Coronavirus: Der Unterricht in Dortmund findet statt, aber andere schulische Veranstaltungen sollen abgesagt werden

Auch der Schulausschuss musste sich mit dem Thema Coronavirus beschäftigen. Foto: Alex Völkel
Auch der Schulausschuss musste sich mit dem Thema Coronavirus beschäftigen. Fotos: Alex Völkel

Das Coronavirus sorgt dafür, dass landesweit Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen abgesagt werden. Doch an den großen Dortmunder Schulen gibt es teils 1000 und mehr Schüler*innen. An den Dortmunder Berufskollegs gibt es sogar zwischen 3000 und 6000 Schüler*innen – pro Einrichtung.  Doch einen Unterrichtsausfall soll es hier nicht geben.

Eine Schule schließt nur bei einem bestätigten Infektionsfall in der eigenen Einrichtung

Daniela Schneckenburger
Schuldezernentin Daniela Schneckenburger.

Das teilte Schuldezernentin Daniela Schneckenburger am heutigen Mittwochnachmittag (11. März 2020) im Dortmunder Schulausschuss mit. Das Ergebnis der knapp halbstündigen Diskussion: Es gibt offenbar mehr Fragen als Antworten. Klarheit gab es nur in bestimmten Punkten: Die Schulpflicht wird nicht ausgesetzt und auch nicht flächendeckend Schulen geschlossen. 

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Eine Entscheidung darüber trifft nur das Land – denn nur das jeweilige Schulministerium kann die allgemeine Schulpflicht aufheben. Geschlossen würde eine Schule – nach jetzigem Stand – nur dann, wenn es einen bestätigten Coronafall an der Schule gibt. Dann kann das städtische  Gesundheitsamt die Schließung anordnen. 

UPDATE: „Eine Schulschließung kann, muss aber nich erfolgen“, teilt Dr. Frank Renken, Leiter des Gesundheitsamtes, am Donnerstagabend auf Nachfrage von Nordstadtblogger mit. Entscheidend sei, dass die Maßnahme angemessen sei, um die Gefahr abwenden. Wenn andere Möglichkeiten greifen, wären auch diese denkbar.

Bislang wurde in Dortmund nur ein lungenkrankes Kind von der Schulpflicht befreit

Auch wenn der Unterricht stattfindet, sollen alle nicht-schulische Veranstaltungen an allen Schulen ausfallen. Das Land bittet in einem Runderlass darum, beispielsweise Schulfeste oder ähnliche Veranstaltungen abzusagen. Der Unterricht wird bislang nicht abgesagt. Abgesagt werden soll – darüber entscheidet die Schule – in sogenannten Krisenregionen. Betroffen waren derzeit vor allem Ski-Freizeiten in Norditalien oder auch ein Zirkus-Projekt einer Grundschule.

Auch der Schulausschuss musste sich mit dem Thema Coronavirus beschäftigen. Foto: Alex Völkel
Auch der Schulausschuss musste sich mit dem Thema Coronavirus beschäftigen.

Viele Eltern sorgen sich, ob ihr Kind durch den Schulbesuch gefährdet sein könnte. Allerdings gelten Kinder bislang als wenig anfällig für schwere Infektionsläufe. Eine Schulbefreiung gibt es daher nur in besonderen Fällen. 

In einem konkreten Fall in Dortmund wurde die Schulpflicht eines Kindes einer Förderschule ausgesetzt, weil dieses beatmet wird. Insbesondere Lungenkranke bzw. Immungeschwächte gelten als besonders gefährdet. „Für Kinder mit Lungenvorerkrankungen wird die Schulpflicht auf Antrag ausgesetzt, „damit aus der Pflicht nicht erhöhte Gefährdung erfolgt“, berichtet Schneckenburger.

„Leichte Gefährdungen“ sah Monika Landgraf (Grüne) an den Berufskollegs mit medizinischen Berufen. Die Schüler*innen seien ja auch in Kliniken und Praxen im Einsatz und könnten „von da was rein- oder rausbringen“. Die Größe der Berufskollegs sei in Sachen Corona ohnehin problematisch.

„Diese Frage habe ich mir auch gestellt. Es ist ja ein sehr großes System“, so Schneckenburger. „Aber es besteht weiterhin Schulpflicht, unabhängig von der Schulform. Wir sind nicht verfügungsberechtigt zur Schließung einer Schule, außer bei bestätigtem Verdachtsfall. Solange bleibt weiter geöffnet.“

Gibt es einen Notfallplan? Betreuung von Kindern nach Schulschließung ist unklar

Anke Staar sitzt für die Stadteltern im Schulausschuss. Foto: Alex Völkel
Anke Staar sitzt für die Stadteltern im Schulausschuss.

Doch was würde die Schließung einer Schule für die Betreuungsmöglichkeiten der Kinder bedeuten? Gibt es entsprechende Krisenpläne, wie eine Betreuung sichergestellt werden kann, wenn die Eltern berufstätig sind, wollte Anke Staar (Stadteltern) wissen? Bei Sturm sei zwar die Schulpflicht ausgesetzt, aber eine Betreuung sichergestellt worden. 

Anders als bei einem Sturm – hier geht es nur um einen Tag – würde es bei einer Corona-bedingten Schließung um deutlich längere Zeiträume gehen. Doch die Frage wurde letztendlich nicht beantwortet. Dies galt auch für andere offen gebliebene Fragen. Hier könne man nur an das Land verweisen und um Beantwortung bitten, so die Dezernentin. 

Das gilt auch für die mögliche Aussetzung der Schulpflicht im konkreten Einzelfall – beispielsweise bei ärztlichen Attesten. Doch gerade das Thema Atteste ist an einigen Schulen „virulent“. So sollen die Eltern aufgefordert worden sein, für ihre Kinder Unbedenklichkeits-Atteste zu besorgen, damit diese an einer Studienfahrt nach England teilnehmen können. „Diese Atteste stellt aber kein Arzt aus“, berichtete Staar. Eine Antwort gab es auch dazu (heute) nicht.

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Reaktionen

  1. Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

    Kirchhörder Grundschule für 14 Tage geschlossen

    Gestern erhielt das Gesundheitsamt den Nachweis einer Coronavirus-Infektion bei einer Lehrerin der Kirchhörder Grundschule. Die Betroffene befindet sich seitdem in häuslicher Quarantäne.

    Die weitere Abklärung durch das Gesundheitsamt ergab, dass Schülerinnen und Schüler aus mehreren Klassen sowie auch mehrere Kolleginnen und Kollegen des Lehrerkollegiums und der OGS als ansteckungsverdächtig gelten müssen, weil sie enge Kontakte in der Schule hatten.

    Aufgrund der großen Anzahl möglicherweise angesteckter Kinder und Erwachsener hat die Schulleitung auf Empfehlung des Gesundheitsamtes die Schule ab heute für 14 Tage geschlossen.

    Für alle Schülerinnen und Schüler sowie alle erwachsenen Kontaktpersonen der positiv getesteten Lehrerin gilt in dieser Zeit eine häusliche Quarantäne.

    Der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Frank Renken: „Es gibt zurzeit keine Überlegungen, grundsätzlich Schulen oder Kitas zu schließen, wenn dort Erkrankungen mit dem Coronavirus auftreten. Wir werden immer den genauen Ablauf ermitteln und dann im Einzelfall entscheiden. Wenn es so ist wie im aktuellen Fall, dass sehr viele Kinder aus unterschiedlichen Klassen und dazu auch noch viele Personen aus dem Lehrerkollegium betroffen sein könnten, dann bietet nur noch die Schließung der Schule die Möglichkeit, weitere Ansteckungen mit größtmöglicher Sicherheit auszuschließen. In der aktuellen Lage haben wir noch die Möglichkeit, die Gegebenheiten des Einzelfalls zu bewerten und dann, soweit möglich, ein individuelles Vorgehen festzulegen.“

    Nach bisherigen Erkenntnissen erkranken Kinder seltener und weniger schwer, wenn sie sich mit dem Coronavirus anstecken. Sie können aber selbst andere Menschen anstecken. Daher ist die 14-tägige Quarantäne aus Sicht des Gesundheitsamtes erforderlich, um möglichst weitere Ansteckungen im Umfeld zu verhindern. Die Betroffenen wurden über die Verhaltensregeln während der Quarantäne aufgeklärt.

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