Im ehemaligen Bürokomplex von VEW und Amprion sollen 200 Wohnungen entstehen

Dortmund nutzt „Bauturbo“ für schnellere Umnutzung von Gebäuden

Bürokomplex aus Vogelperspektive
Das ehemalige Bürogebäude am Rheinlanddamm 24 wird zum Wohnraum. Stadt Dortmund / Katrin Pinetzki

Neue Nutzung statt Leerstand und Verfall: Im ehemaligen Bürokomplex am Rheinlanddamm 24 – der früheren Firmenzentrale von VEW und dann die Sitz von Amprion – sollen 200 neue Wohnungen entstehen. Mit Hilfe des „Bauturbos“ soll der alte Bebauungsplan von 1973 ausgehebelt werden. Die rechtliche Sonderregelung sorgt für eine bis zu zwei Jahre schnellere Umsetzung. In Dortmund soll es die erste Umsetzung unter des „Bau-Turbos“ werden. Der städtische Verwaltungsvorstand hat die Pläne nun vorgestellt – eine Entscheidung darüber trifft der Stadtrat Ende März.

Gebäudekomplex nach zwei Jahren Leerstand von Investor gekauft

Zwei Jahre standen die vier miteinander verbundenen Gebäude umschlossen von B1 und Westfalenpark leer. Zuletzt nutzte das Unternehmen Amprion den Bürokomplex. Das Gebäude wurde mittlerweile von einem Investor erworben, der gemeinsam mit der Stadt den Umnutzungsplan ausarbeitete. Denn dort zu Wohnen war nie beabsichtigt gewesen. Neben dem neu geschaffenen Wohnraum sollen Arztpraxen und ein Fitnessstudio einziehen. ___STEADY_PAYWALL___

Bild von Bürokomplex
Im Jahr 2000 ging VEW in RWE auf – die Immobilie wurde nicht mehr gebraucht. Später zog Amprion im Gebäude ein. Seit mehr als zwei Jahren steht es leer. Foto: Anja Cord für Nordstadtblogger.de

Der Bauturbo wurde Ende Oktober 2025 als befristete Sonderregelung im Bauplanungsrecht beschlossen und hat als Ziel, den Wohnungsbau durch weniger Bürokratie und schnellere Genehmigungen zu beschleunigen. Im Fokus stehen hierbei vor allem Pläne zum Bau von Wohnraum.  

Denn Wohnraum wird bekanntermaßen dringend gebraucht. Die vier siebengeschössigen Häuser können hier zumindest teilweise Abhilfe schaffen.

Erbaut wurde das Haus 1973 bis 1976 nach Plänen des ehemaligen Architektur-Büros Kraemer, Sieverts und Partner für die früheren Vereinigten Elektrizitätswerke (VEW). Für die geplante Umnutzung wurde mit dem damaligen Architekten unter anderem wegen Urheberschutzrechten zusammengearbeitet. 

Bauturbo beschleunigt Verfahren um bis zu zwei Jahre

Für Stefan Szuggat, Dezernent für Umwelt, Planen und Wohnen, ist das Gebäude ein „schillerndes Zeugnis“ der 70er Jahre, das mit seiner bronzefarbenen, verglasten Fassade und zentralen Lage sichtbar das Stadtbild prägt.

Stefan Szuggat im Porträt
Stefan Szuggat, Dezernent für Umwelt, Planen und Wohnen, stellt Plan zur Umnutzung vor. Foto: Anja Cord für Nordstadtblogger.de

Ende März wird der Stadtrat über den Vorschlag zur Umnutzung des Gebäudes entscheiden – ebenso wie über ein Maßnahmenpaket zum „Bauturbo“ selbst. Szuggat ist dahingehend zuversichtlich, dass der Rat dem Vorschlag folgt.

Die Umsetzung könnte trotz des „gezündeten Turbos“ allerdings noch dauern. Der Dezernent rechnet nicht vor Ende des Jahres nicht mit einer Baugenehmigung, zumal der Investor den Bauantrag ja erst nach Zustimmung des Rates einreichen kann.

Über den Investor wie auch die möglichen Kosten kann und will Sziuggat nicht sprechen. Die Kosten lägen allerdings in Höhe eines „ordentlichen Millionenbetrags“. Trotzdem sei eine zeitliche Ersparnis durch die Regelungen des Bauturbos gewonnen – ohne diesen dauere das Ändern des Bebauungsplans anderthalb bis zwei Jahre länger, so der Dortmunder Chefplaner. 


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Reaktionen

  1. Mark Kaufmann

    Dass der Leerstand – zumindest mittelfristig – beendet werden soll, ist grundsätzlich zu begrüßen.

    Allerdings erscheinen mir 200 Wohnungen in diesem Komplex potenziell als Risiko für eine einseitige Sozialstruktur. In der Vergangenheit waren Großwohnsiedlungen wie Hannibal II oder Clarenberg kein Erfolgsmodell.

    Meine – zugegeben gewagte – Prognose: In 20 Jahren könnte sich hier ein sozialer Brennpunkt entwickeln.

    Alternative Überlegung: Warum wurde die Immobilie nicht weiterhin als Bürostandort genutzt, gegebenenfalls mit einer maßvollen Modernisierung?

    • Alex Völkel

      Ob dies ein sozialer Brennpunkt wird, hängt ja von den Mietpreisen ab. Bei der Lage – mit Blick auf den Westfalenpark und unweit der Gartenstadt – werden das sicher exklusive Wohnungen…

      • Mark Kaufmann

        Völlig richtig: entscheidend sind die Bewohner. Wenn es exklusive Eigentumswohnungen werden sollen, dann ist es natürlich etwa anderes.

        Von der Stadt bzw. dem Investor sollten zumindest die folgenden Kennzahlen genannt werden:

        1. Aufteilung der insgesamt zur Verfügung stehenden 43.000 qm Bruttogeschossfläche in
        – qm Wohnen (200 Stück?)
        – qm Arztpraxen (wie viele?)
        – qm Fitness-Studio
        – ggf. qm weitere Nutzungsarten

        2. Investitionskosten insges. und aufgeschlüsselt auf die Nutzungsarten je qm

        3. Avisierte Kauf- bzw. Mietpreise

        4. Zeitplan

        Wenn ich Stadtrat wäre, würde ich genau das wissen wollen

  2. Trina

    Mitten im dicht bebauten Saarlandstraßenviertel steht seit vielen Jahren ein großes Bürogebäude leer: Das ehemalige Telekomgebäude Landgrafenstraße/Hohe Straße. Warum wird dieses Gebäude nicht für Wohnen umgebaut, oder anderweitig genutzt?

  3. Mark Kaufmann

    Vollste Zustimmung!

    Die Ertüchtigung bestehender Immobilien sollte höchste Priorität gegenüber Neubau haben.
    Aus ökonomischen und ökologischen Gründen und auch aus Zeitgründen.
    Hier ist auch das ehemalige Versorgungsamt an der Rheinischen Straße zu nennen!

    Ob immer eine Wohnnutzung anzustreben ist, kann man hinterfragen: Einwohner hat Dortmund – aus meiner persönlicher Sicht – in ausreichender Anzahl. Was benötigt wird, sind Arbeitsplätze! Mit rd. 12% Arbeitslosigkeit ist das Verhältnis zwischen Arbeitsplätzen und Bewohnern bereits heute ungünstig!

  4. Bauturbo endlich starten: SPD-Ratsfraktion beschleunigt Umsetzung und schafft Transparenz (PM)

    Um die Umsetzung des Bauturbos aktiv zu beschleunigen und damit mehr Wohnraum in unserer Stadt zu schaffen, bringt die SPD-Ratsfraktion einen Antrag mit klarem Gestaltungswillen in den Planungsausschuss ein. Zuvor war die Beschlussfassung zum Umgang mit dem Bauturbo in Dortmund nach einer intensiven Debatte vertagt worden, in der vor allem mögliche Einschränkungen im Mittelpunkt standen.

    Mit dem Antrag fordert die Fraktion die Verwaltung auf, einen Katalog positiver Kriterien zu erstellen, der aufzeigt, wo und wie der Bauturbo zusätzlichen Wohnraum ermöglichen kann. Konkret geht es um Nachverdichtungen im Innenbereich, Arrondierungen im Außenbereich sowie Aufstockungen bei nicht störendem Gewerbe. Gleichzeitig sollen die Leitplanken an die kommende, vereinfachte Landesbauordnung angepasst und eine agile Organisationseinheit eingerichtet werden, um eine effiziente Umsetzung sicherzustellen.

    Detlev Lachmann, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagt: „Die Änderungen in der Baugesetzgebung erweitern den Handlungskorridor der Fachverwaltungen deutlich. Diese Chancen zu nutzen, erfordert neues Denken und Mut bei Entscheidungen, die vorher nicht möglich waren. Politik kann die Verwaltung dabei unterstützen. Schneller sein zu wollen, setzt starken Willen voraus – und Geschwindigkeit ist keine Hexerei!“

    Um die neuen Möglichkeiten des Bauturbos sichtbarer zu machen, lädt die SPD-Fraktion zudem am Dienstag, 27. Mai 2026, zu einer öffentlichen Abendveranstaltung „Bauturbo: Mehr Wohnungen für Dortmund!“ ein. Auf dem Podium diskutieren Sabine Poschmann, MdB und parlamentarische Staatssekretärin für Wohnen, Ralf Stoltze, MdL, und weitere spannende Gäste über die Chancen für Dortmund.

    Darüber hinaus werden konkrete Praxisbeispiele vorgestellt, die zeigen, wie der Bauturbo vor Ort umgesetzt werden kann. Die Veranstaltung bietet allen Interessierten die Gelegenheit, sich zu informieren, Fragen zu stellen und die neuen Perspektiven für die Stadt aktiv kennenzulernen. Uhrzeit und Veranstaltungsort werden in Kürze bekannt gegeben.

    • Mark Kaufmann

      Dortmund braucht mitnichten mehr Wohnraum.
      Bei der aktuellen Arbeitslosenquote ist mehr Wohnraum genau das Falsche!
      Dortmund braucht mehr Arbeitsplätze!
      Mehr Flächen für Unternehmen, damit Dortmunder Bürger mehr und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten.
      Zuzug von Menschen, die hier keine Arbeit finden können, weil es nicht genug Arbeitsplätze gibt, bringt den Dortmunder Bürgern keine Vorteile, sondern nur höhere Steuern, Abgaben und Schulden!

  5. BSW-Ratsgruppe bleibt beim „Bauturbo“ am Ball (PM)

    Die BSW-Ratsgruppe Dortmund hat weitere Fragen an die Verwaltung zur Novelle des Städtebaugesetzes von 2025. Die Novelle soll zwar den Wohnungsbau beschleunigen. Zugleich enthält sie aber auch Bestimmungen, nach denen die Errichtung militärischer Anlagen in den Kommunen bevorzugt behandelt werden müssen. Auf die erste BSW-Anfrage antwortete die Verwaltung, dass sie es für besser hielte, mit der Bezirksregierung bei der Entscheidung über militärische Anlagen im Stadtgebiet zusammenzuarbeiten anstatt diese Vorhaben abzulehnen.

    Die BSW-Ratsgruppe möchte nun unter anderem von der Verwaltung wissen:

    – Gibt es im Stadtgebiet bereits Planungen, Voranfragen oder Anträge für privilegierte militärische Bauvorhaben wie Munitionsfabriken, militärische Infrastruktur oder logistische Einrichtungen der Bundeswehr?

    – Gibt es Hinweise auf bestimmte Stadtteile oder Flächen, die für derartige Vorhaben in Betracht gezogen werden?

    – Sind der Verwaltung Planungen bekannt, wonach Krankenhäuser oder andere kritische Infrastruktur in solche militärischen oder verteidigungspolitischen Konzepte einbezogen werden?

    – Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, kommunale Belange wie Stadtentwicklung, Umwelt, Lärmschutz, soziale Auswirkungen wirksam in die Verfahren einzubringen?

    – Wie stellt die Verwaltung sicher und ist sie Willens, den Rat, die Bezirksvertretungen und die Öffentlichkeit bei entsprechenden Vorhaben umgehend und transparent zu informieren?

    Im Rat und in den Bezirksvertretungen herrscht weitgehend Unbehagen über diese Novelle des Bundesbaugesetzes mit dem Pferdefuß, dass sich der Bund mit verteidigungspolitischen und militärischen Planungen über kommunale Belange einfach hinwegsetzen kann. Am 11. März wird sich der zuständige Ratsausschuss und am 26. März 2026 der Rat der Stadt mit dem Thema beschäftigen. Die Bezirksvertretung Huckarde hat sich am 3. März 2026 mehrheitlich gegen die kritischen Bestimmungen im „Bauturbo“ gewandt.

    Für die BSW-Ratsgruppe


    Thomas Zweier
    
Ulrike Behrendt


  6. Dortmund zündet den „Bauturbo“ (PM)

    Die Stadt Dortmund treibt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum weiter voran. Der Stadtrat hat am 26. März 2026 einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung der neuen bundesrechtlichen Regelungen, des sogenannten „Bauturbos“, gefasst. Nun können Anfragen an die Stadt geschickt werden.

    Für alle, die sich mit den neuen Regelungen befassen oder herauszufinden möchten, ob eine Projektidee für den Bauturbo in Frage kommt, gibt es jetzt eine neue städtische Infoseite: dortmund.de/bauturbo. Dort ist erklärt, was es mit dem Bauturbo auf sich hat, welche Anwendungsfälle möglich sind und welche nicht. Zusätzlich gibt es eine Checkliste, wenn man selbst vorab prüfen möchte, ob das betreffende Grundstück für die Anwendung des Bauturbos in Frage kommt. Über die E-Mail-Adresse bauturbo@stadtdo.de können nun gebührenfrei zudem konkrete Anfragen oder allgemeine Fragestellungen rund um den Bauturbo an die Stadt eingereicht werden.

    Bauturbo-Team sorgt für schnelle Rückmeldungen

    Die Stadt hat ein Bauturbo-Team zusammengestellt, das sich mit den Projekten intensiv beschäftigt und möglichst schnell eine Rückmeldung geben möchte. Eine Eingangsbestätigung gibt es kurzfristig, die erste inhaltliche Rückmeldung folgt nach vier bis sechs Wochen.

    Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

    Grundlage des Dortmunder Grundsatzbeschlusses zum Bauturbo ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, das am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Es handelt sich vor allem um Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB). Sonstige Vorschriften sind nicht geändert worden, wie etwa umweltrechtliche Anforderungen an Vorhaben (Natur- und Artenschutz, Immissionsschutzrecht etc.).

    Bauprojekte sollen künftig einfacher und zügiger umgesetzt werden

    Mit dem Gesetz eröffnet der Bund den Kommunen Handlungsspielräume, um den Wohnungsneubau zu erleichtern. Zentrale Punkte sind vereinfachte Anforderungen und stärkere Befreiungsmöglichkeiten vom Bauplanungsrecht. Bauprojekte sollen künftig einfacher und zügiger umgesetzt werden: Auf ein herkömmliches aufwändiges Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans kann gegebenenfalls verzichtet werden. Befreiungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen können leichter erteilt werden, so dass Umbauten und Aufstockungen leichter möglich sind. In Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich neue Vorhaben in die Umgebung einfügen. Der Bauturbo lockert dieses Einfügungsgebot deutlich.

    Baugenehmigungsverfahren auf Landesrecht nicht betroffen

    Das Baugenehmigungsverfahren, das auf Landesrecht beruht, ist von den Änderungen nicht betroffen. Im Anschluss an die gemeindliche Vorprüfung und die gemeinsamen Abstimmungsgespräche, ob die Regelungen zum Bauturbo bei einem Vorhaben Anwendung finden können, kann eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag eingereicht werden.

    Baugenehmigungen werden in der Regel erst beantragt, wenn das Projekt schon weit fortgeschritten oder ausgereift ist. Die Vorab-Klärungen mit dem Bauturbo-Team sollen helfen, die Anwendungsmöglichkeiten schnell zu klären und Vorhaben zügig umsetzen zu können.

    Die Internetseite wird noch weiter ausgebaut – demnächst wird sie zum Beispiel um ein FAQ erweitert, also um einen Katalog mit naheliegenden Fragen und ihren Antworten.

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