Ratsbürgerentscheid: Dortmund stimmt über Beteiligung an Olympia-Bewerbung ab

Abstimmungsberechtigte erhalten ab dem 10. März ihre Unterlagen

Projektionen auf dem U-Turm
Mit einer Lichtinstallation am Dortmunder U startete bereits eine Informationskampagne für Dortmunds Olympia-Bewerbung. Foto: Javad Mohammadpour für Nordstadtblogger.de

Rund 440.000 Dortmunderinnen und Dortmunder erhalten ab dem 10. März Post von der Stadt. Darin enthalten sind die Unterlagen für den Ratsbürgerentscheid über eine mögliche Olympia-Bewerbung. Nach der schriftlichen Abstimmung können sie portofrei per Post zurückgeschickt oder persönlich im Kommunalen Wahlbüro abgegeben werden. Die ausgefüllten Unterlagen müssen spätestens bis zum 18. April 2026 eingehen.

Gemeinsame Bewerbung der Region Köln/Rhein-Ruhr

Die Bürger:innen entscheiden darüber, ob sich Dortmund an einer gemeinsamen Bewerbung der Region Köln/Rhein-Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 beteiligen soll. Der Rat der Stadt hatte im Dezember 2025 entschlossen, die Menschen per Ratsbürgerentscheid abstimmen zu lassen.

Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Brief – Wahllokale werden nicht geöffnet. Die ausgefüllten Unterlagen können bequem per Post zurückgeschickt werden – das Porto übernimmt die Stadt. Wichtig ist, dass diese spätestens bis 18. April 2026 bei der Stadt eingegangen sind.

Anleitung, klare Fragestellung und Voraussetzungen

Olympiade in Paris
Überall im Stadtbild präsentiert: Die Olympiade 2024 in Paris. Bild: depositphotos.com

Neben dem Abstimmungszettel enthalten die Unterlagen auch eine leicht verständliche Anleitung, die Schritt für Schritt erklärt, wie die Briefabstimmung funktioniert. Auf dem Zettel steht eine klar formulierte Frage, ob sich Dortmund an der Bewerbung beteiligen soll. Sie kann mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.

Abstimmungsberechtigt sind rund 440.000 Dortmunder:innen die am 19. April 2026 mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzten, seit mindestens 16 Tagen vor dem Abstimmungstermin in Dortmund wohnen (bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Mehr Informationen: 

  • Bei Fragen steht das Kommunale Wahlbüro der Stadt Dortmund zur Verfügung: Telefon 0231 50-10931 oder per Mail: wahlen@dortmund.de.

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