Wer auf dem Weg zur Firma über die Leine seines Hundes stürzt, erleidet keinen Arbeitsunfall

Sozialgericht Dortmund entscheidet über Grenzen des Unfallschutzes

Ein Dortmunder Unternehmer ist auf dem Parkplatz seines Betriebs über die Leine seines eigenen Hundes gestürzt – und wollte den Vorfall als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Die Berufsgenossenschaft lehnte ab. Jetzt hat auch das Sozialgericht Dortmund …