte Unternehmerfreiheit zu beschneiden und den Bergbehörden mehr Einfluss auf das bergbauliche Arbeitsverhältnis einzuräumen.
Die Berggesetznovelle von 1892, zu der Brassert einen fundierten Kommentar veröffentlichte, machte die Arbeitsordnungen obligatorisch und legte deren Inhalte fest. Um „Missverständnisse“ künftig zu vermeiden, mussten sie die Einzelheiten des Arbeitsvertrags klar definieren: die Dauer der Arbeitszeit, das Verfahren von Überschichten, die Art und Weise der Lohnzahlung.

Die von der Arbeitgeberseite heftig bekämpfte Berggesetznovelle von 1905 griff tief in die betrieblichen Verhältnisse ein, erfüllte langjährige Forderungen der Arbeiter und stärkte die Kompetenzen der Bergbehörden. Die regelmäßige Arbeitszeit vom Ende der Einfahrt bis zum Beginn der Ausfahrt wurde auf acht Stunden festgesetzt; die Seilfahrt durfte sie insgesamt um höchstens eine halbe Stunde verlängern. Überschichten wurden eingeschränkt, Geldstrafen herabgesetzt. Das berüchtigte „Wagennullen“, also die Nichtanrechnung nicht vorschriftsmäßig gefüllter Förderwagen auf den Lohn, war künftig verboten.
Außerdem schrieb die Novelle in Bergwerken mit mehr als 100 Beschäftigten ständige Arbeiterausschüsse verbindlich vor. Sie waren z. B. vor dem Erlass einer Arbeitsordnung anzuhören. Insgesamt hatten sie aber keine mitbestimmenden, sondern nur vermittelnde und beratende Funktionen: Anträge, Wünsche und Beschwerden der Belegschaft aufnehmen, der Betriebsleitung vortragen und möglichst für Abhilfe sorgen. Kein Wunder, dass die Sozialdemokratie die Ausschüsse als „konstitutionelles Feigenblatt des Kapitalismus“ (August Bebel) ablehnte. Die Gewerkschaften bewerteten sie positiver: als taugliches Instrument der Verbandspolitik im Betrieb.
Trotz zahlreicher Ehrungen blieb Hermann Brassert ein bescheidener Mensch

Für seine Leistungen erhielt Brassert im Lauf seines Lebens zahlreiche Auszeichnungen. Den ehrenvollen Ruf, 1878 als Oberberghauptmann an die Spitze aller preußischen Bergbehörden zu treten, lehnte er aus persönlichen Gründen ab. Er fühlte sich in Bonn wohl, wo er von 1871 bis 1901 Stadtverordneter war und über Jahre dem Presbyterium der evangelischen Gemeinde angehörte. Auch wollte er seiner Frau den Umzug nach Berlin ersparen.
Trotz aller Ehrungen und seines hohen Ansehens – nicht nur in Bergbaukreisen – blieb Brassert ein liebenswürdiger, bescheidener, anspruchsloser Mann. Er liebte Musik und Malerei und zeichnete auch selbst gern. Sein Arbeitszimmer in der Bonner Lennéstraße 25 war schlicht: ein einfaches Stehpult, ein altes Ledersofa.
Auch nach dem Eintritt in den Ruhestand im Oktober 1892 führte er seine wissenschaftliche Tätigkeit fort. In zahlreichen Beiträgen, vor allem in der „Zeitschrift für Bergrecht“, setzte er sich bis zu seinem Tod für die Weiterentwicklung des Bergrechts ein – und für seine Lieblingsidee: ein Berggesetz für ganz Deutschland.
Hermann Brassert starb am 16. März 1901 an den Folgen einer Rippenfellentzündung, die er sich kurz zuvor nach einer Sitzung zugezogen hatte. Am 19. März wurde er neben seiner bereits 1883 verstorbenen Frau auf dem Alten Friedhof in Bonn beigesetzt. Die „Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinen-Wesen“ würdigte sein Lebenswerk in einem ausführlichen Nachruf, der mit den Worten schloss: „Ein hochverdienter Staatsbeamter, ein treuer Sohn von Staat und Kirche, ein liebender und sorgsamer Familienvater, ein gerechter und wohlwollender Vorgesetzter, ein aufopfernder Freund, ein edler Mensch ist in Brassert dahingeschieden. Ehre seinem Andenken!“
Ein Denkmal in Bonn – eine Zeche und Stadtteil mit Brasserts Namen in Marl

1921 ließen die preußischen Bergbauvereine am Alten Zoll in Bonn ein Denkmal für Hermann Brassert errichten: eine sitzende, trauernde Klio, Muse der Geschichtsschreibung, auf einem hohen, mit einer Porträtplakette Brasserts aus Bronze geschmückten Sockel. Spenden aus Bergbaukreisen ermöglichten es, das 1944 bei einem Luftangriff stark beschädigte Denkmal zu restaurieren. Die unterhalb des Alten Zolls am Rhein entlang führende Straße hatte bereits 1921 die Bezeichnung „Brassert-Ufer“ erhalten, zeitgleich mit der Einweihung des Denkmals.

Auch in Bochum, Dortmund, Essen, Marl und im Aachener Revier tragen Straßen und Wege seinen Namen. Besonders präsent bleibt er in Marl. Dort begann 1906 die im Jahr zuvor gegründete Gewerkschaft Brassert mit dem Bau der Schachtanlage Brassert 1/2. Sie gab einem ganzen Stadtteil ihren Namen.
Nach der Stilllegung im August 1972 wurden die Tagesanlagen fast vollständig abgerissen. Heute erinnern eine Seilscheibe, ein Förderwagen, der Deckel des Schachts Brassert 1 und die schmucken ehemaligen Eingangsgebäude der Zeche an die Bergbauvergangenheit.
Erhalten blieb auch die große, zwischen 1911 und 1928 nach gartenstädtischen Prinzipien erbaute Kolonie Brassert. Entworfen hat sie das bekannte Dortmunder Architekturbüro Dietrich und Karl Schulze, das auch in unserer Stadt markante Spuren hinterlassen hat.
Dazu zählen u. a. das imposante Verwaltungsgebäude der Dortmunder Union an der Rheinischen Straße („Es lobt den Mann die Arbeit und die Tat“) und der Schulkomplex Brügmannblock mit seinem reichen Figurenschmuck, die Gartenstädte Schönau und Dortmund-Mitte, zahlreiche Villen und die Siedlungen „Lenteninsel“ und „Im Grubenfeld“ im Dortmunder Osten, aber auch die vorbildliche, im Volksmund jedoch von jeher als „Negerdorf“ bezeichnete Siedlung für die Bergleute der Zeche Tremonia am Emscherpfad in Dorstfeld.

Literatur:
Gabriele Unverferth: Brassert, Hermann Friedrich Wilhelm, in: Hans Bohrmann (Hg.): Biographien bedeutender Dortmunder, Bd. 1, Dortmund 1994, S. 16-19 (mit weiteren Hinweisen zur Literatur)
Die Autorin:

- Gabriele Unverferth, geb. 1949 in Dortmund, studierte Geschichte und Anglistik an der Ruhr-Universität Bochum.
- Sie war von 1976 bis 1979 wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bergbau-Archiv in Bochum und von 1980 bis 2014 bei der Stiftung Westfälisches Wirtschaftsarchiv in Dortmund, für das sie bis heute ehrenamtlich tätig ist.
- Seit Jahrzehnten beschäftigt sie sich in Vorträgen und Publikationen mit der Wirtschafts-, Technik-, Architektur- und Sozialgeschichte des Ruhrbergbaus.
- Das von ihr bearbeitete Buch „Kohle, Koks und Kolonie. Das Verbundbergwerk Gneisenau in Dortmund-Derne“ ist 2025 in zweiter Auflage erschienen.
Anm.d.Red.: Haben Sie bis zum Ende gelesen? Nur zur Info: Die Nordstadtblogger arbeiten ehrenamtlich. Wir machen das gern, aber wir freuen uns auch über Unterstützung!

