
Die Nordstadt beherbergt viele unbekannte Schätze: Häuser aus der Gründerzeit und im Jugendstil aus dem 19. Und 20. Jahrhundert. Stuckfassaden und historisches Mauerwerk liegt unter mancher überbauter Fassade. Für die Stadt Dortmund ist dies Grund genug, um die Prüfung einer Gestaltungssatzung zu beauftragen. Ziel ist es, mit klaren Regeln für ein einheitlicheres Stadtbild zu sorgen. Um mit ansässigen Immobilienbesitzern, Gewerbetreibenden und Bewohner:innen ins Gespräch zu kommen, lud die Stadt am 29. Aprils zu einem Infoabend in der Münsterstraße ein.
„Wir sind alle bemüht den Stadtteil voranzubringen“

„Wir sind alle bemüht den Stadtteil voranzubringen“, betont Hannah Rosenbaum, Bezirksbürgermeisterin der Nordstadt. Rosenbaum betont, es sei Ziel, den Stadtteil „am besten gemeinsam und mit Expertise und Austausch“ zu gestalten.
Sebastian Kröger, Leiter des Amtes für Stadterneuerung, betont, Dortmund habe zwar „keine großen Schlösser, Paläste und Burgen“. Trotzdem glaube er, dass Investitionen für die Nordstadt und für den Werterhalt der Immobilien gut seien.
Klärungsbedarf zum Potenzial einer Gebäude- und Erhaltungssatzung

Holger Hoffschröder vom Planungsbüro Reicher Haase Assoziierte, erklärt Ziel der Infoveranstaltung sei es, zu zeigen was für Vorteile eine neue Gebäude- und Erhaltungssatzung haben könne.
Grundlegend wichtig sei auch zu klären, „ob und in welcher Form es die Satzung für die Gestaltung in der südlichen Nordstadt“ in Zukunft geben solle. Christoph Klanten, ebenfalls vom Planungsbüro, erläutert, dass in der Nordstadt als größte gründerzeitliche Stadterweiterung Nordrhein-Westfalens großes Potenzial stecke.
„Man kann extrem beschädigte Fassaden noch retten“
Derzeit gibt es noch viele unschöne Fassaden. Gründe für den Zustand der Fassaden seien zumeist Kriegsschäden oder Abnutzung, so Klanten. „Man kann extrem beschädigte Fassaden noch retten“, betont Klanten.

Auch wenn die Regelungen Grenzen für die Gestaltung von setzen, gebe es ausreichend Möglichkeiten: „Es geht nicht um Überregulierung, sondern darum gestalterische Fehlentwicklungen zu vermeiden“. Die Vorgaben in der Gestaltungssatzung gelte nicht nur für Fassaden, sondern auch für Werbeanlagen und die Außengastronomie.
„Das Thema energetische Sanierung ist eines was uns umtreibt“, beschreibt Kladen. Die gängige Art, ein Haus zu dämmen, ist eine neue Verkleidung über die historische Fassade zu montieren. Es gebe aber auch andere Möglichkeiten Gebäude zu dämmen als die historische Fassade zu verdeckt.
Kritik aus dem Publikum: Erhöhte Mieten und keine Folgen für Untätige
Wie Häuserfassaden historisch getreu und mit der Gestaltung im Blick renoviert werden können, erzählen zwei Hauseigentümer. Stephan Hüßler betont: „Diese Art der Renovierung kostet mehr, aber auf eine gute Fassade kann man 20 bis 30 Jahre schauen.“ Das Gesicht des Hauses präge auch, wie Menschen mit Häusern umgehen.

Wer nicht saniert, für den gelten mögliche Regelungen nicht, merkt ein Zuhörer im Publikum an. Sbosny bestätigt: „Man kann auch sagen: Wenn man nichts macht, passiert nichts.“ Wer also mehr saniert, mehr macht, der hat im Umkehrschluss mit einer Gestaltungssatzung auch mehr Verpflichtungen.
Eine andere Frage ist, welchen Einfluss Sanierungen auf das Mietniveau in der Nordstadt haben, da Sanierungskosten teilweise auf die Mieten umgelegt werden können. Die Sprecher auf dem Podium erwarten jedoch nicht, dass Mieter:innen in naher Zukunft aus der Nordstadt vertrieben werden, weil die Mieten steigen.
Wie es weiter geht: Umfrage, Planung, weitere Veranstaltungen
Die Infoveranstaltung ist Startschuss für eine Online-Befragung, die bis zum 18. Mai läuft. Sie soll Bewohner:innen, Immobilieneigentümer:innen und Gastronom:innen die Gelegenheit geben, mitzuteilen, wie sie die aktuelle Gestaltung der Bestandsbauten in der Nordstadt wahrnehmen, und was sie motiviert, diese aktiv zu gestalten.

Außerdem werde bis zum Herbst 2025, eine Stadtbildanalyse und darauf aufbauend eine Satzung mit Gestaltungs- und Sanierungszielen erstellt, kündigen die Veranstalter des Abends an.
Auf dieser Grundlage werden Gestaltungsleitlinien ausgearbeitet. Diese Leitlinien werden in einer weiteren Informationsveranstaltung im Herbst 2025 vorgestellt, erklärt Holger Hoffschröder vom Planungsbüro Reicher Haase Assoziierte
Persönliche Beratung und Unterstützungsangebote
Bemühungen die Nordstadt aufzuwerten sind nicht komplett neu. Durch die koordinierte Arbeit der Stadt Dortmund von 2017 bis 2022 im „Sanierungsgebiet Nordstadt“, gibt es bereits 70 Prozent weniger Problemimmobilien in der Nordstadt. Zudem unterstützt die Stadt Immobilienbesitzer und Gewerbetreibende mit persönlichen Beratungsangeboten durch das Team des Quartiersmanagment.
Das Quartiersmanagment bietet eine breite Palette an Unterstützungsangeboten: Ortstermine mit Experten, Hilfestellungen bei der Fördermittelbeantragung, sowie digitalisierte Antragsverfahren. Seit dem 31. Januar 2025 gibt es mit einer neuer Sanierungssatzung für das südliche Nordmarktquartier, zudem neue Bestrebungen Problemhäuser aus dem Stadtbild zu verbannen. Nicht alle würden sich über neue Vorschriften freuen, sagt Alexander Sbosny vom Quartiersmanagment: „Wir versuchen das zu versachlichen“, zur jüngst in Kraft getretenen Sanierungssatzung.
Weitere Informationen: http://dortmund.de/gestaltung-nordstadt
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Infoabend zu möglichen Immobiliensatzungen im Nordmarktquartier: Nordstadt stärken – Haus für Haus (PM)
Die Stadt Dortmund prüft, ob die historische Bausubstanz im südlichen Nordmarktquartier mit Satzungen geschützt werden soll. Dazu lädt das Amt für Stadterneuerung am Donnerstag, 16. Oktober, zu einer öffentlichen Infoveranstaltung ein.
Zahlreiche Häuser im Quartier stammen aus der Gründerzeit oder dem Jugendstil, viele weitere aus der Nachkriegsmoderne. Sie alle prägen den besonderen Charakter der Nordstadt. Eine Gestaltungs- oder Erhaltungssatzung kann helfen, diese architektonischen Stärken zu bewahren und gleichzeitig die Entwicklung des Viertels zu fördern. Denn ein gepflegtes Stadtbild steigert die Lebensqualität für Bewohner*innen und die Attraktivität des Standorts für Gewerbetreibende und Besucher*innen.
Gestaltungs- bzw. Erhaltungssatzungen haben mehrere Ziele: Zum einen geht es darum, das baukulturelle Erbe zu erhalten und wertvolle Architektur zu bewahren. Zum anderen sollen sie den behutsamen, einheitlichen Umgang mit prägenden Elementen des Stadtbilds gewährleisten. Ziel ist ein harmonischer Gebäudebestand. Dazu können die Satzungen zum Beispiel Regelungen zur Gestaltung einzelner Bauteile treffen. Das können etwa Fassaden, Fenster und Schaufenster, Türen oder Dächer sein. Auch zur Gestaltung von Werbeanlagen oder zum Erscheinungsbild von Außengastronomie sind Regelungen möglich.
Mitreden, mitgestalten: Infoveranstaltung und Stadtspaziergang
Alle Interessierten, insbesondere Immobilieneigentümer*innen, Gewerbetreibenden und Gastronom*innen aus dem Nordmarktquartier, sind eingeladen, sich in den laufenden Prozess einzubringen. Am Donnerstag, 16. Oktober, ab 18 Uhr, findet im Gemeindehaus St. Joseph, Münsterstraße 59, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Dort stellen das Amt für Stadterneuerung und das beauftragte Planungsbüro Reicher Haase Assoziierte (RHA) erstmals konkrete Straßenzüge vor, für die bestimmte Regelungen diskutiert werden.
Ein öffentlicher Stadtspaziergang folgt am Freitag, 17. Oktober, ab 16 Uhr mit Treffpunkt am „Grünen Salon“ auf dem Nordmarkt.
Für beide Veranstaltungen ist zur besseren Planung je eine kurze Anmeldung erwünscht – einfach per E-Mail an nordstadt@stadtdo.de.
Nordstadt stärken – Haus für Haus
Die Prüfung möglicher Satzungen ist ein Baustein der Maßnahmen unter dem Motto „Nordstadt stärken – Haus für Haus“ zur Aufwertung des privaten Immobilienbestands. Parallel profitieren Eigentümer*innen von der Förderung durch das Hof- und Fassadenprogramm, das Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für Sanierungsmaßnahmen ermöglicht. Ergänzend bestehen im Sanierungsgebiet „Südliches Nordmarktquartier“ steuerliche Vorteile für Modernisierungen. Mit allen Fragen können sich Immobilieneigentümer*innen an das Quartiersmanagement Nordstadt wenden. Es berät im Auftrag des Amts für Stadterneuerung kostenlos zu Fördermitteln, Steuervorteilen, Genehmigungspflichten und zu den Perspektiven ihrer Immobilien. Parallel investiert die Stadt selbst in das Quartier, etwa durch die Neugestaltung des öffentlichen Raums der südlichen Münsterstraße.
Mehr Informationen unter dortmund.de/gestaltung-nordstadt
Der Prozess zur Prüfung von Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen in der Nordstadt wird gefördert mit Mitteln der Städtebauförderung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hauseigentümer
Eine Gestaltungs- und Erhaltungssatzung macht Sanierungen teurer und bürokratischer, weil Hauseigentümer Sanierungsmaßnahmen dann im Detail mit der Stadt abstimmen und Auflagen der Stadt beachten müssen. Überall wird von bezahlbarem Wohnen, mehr Klimaschutz und Bürokratieabbau gesprochen und die Stadt Dortmund plant das genaue Gegenteil.
Udo Stailer
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Dortmund beabsichtigt, im Bereich des Nordmarkts eine Gestaltungssatzung einzuführen. Grundsätzlich ist das Ziel, ein einheitliches und ansprechendes Stadtbild zu schaffen, nachvollziehbar. Doch der Ansatz, immer neue Regelungen und Bürokratie als Lösungsweg zu wählen, führt häufig zu gegenteiligen Ergebnissen.
Durch zusätzliche Vorgaben entstehen neue Hürden, Kosten und Verzögerungen – Probleme, die es ohne diese Regelungen gar nicht gäbe. Fördermittel, die Eigentümerinnen und Eigentümer theoretisch erhalten können, werden durch den Mehraufwand und die bürokratischen Verfahren schnell wieder aufgezehrt. So wird vieles teurer, langsamer und unflexibler, ohne dass ein klarer Nutzen nachgewiesen wäre.
Bevor eine solche Satzung beschlossen wird, sollte daher transparent belegt werden, welche positiven Effekte tatsächlich zu erwarten sind – und welche negativen Folgen, etwa für Sanierungskosten, Mietpreise und Bauzeiten, realistisch eintreten können. Nur auf dieser Basis lässt sich eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen.
Ich plädiere deshalb für:
– Bürokratieabbau statt weiterer Regelungen,
– Nachweise über die Wirksamkeit neuer Satzungen,
– und eine offene Diskussion über Alternativen, die weniger Aufwand und mehr Wirkung bringen.
Keine Gestaltungssatzung im Bereich Nordmarkt – sondern mehr Freiheit und Eigenverantwortung für Eigentümerinnen, Eigentümer und Handwerksbetriebe.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Nordstadtblogger-Redaktion
Und wieso glaubt jemand aus Neuasseln, warum das für die Nordstadt und seine Bewohner:innen besser sein sollte, darauf zu verzichten?!