NGG: Armut durch höhere Löhne und Kindergrundsicherung bekämpfen

Trotz einer Arbeit auf Hartz IV angewiesen: In Dortmund gibt es 11.217 Aufstocker:innen

Kinderarmut ist in Dortmund ein wichtiges Thema - aber bei weitem nicht präsent genug.
Kinderarmut ist in Dortmund ein wichtiges Thema – aber bei weitem nicht präsent genug. Foto: NGG

Wenn der Job zum Leben nicht reicht: In Dortmund sind aktuell 11.217 Menschen auf Sozialleistungen angewiesen – obwohl sie eine Arbeit haben. Damit ist fast jeder fünfte erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher in der Stadt ein „Aufstocker“ (19 Prozent). Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unter Berufung auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit mit.

Bei 5.312 Hartz-IV-Aufstocker:innen in Dortmund leben Kinder im Haushalt

NGG-Regionalchef Torsten Gebehart spricht von „alarmierenden Zahlen“. Es könne nicht sein, dass so viele Menschen trotz Arbeit zum Jobcenter gehen müssten. „Besorgniserregend ist vor allem der hohe Anteil von Kindern, die unter Armutsbedingungen aufwachsen“, so der Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund. Laut Arbeitsagentur leben bei 5.312 Hartz-IV-Aufstocker:innen in Dortmund Kinder im Haushalt. 1.589 dieser Haushalte werden von Alleinerziehenden geführt – 90 Prozent von ihnen sind Frauen.

Nach Beobachtung des Gewerkschafters sind prekäre Arbeitsverhältnisse eine Hauptursache des Problems: „Wer an der Bäckertheke oder im Restaurant arbeitet und dabei nur einen Mini- oder Teilzeitjob hat, für den wird es am Monatsende sehr eng.“ Zwar sei es kürzlich gelungen, im NRW-Gastgewerbe Lohnerhöhungen im zweistelligen Bereich zu erzielen. Allerdings müssten sich die Unternehmen auch an ausgehandelte Tarifverträge halten, fordert Gebehart.

„Die von der Bundesregierung geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ist ein wichtiger erster Schritt, um Niedriglöhne auf dem ganzen Arbeitsmarkt einzudämmen.“ Es komme aber auch darauf an, dass Arbeitgeber mehr sozialversicherungspflichtige Stellen anböten – statt unsichere Jobs mit nur wenigen Wochenstunden, wie sie für Aufstockende die Regel seien.

Klare Forderung der NGG: „Armut darf nicht vererbt werden“

Torsten Gebehart ist Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund.
Torsten Gebehart ist Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund. Foto: Klaus Hartmann für Nordstadtblogger.de

„Besonders wichtig ist es, die Lage von Kindern in Hartz-IV-Haushalten zu verbessern. Armut darf nicht vererbt werden“, unterstreicht Gebehart. Die von der Ampel-Koalition angekündigte Kindergrundsicherung sei ein „richtiger Schritt“. Mit der Reform sollen bisherige Leistungen für Kinder gebündelt und ein höheres Existenzminimum festgelegt werden. „Hier ist entscheidend, das Armutsrisiko für Kinder zu minimieren – indem die Bedarfssätze für Heranwachsende deutlich steigen“, so Gebehart.

Das von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) versprochene Gesetz dazu müsse nun rasch auf den Weg gebracht werden. Nach Angaben des IAB steigt die Armutsgefahr von Hartz-IV-Empfängern durch Kinder stark an. Insbesondere für Alleinerziehende: Ihr Risiko, das Einkommen beim Amt aufstocken zu müssen, liegt mit 40 Prozent am höchsten.

Wichtig sei zugleich, das Hartz-IV-System zu reformieren, damit auch Menschen, die derzeit keine Chance auf Arbeit hätten, in Würde leben könnten. „Der aktuelle Regelsatz für Alleinerziehende von 449 Euro im Monat ist viel zu niedrig. Für Lebensmittel sind gerade einmal 155 Euro vorgesehen – bei stark steigenden Preisen. Zu Jahresbeginn sind die Sätze nur minimal erhöht worden. So gibt es für Kinder bis 13 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft gerade einmal zwei Euro mehr“, erklärt Gebehart.

Erst armutsfeste und tariflich abgesicherte Jobs bieten Sicherheit vor Armut

Da Hartz IV der Inflation schon lange hinterherhinke, komme die aktuelle Erhöhung von 0,76 Prozent einer Kürzung gleich. Mit einem menschenwürdigen Existenzminimum habe das nichts zu tun.

Gebehart begrüßt die Pläne der Bundesregierung, Hartz IV durch ein sogenanntes Bürgergeld zu ersetzen. Hier dürfe es nicht nur um eine Namensänderung gehen, sondern es brauche eine echte Reform. Das Bürgergeld müsse höher sein als die bisherigen Leistungen aus der Grundsicherung – und für Betroffene leichter zu beantragen. Die bisherigen, oft sehr harten Sanktionen gehörten grundsätzlich auf den Prüfstand. Dies habe im Übrigen das Bundesverfassungsgericht entschieden.

„Beim Thema Aufstocker gilt aber auch: Die Unternehmen stehen ebenso in der Verantwortung. Sie müssen armutsfeste, tariflich abgesicherte Jobs bieten, damit niemand überhaupt erst aufstocken muss“, so Gebehart weiter. Faire Löhne und attraktive Arbeitsbedingungen seien zugleich der beste Schutz vor dem Fachkräftemangel in vielen Branchen.

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