
Die Förderung der freien Darstellenden Künste soll die Kulturszene Dortmunds stärken und Kulturschaffende bei Ihren Projekten unterstützen. Künstler:innen können sich ab sofort für die Förderung von Projekten wie Schauspiel, Performance, Tanztheater, theaterpädagogische Workshops, Festivals oder Gastspiele bewerben. Fristende ist Sonntag, der 15. Dezember.
Integrative und inklusive Produktionen als Schwerpunkt des Förderprogramms
Besonders berücksichtigt werden Projekte mit Kooperations- und Netzwerkgedanke, in denen integrativ und inklusive gearbeitet wird. Auch Koproduktionen von freien Dortmunder Akteur:innen und freien Spielstätten, die mit Akteur:innen und Spielstätten andere Länder kooperieren, sollen gefördert werden.
Antragsteller:innen können darüber hinaus einmalige Gastspiele internationaler Gruppen fördern lassen, wenn eine Bedeutung für die Dortmunder Kulturlandschaft oder der Kooperationstext nachvollziehbar dargestellt wird.
Neunköpfiger Beirat Darstellende Künste entscheidet über Vergabe
Fünf Vertreter:innen der freien Szene, die im Beirat sitzen, werden alle zwei Jahre vom Dortmunder Tanz- und Theaterszene e.V. gewählt und entsprechend neu besetzt. Die vollständigen Förderkriterien, das Antragsformular sowie alle nötigen Informationen gibt es auf der Internet Seite der Stadt Dortmund.
Mehr Informationen:
- Zum Link geht es hier: Förderung für die freien Darstellenden Künste | dortmund.de
- Einsendungen bis Sonntag, 15. Dezember 2024 an rschuppert@stadtdo.de.
- Oder alternativ per Post an: Stadt Dortmund – Kulturbüro, Roman Schuppert, Kampstraße 6, 44137 Dortmund.
Reaktionen
Eine neue Chance für alte Stücke: Kulturbüro fördert Wiederaufnahmen – jetzt bewerben! (PM)
Bühnenkünstler*innen aufgepasst: Das Kulturbüro Dortmund eröffnet eine neue Förderrunde für Darstellende Künste. Ab sofort und bis zum 15. August gibt es die Chance, Unterstützung für bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte zu erhalten.
Zum ersten Mal bietet das Kulturbüro damit eine Wiederaufnahmeförderung – zusätzlich zum regulären und bereits ausgeschöpften Fördertopf Darstellende Künste.
Was genau kann gefördert werden?
– Die Wiederaufnahme von bereits begonnenen, aber nicht abgeschlossenen Produktionen und Projekten aus den Jahren 2020 bis 2024. Die Bedingung: Sie entsprechen den Förderkriterien des Programms zur Förderung der freien Darstellenden Künste.
– Produktionen und Projekte, die 2020 bis 2024 bereits an Bühnen oder im öffentlichen Raum in Dortmund aufgeführt wurden oder digital präsentiert wurden. Auch sie müssen den Förderkriterien entsprechen.
– Wer die Förderung erhält, entscheidet der neunköpfige Beirat Darstellende Künste. Die fünf Vertreter*innen der freien Szene im Beirat werden alle zwei Jahre vom Verein Dortmunder Tanz- und Theaterszene gewählt.
Förderanträge gehen bis 15. August an: Roman Schuppert, rschuppert@stadtdo.de oder per Post:
Stadt Dortmund – Kulturbüro, Roman Schuppert, Kampstraße 6, 44137 Dortmund
Antragsformular, Förder-Richtline und weitere Infos:
https://www.dortmund.de/themen/foerderungen/kulturelle-foerderprogramme/darstellende-kuenste/
Erste Förderrunde im Bereich Darstellende Künste für 2026 eröffnet – Kulturbüro der Stadt Dortmund hat die Förderrichtlinie den Bedürfnissen der Theaterschaffenden angepasst (PM)
Ab sofort können sich freie Theaterschaffende, -häuser oder -vereine beim Kulturbüro um Förderungen für Projekte der Darstellende Künste für 2026 bewerben. Die neue Richtlinie konkretisiert die Rahmenbedingungen und vereinfacht die Antragstellung.
Nach sechs Förderjahren hat das Kulturbüro die Förderrichtlinie für die Freien Darstellenden Künste inhaltlich aktualisiert und an die Bedürfnisse der Antragstellenden angepasst. Zum Beispiel wird jetzt nicht mehr nur bis einschließlich der Premiere gefördert, sondern bis zu zwei Vorstellungen darüber hinaus. Die Neufassung ist zudem an vielen Stellen konkreter und verständlicher, Unklarheiten bei der Antragstellung wurden ausgeräumt. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. Dezember.
Wer kann davon profitieren?
Das Förderprogramm richtet sich an professionell arbeitende Vereine/Gruppen, Freie Theaterhäuser sowie Einzel-Künstler*innen. Maßnahmen zur Vernetzung, Kooperation und Koproduktion werden stärker berücksichtigt. Zudem sollen theaterpädagogischer Projekte, verbunden mit einer gezielten Nachwuchsarbeit, besonders gefördert werden. Darüber hinaus sind nicht nur internationale Koproduktionen und Gastspiele förderfähig, es können auch 2026 erneut Förderungen für Wiederaufnahmen beantragt werden.
Die vollständige Förderrichtlinie, das entsprechende Antragsformular und alle weiteren Informationen sind zu finden unter: https://www.dortmund.de/themen/foerderungen/kulturelle-foerderprogramme/darstellende-kuenste/.
Einsendungen bis Montag, 15. Dezember 2025 an Roman Schuppert rschuppert@stadtdo.de. Oder alternativ per Post an die Stadt Dortmund – Kulturbüro, Roman Schuppert, Kampstraße 6, 44137 Dortmund.