
Die Stadt Dortmund prüft, ob die historische Bausubstanz im südlichen Nordmarktquartier mit Satzungen geschützt werden soll. Dazu lädt das Amt für Stadterneuerung am 16. Oktober 2025, zu einer öffentlichen Infoveranstaltung ein. Außerdem gibt es am 17. Oktober einen Stadtspaziergang.
Schutz der historischen Bausubstanz im Fokus
Zahlreiche Häuser im Quartier stammen aus der Gründerzeit oder dem Jugendstil, viele weitere aus der Nachkriegsmoderne. Sie alle prägen den besonderen Charakter der Nordstadt. Eine Gestaltungs- oder Erhaltungssatzung kann helfen, diese architektonischen Stärken zu bewahren und gleichzeitig die Entwicklung des Viertels zu fördern. Denn ein gepflegtes Stadtbild steigert die Lebensqualität für Bewohner:innen und die Attraktivität des Standorts für Gewerbetreibende und Besucher:innen.
Gestaltungs- bzw. Erhaltungssatzungen haben mehrere Ziele: Zum einen geht es darum, das baukulturelle Erbe zu erhalten und wertvolle Architektur zu bewahren. Zum anderen sollen sie den behutsamen, einheitlichen Umgang mit prägenden Elementen des Stadtbilds gewährleisten. Ziel ist ein harmonischer Gebäudebestand.
Dazu können die Satzungen zum Beispiel Regelungen zur Gestaltung einzelner Bauteile treffen. Das können etwa Fassaden, Fenster und Schaufenster, Türen oder Dächer sein. Auch zur Gestaltung von Werbeanlagen oder zum Erscheinungsbild von Außengastronomie sind Regelungen möglich.
Mitreden, mitgestalten: Infoveranstaltung und Stadtspaziergang
Alle Interessierten, insbesondere Immobilieneigentümer:innen, Gewerbetreibenden und Gastronom:innen aus dem Nordmarktquartier, sind eingeladen, sich in den laufenden Prozess einzubringen. Der öffentliche Infoabend findet am 16. Oktober 2025, ab 18 Uhr, im Gemeindehaus St. Joseph, Münsterstraße 59, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Dort stellen das Amt für Stadterneuerung und das beauftragte Planungsbüro Reicher Haase Assoziierte (RHA) erstmals konkrete Straßenzüge vor, für die bestimmte Regelungen diskutiert werden.
Ein öffentlicher Stadtspaziergang ergänzt die Veranstaltung: Treffpunkt ist am 17. Oktober 2025, um 16 Uhr am „Grünen Salon“ auf dem Nordmarkt.
Programm: „Nordstadt stärken – Haus für Haus“
Die Prüfung möglicher Satzungen ist ein Baustein der Maßnahmen unter dem Motto „Nordstadt stärken – Haus für Haus“ zur Aufwertung des privaten Immobilienbestands. Parallel profitieren Eigentümer:innen von der Förderung durch das Hof- und Fassadenprogramm, das Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für Sanierungsmaßnahmen ermöglicht.
Ergänzend bestehen im Sanierungsgebiet „Südliches Nordmarktquartier“ steuerliche Vorteile für Modernisierungen. Mit allen Fragen können sich Immobilieneigentümer:innen an das Quartiersmanagement Nordstadt wenden. Es berät im Auftrag des Amts für Stadterneuerung kostenlos zu Fördermitteln, Steuervorteilen, Genehmigungspflichten und zu den Perspektiven ihrer Immobilien.
Auch die Stadt selbst investiert weiterhin in das Quartier, unter anderem durch die Umgestaltung des öffentlichen Raums entlang der südlichen Münsterstraße. Der gesamte Prozess zur Prüfung der Satzungen wird mit Mitteln der Städtebauförderung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Mehr Informationen:
- Für beide Veranstaltungen ist zur besseren Planung je eine kurze Anmeldung erwünscht – per E-Mail an: nordstadt@stadtdo.de.
- Weiteres unter: dortmund.de/gestaltung-nordstadt.
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