Arbeitsgericht: Hausverbot gegen ver.di-Gewerkschafter bei Amazon rechtswidrig

Arbeitskämpfe zur Anerkennung der Einzelhandels-Tarifverträge

Streiks wie in dieser Woche waren zu Beginn völlig undenkbar.
Streiks wie in dieser Woche waren zu Beginn völlig undenkbar. Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat vor dem Arbeitsgericht Dortmund einen wichtigen Erfolg gegen die gewerkschaftsfeindlichen Praktiken von Amazon erzielt: Mit Beschluss der 7. Kammer (Aktenzeichen 7 BV 79/24) vom 11. Juni 2025 wurde festgestellt, dass das von der Amazon Logistik Werne GmbH am 29. Juli 2024 gegen den Gewerkschaftssekretär Philip Keens ausgesprochene Hausverbot rechtswidrig ist.

Umfassendes Hausverbot nach Streikaufruf war nicht rechtmäßig

„Wer Gewerkschaftsarbeit mit Hausverboten bekämpft, greift die Grundrechte der Beschäftigten an. Wir lassen den Versuch nicht zu, unsere Kolleginnen und Kollegen einzuschüchtern. Amazon muss endlich lernen, dass Mitbestimmung kein Störfaktor, sondern ein Grundpfeiler demokratischer Arbeitsverhältnisse ist“, erklärt Henrike Eickholt, die für den Handel in NRW zuständige Landesfachbereichsleiterin.

ver.di-Sekretär Philip Keens
ver.di-Sekretär Philip Keens Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Am 9. Juli 2024 hatte Keens an einer Betriebsversammlung bei Amazon in Werne teilgenommen und im Anschluss zum Streik aufgerufen. Daraufhin sprach das Unternehmen mit Schreiben vom 29. Juli 2024 ein umfassendes Hausverbot gegen ihn aus. ver.di erklärte mit Schreiben vom 2. September 2024, dass dieses Hausverbot unwirksam sei, und forderte dessen rückwirkende Aufhebung.

Die 7. Kammer des Arbeitsgerichts Dortmund bestätigte nun, dass gemäß § 2 Abs. 2 BetrVG ein Beauftragter einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft Zugang zum Betrieb hat. Ein einmaliger – und zudem strittiger – Streikaufruf während oder im Anschluss an eine Betriebsversammlung rechtfertigt laut Gericht kein dauerhaftes Hausverbot, sofern keine Wiederholungsgefahr besteht. Das Gericht stellte außerdem fest, dass weder eine unzumutbare Aggressivität noch eine ernsthafte Störungsgefahr durch Herrn Keens vorlag.

ver.di fordert Amazon seit über zehn Jahren zur Anerkennung der Tarifverträge auf

Es finden regelmäßig von ver.di organisierte Arbeitskämpfe bei Amazon statt. Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Die Amazon Logistik Werne GmbH wurde verpflichtet, Herrn Keens wieder uneingeschränkten Zugang zum Betrieb zu gewähren. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro. Gegen den Beschluss kann die Amazon Logistik Werne GmbH innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Hamm einlegen.

ver.di fordert Amazon seit über zehn Jahren zur Anerkennung der Tarifverträge des Einzelhandels NRW auf. Es finden regelmäßig Arbeitskämpfe statt. Der Versuch, einen unbequemen Gewerkschaftssekretär mit einem Hausverbot aus dem Betrieb fernzuhalten, sei ein weiterer Schachzug, die gewerkschaftliche Bewegung bei Amazon zu behindern, so Eickholt.

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