
Mit einer neuen Verordnung zur Biomüll-Entsorgung wollen Bund und Länder mehr gegen die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen in der Biotonne tun. Seit dem 1. Mai 2025 ist die neue Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft und bringt eine Reihe an Neuregelungen mit sich. Worauf Verbraucher:innen nun achten müssen, was bei einer Fehl-Befüllung zu tun ist und was es sonst noch zu beachten gibt erfahren Dortmunder:innen hier.
Was die neue Bioabfallverordnung vorschreibt
Immer wieder landen Plastik, Metall oder Glas im Biomüll – damit soll jetzt Schluss sein. Das ist das Ziel der Verordnung, die 2022 gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen wurde. Druck wird dabei auf die Verbrauchenden ausgeübt: Falsch befüllte Tonnen werden in Zukunft nicht mehr geleert.

Biotonnen dürfen ab sofort maximal drei Prozent Fremdstoffanteile haben, damit sie geleert werden. Um das zu kontrollieren, werden die Abfuhrteams verstärkt auf Fehl-Befüllungen der Biotonnen achten und diese gegebenenfalls nicht leeren, so die EDG.
Betroffene Haushalte haben dann zwei Optionen: Entweder sie sortieren den Inhalt nach, damit die Tonne bei der nächsten regulären Abfuhr geleert werden kann. Oder sie beantragen eine gebührenpflichtige Sonderleerung bei der EDG. Eine kostenlose Nachleerung ist ausgeschlossen. Bessere Mülltrennung ist also nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für den eigenen Geldbeutel.
Das darf rein in die Biotonne, was nicht?
Nach wie vor gilt: In die Biotonne gehören ausschließlich Küchen- und Pflanzenabfälle, wie Speise- und Obstreste, Kaffeesatz mit Filtertüten, Eierschalen, Schnittblumenreste und Gartenabfälle. Tabu hingegen sind Stoffe wie Plastik, Metall, Glas, und Tüten jeglicher Art. Auch spezielle Folientüten für den Biomüll gehören separat entsorgt, da sie nicht schnell genug verrotten.
Im Zweifel gibt es die Möglichkeit, sich in der EDG-App oder der Kundenservice Hotline 0231 9111 111 zu informieren, um Fehler bei der Mülltrennung zu vermeiden. Auch die Bioabfall 1×1 Broschüre auf www.edg.de fasst alles Wichtige auf einen Blick zusammen.
Reaktionen
Matthias Jerusalem
Sie schreiben, Tüten jeglicher Art, gehören nicht in die Bio-Tonne. Heißt das, dass auch spezielle Papiertüten für Bio-Abfälle nicht in die Tonne dürfen?
Freundliche Grüße
Jerusalem
Nordstadtblogger-Redaktion
Hallo, ja. Auch die speziellen Tüten sind nicht (mehr) erlaubt, da sie nicht schnell genug verrotten und auch nicht als solche identifiziert werden können.
Sommertemperaturen: Schluss mit stinkenden Mülltonnen (PM EDG)
Bei sommerlichen Temperaturen kann es schnell zu unangenehmen Gerüchen aus den Mülltonnen kommen. Die EDG gibt daher praktische Tipps, um insbesondere Biotonnen sauber und geruchsfrei zu halten. Während bei Restmüll- und Wertstofftonnen Mülltüten helfen, ist dies bei Biotonnen nicht erlaubt – weder Plastik- noch kompostierbare Beutel dürfen hineingegeben werden.
Um Gerüche und Insektenbefall zu vermeiden, sollten Bioabfälle möglichst trocken gehalten werden. Feuchte Abfälle lassen sich in Zeitungspapier oder Küchenkrepp einwickeln, auch Zwischenschichten aus Eierkartons oder Ästen nehmen überschüssige Feuchtigkeit auf.
Die Tonne sollte im Schatten stehen und regelmäßig geleert sowie gereinigt werden. Nach der Reinigung ist es wichtig, den Behälter gut trocknen zu lassen. Ein mit Zeitungspapier ausgelegter Boden verhindert das Festkleben der Abfälle. Zusätzlich kann der Rand der Tonne mit einem mit Essig befeuchteten Lappen abgewischt werden, um Maden vorzubeugen.
Weitere Informationen und Tipps bietet die EDG online unter http://www.edg.de/bioabfall.