Auseinandersetzung am Dortmunder Hauptbahnhof endet mit einem Messerangriff

Gegen den 42-jährigen Täter wurde ein Untersuchungshaftbefehl erlassen

Ansicht vom Vorplatz des Dortmunder Hauptbahnhofes.
Am Montagabend verletzte ein 42-jähriger Mann einen 39-Jährigen auf dem Vorplatz des Dortmunder Hauptbahnhofs mit einem Messer. Nordstadtblogger-Redaktion | Nordstadtblogger

Der Vorplatz des Dortmunder Hauptbahnhofs wurde am Montagabend (29. September 2025) Schauplatz einer Auseinandersetzung, die in Messerstichen endete. Nach bisherigen Erkenntnissen verletzte ein 42-jähriger Mann einen 39-Jährigen ohne festen Wohnsitz lebensgefährlich. Das Opfer wurde nach dem Angriff in ein Krankenhaus gebracht. Das Motiv ist noch unklar.

Tatverdächtige konnten noch vor Ort festgenommen werden

Laut aktuellen Erkenntnissen der Polizei kam es gegen 19:53 Uhr zwischen dem Täter und dem Opfer zu einer Auseinandersetzung, ehe der 42-Jährige mit einem Messer zustach.

Westen von Sicherheitskräften von hinten.
Polizei und Sicherheitskräfte sind am Dortmunder Hauptbahnhof rund um die Uhr vor Ort. Nordstadtblogger-Redaktion | Nordstadtblogger

Da die Szenerie sich direkt auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs abspielte, waren Polizei und Sicherheitskräfte unmittelbar vor Ort und nahmen den mutmaßlichen Täter fest.  Ein 43-jähriger Mann wurde zunächst als möglicher Mittäter in Gewahrsam genommen.

Ein dringender Tatverdacht gegen ihn habe sich jedoch nicht bestätigt, weshalb er inzwischen wieder entlassen wurde, erklärt Oberstaatsanwalt Carsten Dombert. Über die Hintergründe des Streits liegen derzeit keine gesicherten Erkenntnisse vor.

Geschädigter ohne festen Wohnsitz kannte den Täter bereits

Dombert teilte mit, dass das Opfer, das direkt nach dem Angriff ins Krankenhaus gebracht wurde, aufgrund seiner Verletzungen nicht vernehmungsfähig sei. Der Beschuldigte mache dabei von seinem Schweigerecht Gebrauch. Entsprechend gebe es bislang auch keine Hinweise auf ein mögliches Motiv.

Polizei vor dem Hauptbahnhof.
Am Dortmunder Hauptbahnhof gibt es eine rund um die Uhr besetzte Wache der Bundespolizei Foto: Leopold Achilles für Nordstadtblogger.de

Das Opfer selbst sei wohnungslos. Ein Konflikt innerhalb der Wohnungslosenszene lasse sich nach Angaben von Dombert jedoch ausschließen, da der Täter über einen festen Wohnsitz verfüge.

Damit bestehe nach aktuellem Stand kein Hinweis auf eine Tat, die in einem Szenekonflikt oder Milieubezug begründet sei. Trotzdem seien die beiden Männer bereits miteinander bekannt. Der Täter habe dem Geschädigten zuvor zeitweise erlaubt, bei ihm zu übernachten.

Delikt wird als versuchter Totschlag eingeordnet

Gegen den 42-jährigen Täter wurde mittlerweile ein Untersuchungshaftbefehl ausgesprochen. Grundlage sei der Haftgrund nach § 112 Absatz 3 StPO, der Untersuchungshaft bereits dann erlaubt, wenn ein schweres Delikt wie Totschlag oder versuchter Totschlag vorliegt, erklärt Dombert.

Oberstaatsanwalt Carsten Dombert.
Oberstaatsanwalt Carsten Dombert. Bild: Karsten Wickern

Der Haftbefehl wurde von dem zuständigen Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Die Staatsanwaltschaft gehe derzeit von einem versuchten Totschlag aus.

Ein versuchtes Tötungsdelikt sei nach Angaben von Dombert nicht mit einer bloßen schweren Körperverletzung gleichzusetzen, da es sich um eine gezielte Tat mit lebensgefährlicher Handlung handele. Grundsätzlich unterscheide das Strafrecht zwischen drei Kategorien von Tötungsdelikten: fahrlässige Tötung, Totschlag und Mord, erläutert der Oberstaatsanwalt.

Im konkreten Fall sei das Vorgehen des Beschuldigten klar dem Versuch des Totschlags zuzuordnen. Die Ermittlungen dauern weiter an. Die Polizei sucht weiterhin Zeugen. Hinweisgeber werden gebeten, sich bei der Kriminalwache Dortmund unter 0231/132-7441 zu melden

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