
In ihrer Funktion als Kommunalaufsicht hat die Bezirksregierung Arnsberg ein Disziplinarverfahren gegen Oberbürgermeister Thomas Westphal eingeleitet. Hintergrund ist eine Resolution des Stadtrats aus dem Februar 2025, in der sich der Rat klar gegen eine Zusammenarbeit mit rechtsextremen Parteien ausgesprochen hatte. Die Bezirksregierung forderte Westphal daraufhin auf, den Beschluss zu beanstanden. Da er dies ablehnte, drohen ihm nun Konsequenzen.
Anlass war die „Erklärung des Rates – Wir sind die Brandmauer“
Am 13. Februar hat der Stadtrat die rechtlich nicht bindende Resolution „Erklärung des Rates – Wir sind die Brandmauer“ beschlossen. Darin verpflichten sich die demokratischen Mitglieder des Rates, nicht mit Parteien zusammenzuarbeiten, die als rechtsextremistisch oder verfassungsfeindlich eingestuft werden. Sollte ein Beschluss nur mit den Stimmen einer solchen Partei zustande kommen, wird auf eine gemeinsame Abstimmung verzichtet. Der Antrag zur Resolution bezieht sich ausdrücklich auch auf die AfD-Fraktion im Rat.

Der Beschluss schlug jedoch auch außerhalb der Stadt größere Wellen. So ist die Bezirksregierung Arnsberg nach einer internen Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass die Resolution gesetzwidrig sei.
Mit Blick auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von Mai 2022, habe der Beschluss das im Grundgesetz verankerte Parteienprivileg verletzt. Gewählte Ratsmitglieder müssten gleichbehandelt werden- die Resolution würde demnach die AfD-Ratsmitglieder unzulässig ausgrenzen.
Aus Sicht der Bezirksregierung ist klar: der Dortmunder Stadtrat hat seine Kompetenzen überschritten. Aus diesem Grund forderte Arnsberg Oberbürgermeister Westphal in einem Schreiben vom 18. Juni offiziell auf, den Ratsbeschluss zu beanstanden. Nordstadtblogger berichteten.
Oberbürgermeister Westphal widerspricht der Kommunalaufsicht
Westphal widersprach dem nach eigener Rechtsprüfung nachdrücklich. So beziehe sich das Chancengleichheitsgebot nämlich nur auf Parteien im politischen Wettbewerb. Das Abstimmungsverhalten von Ratsmitgliedern falle nicht darunter. Darüber hinaus handle es sich bei dem Beschluss um eine freiwillige Absichtserklärung. Mit dieser ist keine rechtlich bindende Wirkung gegenüber der AfD-Fraktion verbunden.

Zudem sei der Beschluss durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017 abgesichert. Nach diesem ist ein Stadtrat als Gesamtorgan nicht verpflichtet, alle Ratsmitglieder mit Blick auf ihre politische Ausrichtung gleich zu behandeln.
Da keine schwerwiegende Störung der verfassungsmäßigen Ordnung vorliegt, sieht sich Westphal nicht berechtigt, den Beschluss zu beanstanden. Vielmehr würde die Bezirksregierung in ihrer Funktion als Kommunallaufsicht ihre Kompetenzen überschreiten. Dies gefährde das verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, warnte Westphal. Arnsberg dürfe sich nicht zur „Beschlusspolizei“ aufschwinge. Man wolle weiter in Kontakt bleiben um die rechtlichen Differenzen zu klären.
Es drohen Konsequenzen für den Dortmunder OB
Die Bezirksregierung bleibt unterdessen bei ihrer Rechtsauffassung, dass der Beschluss die AfD formal ausgrenzen würde. Aus diesem Grund hat sie den Beschluss nun in Eigenverantwortung als übergeordnete Instanz beanstandet. Dies geht auf eine Anfrage der Ruhr Nachrichten zurück. Nun drohen auch Oberbürgermeister Westphal Konsequenzen.
Indem er eine rechtmäßige Weisung der Kommunalaufsicht missachtet hat, hat Westphal gegen seine Amtspflicht verstoßen. Daher hat Arnsberg nun ein Verfahren auf Grundlage des Landesdisziplinargesetzes Nordrhein-Westfalen (LDG NRW) eingeleitet. Dieses startet zunächst mit einer Anhörung. Im Anschluss beginnen die eigentlichen Ermittlungen durch einen Ermittlungsführer bzw. eine Ermittlungsführerin.
Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden ggf. Disziplinarmaßnahmen gegen Dortmunds Oberbürgermeister Thomas Westphal verhängt. Diese könnten einen formalen Verweis oder eine Kürzung seines Gehaltes beinhalten. Rechtlich möglich wäre jedoch auch eine Suspendierung oder sogar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Beides gilt jedoch eher als unwahrscheinlich.
Zwei Herausforderer fordern Konsequenzen für die Wahl

Derweil sieht sich die AfD bestätigt und begrüßt die anstehenden Ermittlungen in einer Pressemitteilung. OB-Kandidat Heiner Garbe spricht im Zusammenhang mit dem Brandmauer-Beschluss von einem „wohlorganisierten Komplott“.
Wenig überraschend fordert Garbe den SPD-Politiker Thomas Westphal dazu auf, seine Kandidatur als Oberbürgermeister für den 14. September 2025 zurückzuziehen.

Michael Kauch, der OB-Kandidat der FDP, nutzt die Gelegenheit um umfassend gegen die Dortmunder Politik auszuteilen.
In einer Pressemitteilung plädiert er dafür, dass das geltende Recht konsequent durchgesetzt werden müsse. So fordert er unter anderem ein härteres Vorgehen gegen Bettler und Obdachlose und die Abschiebung von ausreisepflichtigen Asylbewerber:innen.
Dortmund steht mehrheitlich zum Rats-Beschluss
Während von Arnsberg und den politischen Herausforderern Druck gemacht wird, scheinen die Dortmunder:innen mehrheitlich hinter der Entscheidung ihres OB zu stehen.
So ergab eine repräsentative Umfrage von Forsa die im Auftrag der Ruhrnachrichten in Dortmund durchgeführt wurde, dass 65 Prozent der Befragten der Meinung sind, dass eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen werden sollte. „Nur“ 33 Prozent der Befragten sahen dies anders.
Derweil wird der Streit wohl weitergehen. So hat Arnsberg den Dortmunder Stadtrat aufgefordert, den Beschluss bei seiner nächsten Sitzung am 9. Oktober zurückzunehmen. Sollte sich der Rat dem verweigern droht Arnsberg mit dem Mittel Ersatzvornahme selber tätig zu werden. Eskalation scheint also vorprogrammiert.
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