Geld für Pflege nicht verfallen lassen: Jetzt noch Entlastungsleistungen aus 2023 bis Juni nutzen

Rechnungen aus den Vorjahren kann man noch nachträglich abrechnen

Angehörige zu pflegen oder selbst pflegebedürftig zu sein, das ist belastend. Deshalb gibt es sogenannte Entlastungsleistungen: Für 125 Euro monatlich können sich Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Unterstützung holen. Das können Putz- oder Haushaltshilfen sein, Begleitungen …