Befreiung von der Zuzahlung für Arzneimittel: Alter Antrag gilt im neuen Jahr nicht mehr

Apotheken in Westfalen-Lippe erinnern an jährliche Neubeantragung

Rezept und fünf Euroschein werden überreicht.
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen gesetzlich Versicherte in der Regel einen Eigenanteil von 5 bis 10 Euro dazuzahlen – falls sie nicht befreit sind. Foto: ABDA

Mit dem Jahreswechsel ist für viele gesetzlich Krankenversicherte auch die Befreiung von Arzneimittel-Zuzahlungen ausgelaufen. Apotheken in Westfalen-Lippe weisen darauf hin, dass Betroffene rechtzeitig einen neuen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen müssen. Voraussetzung ist, dass die persönliche Belastungsgrenze erreicht wird. Besonders für chronisch Kranke und Menschen mit planbarem Einkommen kann sich ein früher Antrag lohnen.

Zuzahlungen summieren sich im Laufe des Jahres

Mal sind es fünf Euro, mal zehn: Gesetzlich Krankenversicherte müssen für rezeptpflichtige Arzneimittel, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte Zuzahlungen leisten. Über das Jahr hinweg können sich diese Eigenanteile deutlich summieren.

Sobald eine individuelle Belastungsgrenze erreicht ist, können sich Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Diese Grenze liegt bei maximal zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent. Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Geburtstag immer zuzahlungsbefreit.

Wichtig ist dabei: Die Befreiung gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Wer im vergangenen Jahr bereits befreit war, muss den Antrag erneut stellen. Darauf weist Michael Beckmann, Vorsitzender der Bezirksgruppe Dortmund im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL), ausdrücklich hin.

Neuer Nachweis ist Voraussetzung in der Apotheke

„Die Befreiung gilt allerdings nur für ein Kalenderjahr. Wer im vergangenen Jahr von der Zuzahlung befreit war, muss also für dieses Jahr erneut einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen“, erklärt Beckmann. „Erst wenn der entsprechende Nachweis vorgelegt wird, können wir die Befreiung in den Apotheken wieder berücksichtigen. Ohne den neuen Nachweis sind wir verpflichtet, die Zuzahlung einzuziehen.“

Besitzer in seiner Apotheke
Michael Beckmann ist seit 1999 Inhaber der Markt-Apotheke in Dortmund. Foto: Darya Moalim für Nordstadtblogger.de

„Der Antrag auf Befreiung kann auch schon zu Beginn des Kalenderjahres gestellt werden“, so der Tipp von Michael Beckmann. Dies empfehle sich besonders für Patienten, die ein planbares Einkommen, wie zum Beispiel eine monatliche Rente haben und regelmäßige Zuzahlungen erwarten.

Beantragt werden muss die Befreiung bei der jeweiligen Krankenkasse. Wer dort bis zu seiner Belastungsgrenze vorauszahlt, muss dann im laufenden Kalenderjahr nichts mehr dazulegen.

Quittungen aufbewahren und Ausgaben geltend machen

Falls die ersten Zuzahlungen bereits geleistet worden sind, werden diese auf die Belastungsgrenze angerechnet. Wenn diese überschritten worden ist, können die Beträge von der Krankenkasse rückerstattet werden.

Deshalb am besten alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen aufbewahren. „Wir Apotheken können unseren Stammkunden, die eine Kundenkarte haben, aber auch helfen und nachträglich eine Übersicht ausdrucken“, so Michael Beckmann.

Das kann sich auch für Patienten lohnen, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, denn medizinisch notwendige Ausgaben können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Eine vollständige Übersicht erleichtert dabei die Dokumentation gegenüber dem Finanzamt.

Apotheken profitieren nicht von Zuzahlungen

Eines ist Michael Beckmann beim Thema Zuzahlung noch sehr wichtig: „Die Apotheken haben nichts davon. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Beträge für die Krankenkassen einzuziehen und weiterzuleiten. Diesen zusätzlichen Aufwand bekommen wir nicht vergütet.“

Im vergangenen Jahr haben die gesetzlichen Krankenkassen dadurch 2,5 Milliarden Euro gespart. „Das ist nur ein Beispiel dafür, wie wir Apotheken zur Entlastung des Gesundheitssystem beitragen.

Die Politik sollte nicht nur deshalb endlich das Apothekensterben beenden und das flächendeckende Versorgungsnetz stabilisieren“, sagt Michael Beckmann vor dem Hintergrund, dass die staatlich geregelte Apothekenvergütung in den vergangenen 20 Jahren nur ein einziges Mal minimal erhöht worden ist. „Die Politik muss jetzt schnellstmöglich die Apothekenvergütung anpassen. Denn wer uns Apotheken kaputtspart, macht damit die Gesundheitsversorgung nur teurer.“

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