Kürzlich hatte sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD für eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln ausgesprochen. Sie stieß damit eine alte Diskussion neu an – und scheiterte wenig später, als der Bundestag entsprechende Gesetzesentwürfe ablehnte. So änderte sich wieder nichts an Paragraf 265a des Strafgesetzbuches, obwohl viele Expert:innen und Akteur:innen schon lange dafür plädieren, ihn aus dem Strafrecht zu streichen. Wieso ist der Paragraf so schwer loszuwerden und wie sieht die Lage in Dortmund aus?
Der lange Rattenschwanz des Paragrafen 265a StGB
Paragraf 265a regelt das „Erschleichen von Leistungen“ – dazu gehört auch das „Schwarzfahren“. Ursprünglich führten die Nationalsozialisten das Gesetz im Jahr 1935 ein. Anlass dazu war der Missbrauch von Münztelefonen. Mittlerweile stellt das Schwarzfahren die überwältigende Mehrheit der Fälle des Paragrafen 265a.

Unter den Nationalsozialisten wurde das Strafrecht stark um Gesetze ausgedehnt, die „volksschädliches“ Verhalten bestrafen sollten.
Viele der erlassenen Normen zielen mehr auf die Absichten und Gesinnung der Täter:innen ab als auf die Rechtsgutverletzung an sich. Zu dieser Expansion gehört auch die Kriminalisierung des „Erschleichens von Leistungen“.
Dass Schwarzfahren so zur Straftat wird, zieht einen Rattenschwanz an Konsequenzen nach sich. Es macht zum Beispiel die Ersatzfreiheitsstrafe möglich: Wer die vorgesehenen 60 Euro Bußgeld nicht zahlt, muss in vielen Städten mit einer Strafanzeige rechnen, die im schlimmsten Fall im Gefängnis endet.
Besonders sogenannte „Armutsdelikte“ enden in einer Ersatzfreiheitsstrafe
Das Problem daran: „Diese Menschen sind ohne Fahrschein unterwegs, weil sie sich keinen leisten können.“ Prof. Christine Graebsch, Kriminologin an der Fachhochschule Dortmund, bringt damit auf den Punkt, was viele als Argument für die Abschaffung von Paragraf 265a vorbringen.

Betroffen von den Ersatzfreiheitsstrafen sind meistens Menschen, die psychisch erkrankt sind, wohnungslos, arbeitslos, suchtkrank, oder von Sozialleistungen abhängig.
Für Graebsch geht es hier um die Ersatzfreiheitsstrafe als Ganzes. In ihrer praktischen Konsequenz bestrafe diese häufig Armut mit Haft – aus sozialer Sicht inakzeptabel.
Tatsächlich werden die meisten Ersatzfreiheitsstrafen wegen sogenannten „Armutsdelikten“ abgesessen. Dazu gehört Diebstahl, aber eben auch das „Erschleichen von Leistungen“. Denn wer die 3,80 Euro nicht aufbringen kann, die in Dortmund zurzeit für ein Stadtbahn-Einzelticket fällig werden, für den sind 60 Euro sehr viel Geld.
Das Projekt „Gelber Brief“: Kostenlose Rechtsunterstützung im Café Bodo
Das bestätigt Vera Talpos. Sie studiert im sechsten Semester Soziale Arbeit und ist Teil des Projekts „Gelber Brief“. Das Projekt ist eine Zusammenarbeit zwischen der FH Dortmund und der Wohnungslosenhilfe Bodo. Im Café Bodo bieten Vera und andere Studierende der Sozialen Arbeit kostenlose Rechtsberatung bei strafrechtlichen Fragen an, unterstützt von Rechtsanwält:innen.

Auch hier haben sie schon bei Fragen rund ums Schwarzfahren geholfen. Sie kennen die Probleme, die mit dem Paragrafen 265a einhergehen. Fehlende finanzielle Mittel, fehlende Erreichbarkeit.
Denn damit ein berüchtigter gelber Brief im Briefkasten landen kann, muss es erstmal einen Briefkasten geben. Besonders wohnungslose Menschen erreichen die Schreiben deshalb oft spät oder gar nicht.
Die Widerspruchsfrist von zwei Wochen ab Eingehen des Briefs verstreicht so schnell ungenutzt. Durch solche Vorgänge spitzt sich die Lage der Menschen weiter zu, berichtet Vera, und auch die Verzweiflung würde wachsen. Die Beratungen seien oft emotional.
Kriminalisierung des Fahrens ohne Ticket ist auch in der JVA Dortmund spürbar
„Wir erleben hier immer wieder Menschen, deren Inhaftierung weniger auf kriminelle Energie als vielmehr auf schwierige Lebensumstände zurückzuführen ist“, erklärt auch die Anstaltsleiterin der JVA Dortmund Nina Gygax. „Das stellt den Vollzug vor besondere Herausforderungen, ohne dass dadurch ein nachhaltiger Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung oder zur Resozialisierung geleistet wird.“

Solche kurzzeitigen Haftstrafen würden Betroffene oft sogar eher weiter destabilisieren, etwa im Bezug aufs Wohnen, soziale Kontakte, oder einen Job. In der JVA Dortmund mussten im Jahr 2025 653 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.
Die darf höchstens 360 Tage dauern, die längste in der JVA Dortmund zog sich über 150 Tage. In NRW kostet ein einzelner Hafttag zurzeit etwa 202 Euro.
378 der 653 Menschen waren wegen des Paragrafen 265a StGB in Haft. Auch für die Justiz bedeutet das Schwarzfahren als Straftat so eine Belastung. Sie bindet finanzielle, personelle und zeitliche Ressourcen. Der Deutsche Anwaltverein, der die Interessen von ungefähr 60.000 deutschen Rechtsanwält:innen und Notar:innen vertritt, drängt bereits seit Jahren auch deshalb auf eine Entkriminalisierung. Nina Gygax befürwortet das ebenfalls ausdrücklich.
Die „echte“ Entkriminalisierung: Herabsetzung zur Ordnungswidrigkeit reicht nicht
Dabei ist eine Unterscheidung wichtig: Dem Deutschen Anwaltverein geht es – genau wie Christine Graebsch und dem neuen, abgelehnten Gesetzesentwurf – um eine „echte“ Entkriminalisierung. Das bedeutet: Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit halten sie für nicht ausreichend.

Würde das Fahren ohne Ticket zur Ordnungswidrigkeit erklärt, droht nämlich Erzwingungshaft, falls die Geldstrafe nicht gezahlt werden kann.
Christine Graebsch befürchtet, dass mittellose Menschen dann die Beweislast für ihre eigene Zahlungsunfähigkeit tragen müssten, um Gefängnisstrafen zu verhindern. Auch das wäre genau für die häufig betroffenen Personengruppen schwierig.
Der alternative Vorschlag: Das Schwarzfahren soll in den Bereich des Zivilrechts übergehen. Denn der „Tatbestand“ lässt sich juristisch auch als Vertragsverletzung interpretieren. Nach der Auffassung vieler Jurist:innen kommt er dem sogar näher. In einem zivilrechtlichen Verfahren geht es um Schadensersatz und Ausgleich, nicht um Strafe. Der Deutsche Anwaltverein sieht die wirtschaftlichen Interessen der Verkehrsbetriebe durch das Zivilrecht ausreichend geschützt.
Die Politik ist sich uneinig, die SPD stimmt gegen ihre eigene Position
„Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit ist keine Alternative“, erklärt auch Jens Peick, Abgeordneter im Bundestag und Vorsitzender der SPD Dortmund. Die Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein findet er insgesamt unverhältnismäßig: „Paragraf 265a gehört in dieser Form nicht mehr in ein modernes Strafrecht.“ Damit stimmt er mit der Position der Bundestagsfraktion seiner Partei überein.

Die war trotzdem daran beteiligt, dass der neuste Gesetzesentwurf von Grünen und Linkspartei nun im Bundestag scheiterte. Zusammen mit CDU und AfD stimmte sie gegen die Entkriminalisierung – allem Anschein nach aus Koalitionsdisziplin.
CDU und AfD haben sich beide als einzige Parteien im Bundestag gegen eine Streichung von Paragraf 265a aus dem Strafgesetzbuch ausgesprochen.
So darf §265a ein weiteres Jahr älter werden. Letztes Jahr feierte der „Nazi-Paragraf“ seinen 90. Geburtstag. Allein in den Jahren seit 2019 überlebte er mehrere politische Verstöße, die ihm den Garaus machen wollten. Dass der Straftatbestand sich als so hartnäckig erweist, liegt auch an der Haltung, dass Fehlverhalten eben bestraft werden müsse, sagt Prof. Christine Graebsch von der FH Dortmund.
Strafe muss sein und die Interessen der Verkehrsbetriebe: Wieso eine Entkriminalisierung so schwierig ist
„Was wir brauchen, sind nicht noch mehr Anreize für Regelbrecher, sondern ein starker Rechtsstaat“, erklärt etwa Matthias Helferich von der Dortmunder AfD dazu. „Wer das ,Erschleichen von Leistungen‘ nicht mehr als Straftat verfolgt, verhöhnt alle ehrlichen Bürger, die ihre Tickets bezahlen.“

Es sei aber schlicht falsch, dass mit einer Entkriminalisierung „nichts“ mehr passieren würde, sagt Graebsch dazu. Das Bußgeld von 60 Euro gäbe es ja noch. Ohne Konsequenzen Bus- und Bahnfahren ohne Ticket wäre also nicht plötzlich möglich.
Trotzdem sprechen sich auch viele Verkehrsbetriebe regelmäßig gegen eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein aus, so auch die DSW21.
Der Verkehrsvorstand Ulrich Jaeger sagte dazu: „Ich bin fest davon überzeugt, dass es im Sinne der überwiegenden Mehrheit unserer Fahrgäste ist, dass wir dieses Fehlverhalten konsequent sanktionieren – auch weil uns sonst natürlich Millionen-Einnahmen fehlen, und dies in einer chronisch unterfinanzierten Branche.“
Jurist:innen finden, dass Verkehrsbetriebe ihre Zuständigkeiten an die Justiz abwälzen
Der Deutsche Anwaltverein setzt dem entgegen, die Verkehrsbetriebe müssten „selbst dafür Sorge tragen, dass sich ihre Verluste in Grenzen halten, dies kann und darf nicht Aufgabe der staatlichen Strafverfolgungsbehörden sein.“
Als eine weitere Problematik werfen die Dortmunder Stadtwerke die Rolle von Kontrolleur:innen auf. Wenn das Fahren ohne Ticket keine Straftat mehr wäre, dürften die Personalien nicht mehr vor Ort feststellen.
Sie könnten auch keine Strafanzeige mehr stellen. Es ginge hier auch um die Sicherheit des Personals.
Insgesamt stellte die DSW21 im Jahr 2025 rund 6.400 Strafanzeigen, von denen 1.300 vor Gericht landeten. Die Stadtwerke betonen, dass von diesen Menschen nur eine geringe Anzahl wirklich ins Gefängnis kommen würde. Es wurden im selben Jahr rund 1,4 Millionen Euro durch Ticketkontrollen eingenommen. Hochrechnungen zu den Verlusten aus entgangenen Ticketverkäufen belaufen sich auf rund 2,2 Millionen Euro.
Städte verzichten auf Strafanzeigen: De facto Entkriminalisierung auch in NRW
Trotzdem wollen immer mehr Städte nicht auf eine bundesweite Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein warten: Düsseldorf und Bonn haben zum Beispiel bereits beschlossen, auf Strafanzeigen wegen Schwarzfahrens zu verzichten. Das Bußgeld von 60 Euro wird trotzdem noch erhoben.

Prof. Christine Graebsch nennt das „das Mindeste, was die Verkehrsbetriebe tun können.“ Ein solches Vorgehen ist in Dortmund aber nicht vorgesehen.
Auch Jens Peick findet, dass statt „eines uneinheitlichen Flickenteppichs“ eine einheitliche Regelung erreicht werden muss.
Die SPD Dortmund unterstützt neben der Entkriminalisierung den Vorschlag, eine „unbürokratische Ratenzahlung“ für das erhöhte Beförderungsentgelt anzubieten. Das soll verhindern, dass das Fahren ohne Fahrschein weiter soziale Ungleichheiten verschärft.
Mobilität als Grundrecht: „Können nicht immer nur zu Fuß laufen“
Eine solche Ausnahme konnte die Rechtshilfe „Gelber Brief“ schon einmal mit der DSW21 für einen Hilfesuchenden aushandeln. Der Mann war mittellos und konnte sich weder Bahntickets noch Bußgeld leisten.

Vera Talpos merkt allerdings an, dass auch kleine Raten regelmäßig überwiesen werden müssen. Dafür braucht es eine ausreichend stabile Lebenssituation und ein Konto.
Bei wohnungslosen Menschen ist das nicht unbedingt gegeben. Wie der erlebte Fall ausging, weiß sie nicht. „Auch die Leute können nicht immer nur zu Fuß laufen. Das wird ihm also immer wieder passieren.“
Die Linke sieht noch eine weitere Lösung für die Probleme rund um Schwarzfahren, Bußgelder und Ersatzfreiheitsstrafen. Die Partei plädiert für kostenlose öffentliche Verkehrsmittel. Sonja Lemke, Bundestagsabgeordnete für Dortmund, sagt: „Mobilität ist ein Grundrecht. Jeder und jede hat das Recht, mobil zu sein.“
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