
Der Rat muss sich erneut mit der eigenen Brandmauer-Resolution befassen: Die Bezirksregierung hat die Resolution des Dortmunder Stadtrats mit dem Titel „Erklärung des Rates – Wir sind die Brandmauer“ beanstandet. Gleichzeitig wurde der Rat aufgefordert, sich erneut mit dem Beschluss zu befassen. Arnsberg sieht schwere Rechtsverstöße und fordert, dass die Resolution zurückgenommen wird. Sollte dies nicht geschehen, werde man als übergeordnete Instanz selbst tätig.
Hintergründe des Rechtsstreites
Am 13. Februar 2025 hat der Stadtrat die Resolution „Erklärung des Rates – Wir sind die Brandmauer“ beschlossen. Sie ist rechtlich nicht bindend aber sie sendet ein klares Signal: Die demokratischen Ratsmitglieder wollen nicht mit Parteien zusammenarbeiten, die als rechtsextrem oder verfassungsfeindlich gelten. Kommt ein Beschluss nur mit deren Stimmen zustande, wird nicht gemeinsam abgestimmt.

Die Resolution richtet sich ausdrücklich auch gegen die AfD-Fraktion im Rat. Doch der Beschluss machte schnell auch über die Stadt hinaus Schlagzeilen. Die Bezirksregierung Arnsberg kam nach einer internen Prüfung zu einem klaren Ergebnis das die Resolution gesetzwidrig sei.
Sie verletze das Parteienprivileg im Grundgesetz. Alle gewählten Ratsmitglieder müssten gleichbehandelt werden, die Resolution würde somit die AfD-Ratsmitglieder unzulässig ausgrenzen. ___STEADY_PAYWALL___
Arnsberg spricht Beanstandung aus – der Rat soll erneut beraten
Mit Schreiben vom 18. Juni forderte Arnsberg daraufhin Oberbürgermeister Westphal auf, den Ratsbeschluss innerhalb einer Frist von drei Wochen zu beanstanden. Von Seiten des OB-Büros gab es daraufhin eine juristische Gegendarstellung: die Resolution würde demnach die AfD als Partei weder Benachteiligen noch gegen geltendes Recht verstoßen. Nordstadtblogger berichteten.

Die Dreiwochenfrist ist mittlerweile verstrichen, Oberbürgermeister Westphal hat in dieser Zeit die Resolution nicht beanstandet. Die Stadt teilt die Rechtsauffassung der Bezirksregierung nicht.
Aus diesem Grund ist Arnsberg nun selber tätig geworden: am 16. September 2025 wurde die Resolution „Erklärung des Rates – Wir sind die Brandmauer“ durch die Bezirksregierung als Kommunalaufsicht beanstandet.
Der Rat der Stadt Dortmund wird aufgefordert, sich in seiner nächsten Sitzung erneut mit dem Brandmauerbeschluss von Februar zu befassen. Die Ergebnisse sollen im Anschluss umgehend Oberbürgermeister Westphal und Regierungspräsident Heinrich Böckelühr mitgeteilt werden.
Kommunalaufsicht: Der Rat hat Kompetenzen überschritten
In dem Schreiben geht die Kommunalaufsicht noch einmal ausführlich auf die aus ihrer Sicht kritischen Elemente der Resolution ein. So sei der Beschluss formal rechtswidrig, da der Rat mit diesem seine Verbandskompetenzen überschritten habe. Diese beziehen sich nämlich nur auf Angelegenheiten, die in den direkten Wirkungskreis einer Gemeinde fallen.

Die Kommunalaufsicht begründet dies damit, dass der Brandmauerbeschluss vom Februar unter dem Eindruck bundespolitischer Ereignisse getroffen wurde. Dabei verweist sie auf den Zeitpunkt der Abstimmung und die Wortwahl der Resolution.
Der Beschluss sei darüber hinaus auch materiell rechtswidrig. Arnsberg verweist dabei auf die kommunale Organtreue. Demnach müssen alle Organe einer Kommune – vom Bürgermeister bis zum Rat – vertrauensvoll und loyal im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben miteinander arbeiten. Um dies zu gewährleisten, muss eine Innerorgantreue bestehen.
Brandmauerbeschluss lässt sich wohl nicht mehr halten
Sie zielt darauf ab, dass alle Mitglieder eines Organs gleichbehandelt werden und nicht durch Beschlüsse oder Regelungen der Geschäftsordnung benachteiligt werden.
Genau diese innerparteiliche Treue sei durch den Brandmauerbeschluss jedoch gefährdet. Dass einzelne Parteien oder Fraktionen eine Zusammenarbeit mit der AfD-Fraktion ausschließen, ist nicht verboten. Der Rat hätte eine solche Resolution als Institution allerdings nicht beschließen dürfen.
Nach Auffassung von Arnsberg verstößt er damit auch gegen das im Grundgesetz geregelte Parteienprivileg. Wenn sich die „demokratischen Parteien“ dazu verpflichten, Beschlüsse, die nur mit AfD-Stimmen eine Mehrheit erzielen würden, nicht zu fassen, wird das demokratische Teilhaberecht der AfD und anderer als rechtsextremistisch bezeichneter Parteien eingeschränkt.
Kritik: Mandatsträger:innen der AfD werden systematisch ausgegrenzt
Im Ergebnis liegen laut Bezirksregierung schwerwiegende Rechtsverletzungen vor. Demnach würden Mandatsträger:innen der AfD systematisch ausgegrenzt und an der Erfüllung ihres Mandats gehindert. Dieser Druck macht eine vertrauensvolle Arbeit unmöglich. Zudem könnte nach außen hin der Eindruck entstehen, es handele sich bei AfD-Mandatsträger:innen um „Mandatsträger:innen zweiter Klasse“.
Sollte der Rat weiterhin an der Resolution festhalten, werde Arnsberg diese als übergeordnete Instanz zurücknehmen, so Christoph Söbbeler, Leiter der Pressestelle der Bezirksregierung, gegenüber den Nordstadtbloggern. Die Pressestelle der Stadt Dortmund wollte sich zu den Vorgängen aktuell nicht äußern.
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