Grundschulstart 2026/27: Eltern in Dortmund bekommen demnächst Post von der Stadt

Anmeldebögen für neue Erstklässler:innen werden jetzt verschickt

Kinder im Unterricht
Schon jetzt startet das Anmeldeverfahren für den Grundschulstart 2026/27 – Eltern bekommen dazu bald Post Symbolbild: Depositphotos.com

Obwohl das Schuljahr gerade erst begonnen hat, startet die Schulverwaltung schon das Anmeldeverfahren für den Grundschulstart 2026/27. Tausende Eltern werden in den kommenden Tagen dazu Post von der Stadt erhalten.. Die Anmeldung muss bis zum 15. November 2025 erfolgen. Auch vorzeitige Einschulungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Rund 6.000 Kinder werden schulpflichtig – Anmeldebögen per Post

Schulpflichtig sind im kommenden Schuljahr 2026/27 alle Kinder, die zwischen dem 1.Oktober 2019 und dem 30. September 2020 geboren wurden. Der Fachbereich Schule rechnet mit gut 6.000 Schulanfängerinnen und Schulanfängern. Bedingt durch Zuzüge, insbesondere aus der Ukraine, kann die Zahl auch höher liegen.

Die Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2026/27 schulpflichtig werden, bekommen mit dem Brief auch einen Anmeldebogen, mit dem sie ihr Kind in der Wunsch-Grundschule anmelden können. Die Anmeldung ist nur an einer Grundschule möglich und soll bis zum 15. November 2025 erfolgen.

Vorzeitige Einschulung ist unter bestimmten Bedingungen möglich

Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die nach dem 30. September 2020 geboren sind, vorzeitig eingeschult werden – sofern sie „schulfähig“ sind. Über die Schulfähigkeit entscheidet die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Fragen dazu können Erziehungsberechtigte mit der Schulleitung der ausgewählten Grundschule klären. Der für die Anmeldung notwendige Anmeldebogen ist über die Grundschulen erhältlich oder kann ab Mitte September auf der Webseite der Stadt Dortmund heruntergeladen werden.

Fahrtkostenübernahme nur zur nächstgelegenen Grundschule

Grundsätzlich können Erziehungsberechtigte die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht aber nur für die vom Wohnort nächstgelegene Grundschule, solange die Kapazitäten dort ausreichen. Besonderheiten gelten bei Bekenntnisschulen.

Die Entfernung zur nächstgelegenen Schule ist auch entscheidend für einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten. Schülerfahrkosten werden bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, sofern der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt.

Mehr Informationen:

  • Fragen zur Einschulung beantworten die Schulleitungen der Grundschulen.
  • Weiteres zum Anmeldeverfahren gibt es für Erziehungsberechtigte unter dortmund.de/dlzbildung.
  • Oder auch beim Fachbereich Schule unter den Rufnummern 0231 50-23098 und 50-16943 und der Mail-Adresse: einschulung@stadtdo.de.

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