Das sollten Autofahrer*innen beachten: Ab morgen (24. April) ist zwischen der B1 und dem Wall nur noch Tempo 30 erlaubt!

Zufahrts- und Ausfahrtsstraßen am Platz von Rostow mit hohem Verkehrsaufkommen
Zufahrts- und Ausfahrtsstraßen von und Richtung B1 am Platz von Rostow. So moderat wie hier, ist das Verkehrsaufkommen normalerweise nicht. Foto: Thomas Engel

Es wird ernst für Autofahrer*innen, die von der B1 Richtung Dortmunder Innenstadt fahren möchten. Ab morgen braucht es dafür definitiv mehr Geduld. Denn dann gilt im Rahmen des kommunalen Luftreinhalteplans stadtein- wie -auswärts zwischen B1 und dem Wallring ein grundsätzliches Tempolimit von 30 km pro Stunde; zudem wird die Rotphase der Ampelanlage im Kreuzungsbereich Ruhrallee/Rheinlanddamm verlängert. Die Stadt erhofft sich dadurch eine Verringerung des Verkehrsaufkommens von 20 Prozent. Die Maßnahme ist Teil des mit der Deutschen Umwelthilfe geschlossenen Kompromisses zur Stickstoffdioxid-Reduktion und soll die Anwohnerschaft schützen.

NO2-Grenzwert an der B 54 wird seit Jahren überschritten – Gesundheit Anwohnerschaft hat Vorrang

Ebenso Teil des Kompromisses: ein ganztägiges Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 t auf der B1. Foto: Polizei Dortmund

Der Vergleich, den das Land NRW mit dem Verein Deutsche Umwelthilfe geschlossen hat, wird von der Stadt Dortmund Stück für Stück umgesetzt. Nach der Umweltspur auf der Brackeler Straße und dem Durchfahrtsverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen auf der Bundesstraße 1 wird ab dem morgigen Freitag, 24. April, auf der Ruhrallee nur noch Tempo 30 erlaubt sein. ___STEADY_PAYWALL___

Denn bereits seit Jahren wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) an der Messstelle „Ruhrallee“ (B54) überschritten. Um die Gesundheit der Anwohnerschaft zu schützen, werden nun Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen getroffen. Da der Kraftfahrzeugverkehr die größte Ursache für die Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes darstellt, müssen sie auch dort ansetzen.

Auf dem Abschnitt der Ruhrallee (B54) zwischen Rheinlanddamm (B1) und Wall in der City wird in beiden Richtungen die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt. Die Koordinierung der Ampelanlagen wird an die neue Geschwindigkeitsregel angepasst. Die Feuerwehr wird dabei im Einsatzfall weiterhin Vorrang an den Ampelschaltungen haben.

Drosselfunktion des fließenden Verkehrs durch veränderte Ampelschaltung stadteinwärts

Brücke über der B1 an der Lindemannstraße – nächste Abfahrt: B54/Ruhrallee Richtung Innenstadt. Foto: Leopold Achilles

Im Kreuzungsbereich Ruhrallee/Rheinlanddamm (B1) bekommt die Fußgängerampel eine sogenannte „Pförtner“-Funktion, die die Verkehrsmenge drosselt. Diese Anlage ist so programmiert, dass sie zukünftig weniger Grün-Zeit für Kraftfahrzeuge in Richtung Innenstadt zeigt. Dadurch wird die Menge an Kraftfahrzeugen auf der Strecke in die Innenstadt verringert.

Ziel der Maßnahme ist, den Verkehr auf der Ruhrallee zwischen B1 und Wall um rund 20 Prozent zu reduzieren. Das bedeutet: eines von fünf Kraftfahrzeugen soll nicht mehr dort fahren. Dass sich durch diese drosselnde Pförtner-Maßnahme der Rückstau südlich der B1 auf der B54 in Fahrtrichtung stadteinwärts – zumindest in der Anfangsphase der Einführung – verlängern wird, muss leider in Kauf genommen werden.

Um möglichen Unfällen in einem Stau-Ende bei Annäherung im Schnellverkehr vorzubeugen, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B54 bereits in Höhe der Konrad-Adenauer-Allee bzw. Rombergpark reduziert – und zwar von 80 km/h auf zunächst 60, dann 50 und schließlich 30 km/h.

Regelungen sind Bestandteil der Einigung mit Deutscher Umwelthilfe e.V. (DUH)

Umweltspur auf der Brackeler Straße. Foto: Alex Völkel

Diese Veränderungen für den Verkehr sind Bestandteile des Vergleichsvertrags, den das Land NRW mit dem Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) unter Beteiligung der Stadt Dortmund vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geschlossen hat. Durch diesen Vergleich konnten zum Beispiel weitreichende Fahrverbote, die auch für Diesel-Pkw gegolten hätten, verhindert werden.

Mit den Veränderungen an der Ruhrallee wird nun die dritte kurzfristige Maßnahme aus dem Vergleichsvertrag für saubere Luft in Dortmund zwischen dem Land NRW, der DUH und der Stadt Dortmund umgesetzt.

Die Stadt Dortmund wird die Verkehrsmengen auf der Ruhrallee zählen, um die notwendigen Verdrängungen des Verkehrs von rund 20 Prozent nachweisen zu können. Falls die Maßnahmen nicht ausreichen, um bessere Luft mit weniger Stickstoffdioxiden an der Ruhrallee zu erreichen, müsste die Stadt nochmal nachsteuern – und zwar über eine noch strengere Pförtnerung an der Fußgängerampel, um noch weniger Kraftfahrzeuge auf die Strecke in Richtung Innenstadt zu lassen.

Einhaltung der neuen Geschwindigkeitsreglungen wird von Polizei und Ordnungsamt überwacht werden

Die Stadt Dortmund setzt seit Jahren auf mobile Überwachungstechnik. Weitere Wagen könnten folgen.
Demnächst wird das Ordnungsamt der Stadt Dortmund an der Ruhrallee mehr Arbeit haben. Archivbild: Alex Völkel

Die Entwicklung der Messwerte für Stickstoffdioxid und die Ergebnisse der Verkehrszählung auf der Ruhrallee werden daher sehr genau beobachtet, ebenso wie das Einhalten der neuen erlaubten Höchstgeschwindigkeit.

In Fahrtrichtung Innenstadt ist bereits heute nördlich der B1 ein sogenannter Blitzer (Geschwindigkeitsüberwachungsanlage) vorhanden. Zusätzlich sind mobile Kontrollen für beide Fahrtrichtungen durch die Polizei und das städtische Ordnungsamt vorgesehen. Das ist erforderlich, weil die Erfahrung zeigt, dass viele Menschen sich nur dann umgewöhnen, wenn eine Regel kontrolliert wird.

Umverteilung von Belastungen durch motorisierten Individualverkehr auf andere Strecken

Die SPD spricht sich dafür aus, die Verkehrsdienstleistungen möglichst langfristig direkt an die DSW21 zu vergeben.
Alternative zum eigenen Gefährt: der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Archivfoto: Klaus Hartmann

Damit die Reduzierung des Verkehrs auf der Ruhrallee gelingt, ist die Stadt Dortmund darauf angewiesen, dass die Kraftfahrzeug-Fahrer*innen zum Wohle der Anwohner*innen mithelfen und umsteigen, möglichst auf andere Verkehrsmittel oder auf andere Hauptverkehrsstraßen. Die alternativen Routen haben nicht so große Verkehrsstärken wie die Ruhrallee oder weisen jedenfalls eine bessere Durchlüftungssituation auf, so dass hier keine Überschreitungen des Stickstoffdioxidgrenzwertes zu erwarten sind.

Grundsätzlich gilt: für die Reduktion der Stickstoffdioxid-Belastungen der Anwohner*innen an den besonders belasteten Strecken muss die Last etwas mehr auf andere Strecken verteilt werden.

Neben dieser auf die spezielle Situation an der Ruhrallee gerichteten Maßnahme enthält der Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe eine Vielzahl weiterer Maßnahmen mit dem Ziel: Die Luftqualität soll nicht nur an den Messpunkten, sondern überall in der Stadt deutlich besser werden.

Weitere Informationen:

  • Das Monitoring aller Maßnahmen ist für alle Interessierte online einsehbar unter www.saubereluft.dortmund.de. Dort ist auch der Originaltext des Vergleichsvertrags zwischen dem Land NRW, dem Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. und der Stadt Dortmund hinterlegt.

 

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