Seit dem 1. Januar gilt die getrennte Sammlung für Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). So sollen noch mehr Textilien wiederverwendet und nachranging recycelt werden. In Ausnahmefällen dürfen die Alttextilien weiterhin im Restmüll entsorgt werden. …