Nicht mehr recyclingfähige Alttextilien können auch weiterhin im Restmüll entsorgt werden

Die EDG informiert was es bei defekten Textilien zu beachten gibt

Seit dem 1. Januar gilt die getrennte Sammlung für Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). So sollen noch mehr Textilien wiederverwendet und nachranging recycelt werden. In Ausnahmefällen dürfen die Alttextilien weiterhin im Restmüll entsorgt werden.  …