
Die Staatsanwaltschaft Dortmund und Polizei Dortmund haben bekannt gegeben, dass sie erneut zum Schlag gegen die Betrugsmasche der „falschen Bankmitarbeiter“ ausgeholt haben. Am Donnerstagvormittag (15. Mai) sind insgesamt zehn Wohnungen in Dortmund, Lünen, Bergkamen, Recklinghausen, Essen, Bochum und Gelsenkirchen sind durchsucht worden.
Vier Personen wurden vorläufig festgenommen
Durch die Kriminalinspektion Cybercrime in Form der eigens für diesen Tatkomplex gegründeten Ermittlungskommission „Cash“ der Polizei Dortmund sind mit Durchsuchungsbeschlüssen sowie mit Unterstützung der Spezialeinheiten und Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten in den Morgenstunden insgesamt zehn Wohnungen in Dortmund, Lünen, Bergkamen, Recklinghausen, Essen, Bochum und Gelsenkirchen durchsucht worden.
Dabei wurde auch ein bereits beim zuständigen Gericht erwirkter Untersuchungshaftbefehl gegen einen 20-jährigen Mann aus Lünen durchgesetzt. Drei weitere Personen (21-jähriger Mann aus Lünen, 24-jähriger Mann aus Essen, 26-jähriger Mann aus Bergkamen) nahmen die Polizisten vorläufig fest. Sie werden möglicherweise am 16. Mai auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund einem Haftrichter vorgeführt.
Bei den Durchsuchungsmaßnahmen stellten die eingesetzten Kräfte neben zwei hochwertigen Autos (Mercedes, Porsche), zwei hochwertigen Uhren, Bargeld in niedriger sechsstelliger Höhe auch einen hohen vierstelligen Falschgeldbetrag, 53 Mobiltelefone, fünf Laptops, mehrere hundert Gutscheinkarten mit einem vierstelligen Wert, vier PTB-Waffen und eine Geldzählmaschine sicher.
Die Betrugsmasche der „falschen Bankmitarbeiter“
Bei der Masche versenden die Täter E-Mails mit der Aufforderung, eine Homepage einer Bank zu besuchen. Die Betroffenen gehen dann aufgrund der Aufmachung der betreffenden E-Mail gutgläubig davon aus, dass sie vermeintlich von der eigenen Bank stammt. Auf einer ebenfalls seriös wirkenden Homepage wird man dazu aufgefordert, seine tatsächlichen Zugangsdaten zu seinem Online-Banking einzugeben.

Im Besitz der echten Bankdaten loggen sich die Täter anschließend auf dem Konto des Geschädigten ein. Mit den eingegebenen Daten wird dann eine digitale Zahlungskarte hergestellt.
Da für die Einrichtung der digitalen Zahlungskarte aber auch eine TAN gebraucht wird, ruft ein weiterer Mittäter die Betroffenen an und gaukelt vor, dass für weitere Schritte der Bank das Push-TAN-Verfahren bestätigt werden muss. Mit der digitalen Zahlungskarte werden dann Einkäufe getätigt und insbesondere Geld abgehoben.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei erneut vor der Betrugsmasche und gibt folgende Präventionshinweise:
- Betrüger sind erfinderisch, wenn sie an Ihre Wertgegenstände, Ihr Bargeld oder Ihre Kontodaten kommen wollen. Klären Sie die Menschen – insbesondere ältere – in Ihrem Umfeld auf! Auch Sie als Nichtbetroffene können so helfen, derartige Taten zu verhindern.
- Seien Sie vorsichtig und besonders aufmerksam, wenn Sie von Ihnen nicht bekannten oder anonymen Rufnummern kontaktiert werden.
- Seien Sie auch misstrauisch, wenn schnelle Entscheidungen oder die Kontaktaufnahme mit Fremden gefordert werden. Auch wenn zeitliche Dringlichkeit oder Verschwiegenheit anderen gegenüber verlangt wird.
- Sprechen Sie niemals, weder am Telefon, noch mit Fremden über Ihre finanziellen und/oder persönlichen Verhältnisse. Geben Sie auch keine Details zu ihren familiären Verhältnissen preis.
- Legen Sie bei einem Anruf sofort den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner um Geld oder um Kontodaten von Ihnen bittet oder löschen Sie direkt entsprechende Textnachrichten. Ihre Bank wird niemals von Ihnen verlangen, am Telefon Ihre Kontodaten preiszugeben.
- Stellen Sie immer sicher, dass Sie tatsächlich mit Ihrer eigenen Bank kommunizieren. Notfalls beenden Sie das Gespräch und rufen Sie Ihre Bank unter den Ihnen bekannten Erreichbarkeiten zurück.
- Genehmigen Sie niemals Transaktionen und geben Sie nie TAN oder PIN für Vorgänge preis, die Sie nicht selbst veranlasst haben.
- Achten Sie auf verdächtige Details wie zum Beispiel untypische Internetadressen, unbekannte oder unterdrückte Telefonnummern, allgemeine und nicht persönliche Anrede.
- Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Kontobewegungen, um schnellstmöglich falsche Abbuchungen erkennen zu können.
- Wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei unter der 110, wenn Sie einen verdächtigen Anruf oder eine verdächtige Textnachricht erhalten haben – egal, ob Sie den Betrug erkannt und aufgelegt haben oder schlimmstenfalls sogar geschädigt geworden sind.