„Das soll Gerechtigkeit sein?“ – Über das Urteil im Dramé-Prozess und dessen Hintergründe

Solidaritätskreis „Justice4Mouhamed“ veröffentlicht Buch zum Prozess

Gedenktafel am Tatort
Heute erinnert eine Gedenktafel am Zaun der Jugendwohngruppe an Mouhamed Lamine Dramé. Paulina Bermúdez | Nordstadtblogger

Mouhamed Lamine Dramé wurde am 8. August 2022 während eines Polizeieinsatzes getötet. Daraufhin entbrannte lauter Protest gegen das Vorgehen der Polizei, es kam zur Anklage von fünf am Einsatz beteiligten Polizist:innen. Nach 31 Prozesstagen werden alle fünf Angeklagten freigesprochen. Das Urteil löste in einigen Teilen der Dortmunder Öffentlichkeit Fassungslosigkeit aus. Der Solidaritätskreis „Justice4Mouhamed“ und Court Watch Koeln stellen in einer gemeinsamen Buch zum Fall die Frage: „Das soll Gerechtigkeit sein? Die Tötung von Mouhamed Lamine Dramé“.

Die Frage nach der Notwehr-Situation entscheidend

Das Buch zeichnet den Prozess detailliert nach. Jeder Prozesstag hat ein eigenes Kapitel. Zusätzlich gibt es Interviews mit Zeug:innen, Expert:innen, der Nebenklägerin Lisa Grüter, die die Familie Dramé vertritt, und den Brüdern von Mouhamed Dramé, Sidy und Lassana Dramé.

In diesem Abschnitt des Innenhofs hielt sich Mouhamed Dramé auf – bis er mit Pfefferspray angegriffen wurde. Foto: Paulina Bermúdez

Weiteren Hintergrund liefern Beiträge mit Titeln wie „Polizei und Rassismus“, „Rassismus in der Justiz“, „Die Dortmunder Nordstadt“, die die angesprochenen Themen wissenschaftlich vertiefen und somit zum Gesamtverständnis des Prozesses aus einer polizeikritischen Sicht beitragen. ___STEADY_PAYWALL___

Unstrittig ist während des Prozesses der Ablauf von Mouhameds Tod: Sein Weg von Senegal nach Deutschland führte ihn über Spanien, nach Worms und schließlich nach Dortmund, wo er einen Tag vor seinem Tod eine Psychiatrie aufsuchte, von dort aber wieder in die Jugendeinrichtung St. Elisabeth zurückkehrte.

Am 8. August fanden ihn Sozialarbeiter:innen mit einem Messer gegen sich gerichtet im Hof und riefen um 16:25 die Polizei an. Zwei Stunden später war Mouhamed tot.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen fünf Polizist:innen, die an dem Einsatz beteiligt waren. Drei Polizist:innen wurden wegen „Körperverletzung im Amt“, der Einsatzleiter Thorsten H. wegen „Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung im Amt“ und der Schütze Fabian S. wegen dem Straftatbestand „Totschlag“ angeklagt.

Worüber die Autor:innen weiter streiten wollen: Wie dieser Tod bewertet wird. Das Gericht sprach alle Angeklagten frei – sie hätten aus Notwehr gehandelt. Derzeit liegt die Entscheidung beim Bundesgerichtshof, der die rechtliche Zulässigkeit prüft.

Solidaritätskreis rassistische Narrative im Prozess aufgefallen

Die Verteidigungsstrategie der Polizist:innen in den Befragungen während des Prozess war, so die Autor:innen, ein Bild von Mouhamed als gefährlicher, unkontrollierbarer und psychischkranke Person zu zeichnen, auf die geschossen werden musste, weil die Gefahr für die Polizeibeamt:innen sonst zu groß gewesen wäre. Es lag also eine Notwehrlage vor, so die Verteidigung. Keiner dieser Vorwürfe wird laut Autor:innen schlüssig belegt.

Eindrücke aus dem Dramé-Prozess Karsten Wickern | Nordstadtblogger

Auffällig ist, dass die Angeklagten sich an entscheidenden Stellen alle wortgleich äußerten. Die Polizeibeamt:innen betonen, wie schnell und „dynamisch“ Dramé aufgestanden und auf sie losgelaufen sei, nachdem sie ihn mit Pfefferspray beschossen hatten.

Dagegen steht die Aussage eine:r Sozialarbeiter:in, Mouhamed habe eher desorientiert gewirkt und nicht davon auszugehen sei, dass er die Polizist:innen attackieren wollte.

Missglückter Einsatz oder „besonnenes“ Handeln

Die Verantwortung für den missglückten Einsatz sah die Nebenklagevertreterin Lisa Grüter beim Einsatzleiter Thorsten H. Nicht nur, dass er versuchte mit Dramé Kontakt aufzunehmen, ohne zu berücksichtigen, dass er weder Deutsch oder Spanisch sprach.

Der Prozess war öfter gut besucht. Karsten Wickern | Nordstadtblogger

Sondern, obwohl er seit 50 Minuten „statisch“ war, dann mit dem Befehl, ihn mit Pfefferspray zu beschießen, die Lage eskalierte.

Auch, dass eine andere Option – auf Verstärkung, eine:n Dolmetscher:in oder Psycholog:in zu warten – vom Einsatzleiter Thorsten H. anscheinend nicht in Erwägung gezogen worden ist, vor allem da der Richter Thomas Kelm, der, wie wir erfahren, selber mal Polizist werden wollte, in seinem Urteil den Einsatzleiter in seinem Urteil als „besonnen“ und „gewissenhaft“ lobt und erklärt, die Polizeibeamt:innen hätten in dieser Situation „einschreiten müssen“.

„Migranten, die schneller zum Messer greifen“

Der eindrucksvollere Teil des Buches ist, die absurden Momente im Gericht einzufangen. Die Verteidigungsstrategie der Polizisten zielte darauf ab, zu beweisen, dass sie aus Notwehr gehandelt hatten. Das Buch zeichnet detailliert nach, wie sie dies darlegten. Dies lässt beim Leser oft Ratlosigkeit zurück.

Richter Thomas Kelm Karsten Wickern | Nordstadtblogger

Beispielsweise wenn der Verteidiger des Schützen Fabian S. versucht, seinen Mandanten in der ersten Sitzung gegen den im Raum stehenden Rassismus-Vorwurf zu immunisieren: seinem Mandanten kam es „auf die Hautfarbe von Mouhamed Dramé überhaupt nicht“ an.

Oder als eine Polizistin den schnellen Einsatz ihres Tasers mit ihrer Angst vor „Migranten, die schneller zum Messer greifen“ begründet, antwortet der Richter, dass sie am Gericht „leider häufiger“ damit zu tun hätten, obwohl mehrfach betont wurde, dass Dramé mit dem Messer im Grunde nur für sich eine Gefahr darstellte.

Auch das Lob des Richters Thomas Kelm für die „strukturierten Aussagen“ von als Zeug:innen und Angeklagte auftretenden Polizist:innen wirkt es etwas abstrus, wenn diese sich im Unterschied zu anderen Zeug:innen anderthalb Jahre auf diese mit Akten vorbereiten konnten.

Fragwürdiger Umgang mit Zeug:innen

Der Umstand, dass Polizeibeamt:innen als Zeug:innen oder Sachverständige auftreten, offenbart ein Ungleichgewicht, was nicht kritisch hinterfragt wird.

Eine Demonstration des Solidaritätsbündnisses „Justice4Mouhamed“ Foto: Leopold Achilles

Als ein:e Sozialarbeiter:in befragt wurde und sich dabei sichtlich unwohl fühlte und eine psychologische Unterstützung gebraucht hätte, verweigert Richter Kelm diese.

Ein Zeugin sucht während einer Aussage nach der richtige Beschreibung für Mouhameds Verhalten nach dem Pfefferspray-Einsatz, um keinen falschen Eindruck zu vermitteln. Die Verteidigung macht ihr daraufhin den Vorwurf, vor dem „Hintergrund einer politischen Gesinnung“ auszusagen und zieht ihre Vertrauenswürdigkeit in Frage, was Richter Kelm in dem Fall unkommentiert stehen lässt.

Ebenfalls fragwürdig ist der Umgang der Angehörigen Mouhamed Dramés. Diese sind während des Prozesses anwesend und verfolgen durch einen Dolmetscher den Prozess mit. Sie werden von Richter Kelm weder gesondert begrüßt, noch darauf geachtet, dass der Dolmetscher mit dem Übersetzen hinterherkommt, kritisieren die Autor:innen.

„Gerechtigkeit für Mouhamed“ nicht erreicht

Die von dem Buch aufgeworfene Frage, ob das Urteil denn nun Gerechtigkeit bedeute, beantworten die Autor:innen klar mit Nein. „Durch das Urteil hinweg zieht sich eine ergebnisorientierte rechtliche Wertung wie ein roter Faden: Egal welche Frage aufkommt, das Gericht wertet den Sachverhalt so, dass keine Konsequenzen für die Polizeibeamt:innen entstehen.“

Darya Moalim | Nordstadtblogger

Für den Solidaritätskreis „Justice4Mouhamed“, der sich nach dem Tod von Mouhamed Dramé gegründet hat und sich für die Erinnerung an ihn einsetzt, steht also fest, dass „Gerechtigkeit für Mouhamed“ nicht erreicht worden ist.

Der NRW-Innenminister Herbert Reul und die Polizei in Dortmund kündigten nach dem Tod von Mouhamed Dramé Maßnahmen an, um Polizist:innen besser auf solche Einsätze vorzubereiten. Verbesserungen in der Polizei wie mehr Diversitätstrainings, Übungen und die Tragepflicht von Bodycams (ohne Einschalt-Pflicht), waren die Folge, haben die Situation, so die Autor:innen, aber kaum verbessert.

Austausch-Formate zwischen der Polizei und Zivilgesellschaft, die es nach Dramés Tod in Dortmund gab, sieht der Solidaritätskreis ebenfalls als gescheitert an. Sein radikaler Vorschlag am Ende des Buchs: Abschaffung der Polizei.

Ein Störgefühl bleibt – nicht nur beim Fall Dramé

Es ist ein Störgefühl, das nach dem Lesen dieser Prozesszusammenfassung bleibt. Ein Störgefühl, dass hier Recht gesprochen wurde, im Fall Mouhamed Dramé aber keine Gerechtigkeit hergestellt worden ist.

In einer Zeit, in der die Narrative von „gefährlichen, mit Messern bewaffneten Ausländern“ politisch instrumentalisiert wird, ohne auf die Fakten oder Hintergründe zu blicken, bietet das Buch die Möglichkeit, sich damit auseinanderzusetzen.

Die Forderung des Solidaritätskreis „Justice4Mouhamed“ muss nicht die eigene sein, um über die zum Teil absurden Seiten dieses Prozesses zu staunen. Die kritische Lektüre lohnt sich und vermittelt einen sehr authentischen Eindruck aus dem Gerichtssaal, den wir als Nordstadtblogger während des Prozesses ebenfalls eingefangen haben.

Das Buch kann unter diesem Link kostenlos gelesen werden: „Das soll Gerechtigkeit sein? Die Tötung von Mouhamed Lamine Dramé


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Dramé: „Wir wollen Gerechtigkeit, um eine Zukunft für die Familie Dramé zu erreichen“

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Prozessbeginn am Landgericht im Fall des getöteten 16-Jährigen Mouhamed Lamine Dramé

Reaktionen

  1. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein schwerwiegendes Signal – Die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber den Brüdern Dramé endet nicht (PM Solidaritätskreis)

    Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Revision gegen die Freisprüche der fünf angeklagten Polizeibeamt*innen zu verwerfen, ist das Strafverfahren zum Tod von Mouhamed Lamine Dramé rechtskräftig abgeschlossen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sendet ein verheerendes Signal – auch an die vielen Betroffenen und Angehörigen, die durch Polizeigewalt geliebte Menschen verloren haben, und die noch für Aufklärung und Gerechtigkeit vor deutschen Gerichten kämpfen.

    „Wir sind schockiert darüber, dass nun niemand für den Tod unseres Bruders zur Verantwortung gezogen wird. Trotz schwerwiegender Fehler gibt es keine Konsequenzen für die Beteiligten. Wir wissen nicht, wie wir das unserer Familie erklären sollen”, sagt Sidy Dramé, Mouhameds älterer Bruder, der das Verfahren seit Beginn an als Nebenkläger begleitet hat.

    Dass die Tötung eines jungen Menschen, der sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand und Schutz benötigt hätte, strafrechtlich ohne Konsequenzen bleibt, wirft grundlegende Fragen nach der rechtsstaatlichen Aufarbeitung tödlicher Polizeigewalt auf.

    Die Anwältin der Familie Dramé, Lisa Grüter, erklärt: “Wir sind enttäuscht und wütend, dass auch der BGH die fragwürdige Einsatzplanung und den Einsatz von Pfefferspray ohne Androhung in einer zu diesem Zeitpunkt statischen Lage für unproblematisch hält.”

    Britta Rabe vom in Köln ansässigen Komitee für Grundrechte und Demokratie resümiert: „Hier wird Unrecht von höchster Stelle bestätigt. Die Entscheidung vermittelt: Tödliche Polizeigewalt bleibt ohne Konsequenzen für die dafür Verantwortlichen. Und kann für von Rassismus betroffene Menschen und Menschen in psychischen Krisen potentiell lebensgefährliche Folgen haben.“

    Das Verfahren um die Tötung von Mouhamed Dramé mag juristisch abgeschlossen sein, die gesellschaftliche Auseinandersetzung um seinen Tod und dessen Konsequenzen darf damit jedoch nicht enden. Gerade weil das Strafrecht keine weitere Antwort mehr gibt, wächst die Verantwortung von Politik und Gesellschaft, die Erinnerung an Mouhamed Dramé aufrechtzuerhalten, die Angehörigen zu unterstützen und die mit seinem Tod verbundenen Fragen weiter öffentlich zu verhandeln.

    Die Verantwortung gegenüber den Hinterbliebenen besteht fort

    Seit Anfang 2024 leben Sidy und Lassana Dramé, Brüder von Mouhamed, in Dortmund. Sie begleiteten das Verfahren vor dem Landgericht Dortmund als Nebenkläger.

    Mit dem Abschluss des Strafverfahrens endet ihre Aufgabe jedoch nicht. Seit ihrer Ankunft engagieren sich Sidy und Lassana Dramé öffentlich für Erinnerung, Aufklärung und den Austausch über die Folgen polizeilicher Gewalt. Gemeinsam mit zahlreichen Initiativen, Angehörigen und Unterstützer*innen leisten sie einen wichtigen Beitrag dafür, dass Mouhamed Lamine Dramé nicht vergessen wird und die mit seinem Tod verbundenen Fragen gesellschaftlich weiter verhandelt werden.

    Für die Brüder Dramé ist die Auseinandersetzung am Ort des Geschehens zur Verarbeitung ihrer Trauer sehr wichtig. Die Erinnerungs- und Aufklärungsarbeit wurde dabei zu einem zentralen Teil ihres Lebensweges. Über die vergangenen Jahre sind enge soziale Beziehungen, solidarische Strukturen und eine tiefe Verwurzelung entstanden, die für sie in der Aufarbeitung des Geschehenen unverzichtbar geworden sind.

    Wo ein Mensch durch staatliches Handeln ums Leben kommt, endet gesellschaftliche Verantwortung nicht mit dem letzten Urteil. Sie umfasst die Sorge um die Hinterbliebenen ebenso wie die Anerkennung ihres Verlustes und die Ermöglichung eines würdigen Erinnerns.

    Breite Unterstützung für eine gesicherte Bleibeperspektive

    Bereits im Februar hatte ein breites Bündnis aus Politik, Zivilgesellschaft, Kultur und Sport in einem offenen Brief eine gesicherte Bleibeperspektive für Sidy und Lassana Dramé gefordert. Auch die Mehrheit des Dortmunder Stadtrats sprach sich dafür aus, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und den Brüdern einen weiteren Aufenthalt in Dortmund zu ermöglichen. Mehrere kommunalpolitische Vertreter*innen betonten darüber hinaus, dass Sidy und Lassana Dramé inzwischen Teil der Stadtgesellschaft geworden sind.

    Mit dem Abschluss des Strafverfahrens gewinnt diese Frage zusätzlich an Bedeutung. Denn das Bleiberecht für Sidy und Lassana Dramé und damit auch eine Verantwortungsübernahme durch die Stadt Dortmund ist ein zentraler Beitrag zu Gerechtigkeit für Mouhamed und seine Familie.

    Solidaritätskreis für Mouhamed Lamine Dramé & Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.

  2. Freispruch mehrerer Polizeibeamten nach tödlichen Schüssen auf einen Jugendlichen in Dortmund rechtskräftig (PM BGH)

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat Revisionen der Staatsanwaltschaft sowie zweier Nebenkläger gegen ein Urteil des Landgerichts Dortmund vom 12. Dezember 2024 als unbegründet verworfen. Mit dem angefochtenen Urteil hatte das Landgericht die angeklagten Polizeibeamten von den ihnen jeweils vorgeworfenen Straftaten zum Nachteil des Geschädigten während eines Polizeieinsatzes am 8. August 2022 freigesprochen. Die Freisprüche sind damit rechtskräftig.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die Polizeibeamten eingesetzt worden, weil der psychisch auffällige Geschädigte sich ein Messer an den Bauch hielt und angenommen wurde, dass er sich selbst töten wollte. Nachdem die Ansprache des Geschädigten erfolglos geblieben war, setzte eine der Angeklagten zur Verhinderung eines Suizids Reizgas gegen ihn ein. Der Geschädigte setzte sich hierauf mit dem Messer in der Hand in Richtung weiterer anwesender Polizeibeamter in Bewegung und konnte auch durch den zweifachen Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) nicht aufgehalten werden. Einer der Angeklagten gab daraufhin in der – irrigen – Annahme, der Geschädigte wolle ihn und die anderen Polizeibeamten mit dem Messer körperlich angreifen, mehrere Schüsse aus einer Maschinenpistole ab, durch die der Geschädigte getötet wurde.

    Das Landgericht hat alle Angeklagten aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Soweit die Körperverletzungstaten der Verhinderung eines Suizids gedient hätten, seien sie nach dem Landespolizeirecht gerechtfertigt gewesen. Soweit die Einsätze der DEIG sowie die tödlichen Schüsse zur Abwehr eines vermeintlichen Angriffs des Geschädigten erfolgten, seien die Angeklagten unter dem Gesichtspunkt eines jeweils nicht vorwerfbaren Erlaubnistatbestandirrtums straflos.

    Die Überprüfung des Urteils auf die von den Nebenklägern erhobene Rüge der Verletzung formellen Rechts sowie die von allen Beschwerdeführern geltend gemachten sachlich-rechtlichen Beanstandungen hat keinen durchgreifenden Rechtsfehler ergeben.

    Beschluss vom 1. Juni 2026 – 4 StR 638/25

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