Bewohnerparkzone Gerichtsviertel: Anpassungen sollen Parken für Gäste und JVA erleichtern

Neue Zeitregelung und zusätzliche Stellplätze sind vorgesehen

Karte des Gebiets
Die Karte der Bewohnerparkzone im Gerichtsviertel mit geplanten Anpassungen. Karte: Stadt Dortmund

Um das Parken für Besucherinnen und Besucher des Gerichtsviertels und für die Mitarbeitenden der Justizvollzugsanstalt (JVA) zu vereinfachen, schlägt die Verwaltung mehrere Veränderungen vor. Auch Anwohnende sollen von zusätzlichen Stellplätzen profitieren. Über die Anpassungen entscheidet die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 3. März 2026.

Ausgangslage im Umfeld von Amtsgericht und JVA

Bereits 2013 hatte der Rat der Stadt die Bewohnerparkzone „Gerichtsviertel“ beschlossen. Nun sollen in der Lübecker Straße und der Bremer Straße kleinere Anpassungen vorgenommen werden. Anlass sind Anregungen aus dem Amtsgericht und der Justizvollzugsanstalt.

Das Amtsgericht ist von reinen Bewohnerparkflächen umgeben, die tagsüber teilweise nur wenig genutzt werden Archivfoto: Thomas Engel

Das Amtsgericht ist von reinen Bewohnerparkflächen umgeben, die tagsüber teilweise nur wenig genutzt werden. An Verhandlungstagen ist es für Besuchende jedoch schwierig, einen freien Parkplatz zu finden. Hier wurde der Wunsch geäußert, nachzubessern.

Auch für die Mitarbeitenden der JVA ist es schwierig, zur Mittagsschicht ab 14 Uhr einen Parkplatz zu finden. Aufgrund seines Alters und seiner Innenstadt-Lage gibt es am historischen JVA-Gebäude an der Lübecker Straße für Mitarbeitende keine Stellplätze. Seitens der JVA kam der Hinweis an die Verwaltung, dass reine Bewohnerstellplätze tagsüber teilweise leer stehen.

Geplante Änderungen im Detail

Die Bewohnerparkzone soll auf die gesamte Nordseite der Bremer Straße ausgeweitet werden. Dort darf künftig werktags von 9 bis 16 Uhr – statt bislang bis 18 Uhr – mit Parkscheibe geparkt werden. Die Höchstparkdauer bleibt bei drei Stunden, Bewohner:innen mit Parkausweis „Gerichtsviertel“ können weiterhin ganztägig und zeitlich unbegrenzt parken.

Auf neun Parkständen auf der südlichen Straßenseite der Lübecker Straße (östlich der Saarbrücker Straße) sowie auf 16 Parkständen östlich der Lübecker Straße wird ebenfalls das Parken mit Parkscheibe von 9 bis 16 Uhr für maximal drei Stunden ermöglicht. Auch hier dürfen Bewohner:innen mit entsprechendem Parkausweis ganztägig ohne zeitliche Begrenzung parken.

Durch die geänderten Regelungen vergrößert sich das Stellplatzangebot für Anwohnende im Gerichtsviertel um rund 20 zusätzliche Parkstände. Die Parkscheibenregelung soll Langzeitparken verhindern und gleichzeitig Besuchenden von Amtsgericht und JVA die Nutzung der vorhandenen Stellplätze erleichtern. Der verkürzte Bewirtschaftungszeitraum auf bis 16 Uhr ermöglicht den Beschäftigten der Mittagsschicht der JVA, ihr Fahrzeug gegen 14 Uhr abzustellen und mit Auslegen der Parkscheibe dort für die gesamte Schicht stehen zu lassen.

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