Ex-Feuerwehrchef Klaus Schäfer steht in Dortmund wegen Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung vor Gericht

Verhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund: Dem ehemaligen Feuerwehr-Chef Klaus Schäfer wird Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung vorgeworfen.
Verhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund: Der ehemalige Feuerwehr-Chef Klaus Schäfer muss sich verantworten.

Der frühere Dortmunder Feuerwehrchef Klaus-Jürgen Schäfer muss sich derzeit vor dem Amtsgericht in Dortmund verantworten. Ihm werden unter anderem Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung vorgeworfen. Dem 62-Jährigen wurden insgesamt elf Taten vorgehalten, die er unter seinem Klarnamen auf Facebook und unter dem Pseudonym „Werwolf“ auf der 2016 von den Strafverfolgungsbehörden geschlossenen Neonazi-Seite „Altermedia“ gepostet haben soll. Im Zuge der bundesweiten Ermittlungen gegen eines der größten rechtsextremen Portale in Deutschland geriet auch der Dortmunder ins Visier des Bundeskriminalamtes.

Bundeskriminalamt nahm bei Ermittlungen gegen „Altermedia“ auch Schäfer ins Visier

Nachdem das BKA die Administratoren der Seite ermittelt hatte, wendeten sich die ErmittlerInnen auch den Nutzern zu. Allerdings sei es nicht möglich gewesen, alle Inhalte zu sichten und zu bewerten. „Das war zu umfangreich“, berichtete ein als Zeuge geladener BKA-Mann. Bei den Anmeldedaten des Kommentators „Werwolf“ sei man auf die Mailadresse und persönlichen Angaben von Klaus-Jürgen Schäfer gestoßen. 

Insgesamt 662 Postings hatte „Werwolf“ zwischen 2011 und 2013 veröffentlicht. Fünf davon wurden Schäfer jetzt juristisch vorgehalten, weil diese volksverhetzend, den Holocaust leugnend und den Nationalsozialismus verharmlosend waren. Dieser bestritt jedoch vehement, der Urheber gewesen zu sein.

Das Problem: Bereits vor Beginn der Veröffentlichungen auf „Altermedia“ stand Schäfer öffentlich wegen eines Besuchs einer Neonazikundgebung in der Kritik und war von der Stadt vom Dienst suspendiert worden. Zudem sollen persönliche Angaben, darunter auch die Mailadresse, von der Antifa veröffentlicht und sein Passwort vom Chaos Computer Club gehackt worden sein.

Schäfer können die Veröffentlichungen nicht zweifelsfrei zugeordnet werden

Verhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund: Dem ehemaligen Feuerwehr-Chef Klaus Schäfer wird Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung vorgeworfen.
Klaus Schäfer werden Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung vorgeworfen. Fotos: Alex Völkel

Das Portal hatte sich in der rechtsextremen Szene einen guten Namen gemacht, weil es alle IP-Adressen der NutzerInnen löscht. Damit hätte die Justiz NutzerInnen den Beiträgen nicht so leicht zuordnen können. Ohne diese Belege fiel es dem Gericht schwer, die fünf Beiträge zweifelsfrei Schäfer zuzuordnen. 

Für den BKA-Ermittler war dies zwar eine Schutzbehauptung: „Wenn mein Account gehackt wurde, melde ich mich ab und mache den Account platt. Ich lasse ihn nicht offen, sondern kündige ich ihn“, argumentierte der Ermittler. Zudem gebe es in den Beiträgen viele Hinweise auf Dortmund, den BVB, die Feuerwehr, Technik und auch auf Schäfer selbst. „Wir sind davon ausgegangen, dass er auf sich aufmerksam machen wollte“, betonte der BKA-Ermittler. 

Das Schöffengericht gewichtete dies jedoch anders und befand die vorliegenden Indizien für zu dünn: „Ein paar schwache und manipulierbare Indizien, die aber zu einer Verurteilung nicht ausreichen. Man kann vielleicht tiefer einsteigen, aber das entscheidende Beweismittel ist nicht zu haben“, machte der Richter mit Blick auf die fehlenden IP-Adressen deutlich. Er stellte das Verfahren zu den anonymen „Altermedia“-Postings daher vorläufig ein.

Weitere Vorwürfe basieren auf Facebook-Veröffentlichungen unter Klarnamen

Bei den sechs weiteren Vorwürfen zu Äußerungen auf Facebook aus den Jahren 2016 und 2017, die Schäfer unter Klarnamen veröffentlicht hat, geht das Verfahren jedoch weiter. Schäfer bestreitet nicht, diese verfasst zu haben, sieht sie aber von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Auch hier geht es – wie bei den Altermedia-Veröffentlichungen – zumeist um die Zahlen von jüdischen Opfern, die deutsche Opferrolle und die Instrumentalisierung des Holocaust zum Nutzen Israels und zu Lasten Deutschlands.

„Sie haben die Opferzahlen runtergerechnet. Das geht über faktische Darstellung hinaus und hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun“, hielt ihm die Staatsanwaltschaft vor. „Die Beiträge zielen auf ein bewusstes Infragestellen der Opferzahlen und des Holocausts.“

Solidarität mit der „unbelehrbaren“ Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck

Nicht nur deshalb wollte das Gericht Schäfer nicht so „vom Haken lassen“ und stieg intensiver ein. Vor allem die Motivation, warum sich Schäfer immer wieder dezidiert zu den Opferzahlen in Auschwitz und des Holocaust insgesamt ausließ, wurde thematisiert: „In dem sie es diskutieren, stellen sie es doch in Frage?!“ Nicht zuletzt deshalb, weil er sich mit der notorischen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck solidarisch zeigte. 

Das sah Schäfer erwartungsgemäß anders. Er verglich die unterschiedlichen Opferzahlen mit „Wasserstandsmeldungen“. Die unterschiedlichen Angaben empfand er als seltsam. Er sei selbst als Student in Auschwitz gewesen und leugne den Holocaust selbst nicht – anders die „unbelehrbare“ Haverbeck. Die Partei „Die Rechte“ hatte jüngst die 89-Jährige, die Anfang Mai ihre Haftstrafe antreten musste, zur Spitzenkandidatin für die Europawahl gekürt.

Warum er dann Formulierungen wie „ die vergast worden sein sollen“ benutze, wollte die Staatsanwaltschaft wissen. „Was reizt Sie an solchen Grenzverletzungen?“ hakte das Gericht nach. „Wer auf auf einem Grat wandelt, kann danebentreten. Dann gibt es aber keine blauen Flecken, sondern man wird Straftäter dadurch“, wurde Schäfer gewarnt.

Flüchtlinge als Lumpenpack bezeichnet – Antifaschisten mit Mord bedroht?

Doch nicht nur zu historischen, auch zu aktuellen Sachverhalten hatte sich Schäfer geäußert. Insbesondere dem Thema Flüchtlinge, den dafür Verantwortlichen und der Antifa widmete Schäfer seine Aufmerksamkeit.

„Diejenigen, die uns das Lumpenpack auf den Hals gehetzt, die uns Mord, Todschlag und Vergewaltigung gebracht haben, sollten sich langsam warm anziehen. Es zieht ein gewaltiger Sturm auf. Das Volk sollte gegen das Lumpenpack vorgehen und die Verursacher nicht vergessen. Sie sollten Schleyer, Herrhausen, Buback und von Drenkmann mal googlen“, heißt es in einer Veröffentlichung. 

Nach einer Online-Auseinandersetzung mit einem Antifaschisten, den er in diesem Zusammenhang auch namentlich erwähnte, veröffentlichte er folgenden Text: „Aber was würde ich (…) für eine klammheimliche ,mescalorische’ Freude empfinden, wenn bestimmte Kreaturen geschmuddelt, gedrenkmannt oder geherrhaust würden.“

Eigentlich ein klarer Hinweis auf die Tötungen und Morde an dem Punker Thomas „Schmuddel“ Schulz, dem Juristen Günther von Drenkmann und dem Bankier Alfred Herrhausen. Zudem kommt hier noch der indirekte Aufruf Schäfers zur Gewalt bzw. Tötung von Personen hinzu, befanden Kritiker. 

Kräftezehrende Beweisaufnahme – Plädoyers und Urteil beim Folgetermin

Anders als bei seinen Äußerungen vor Gericht – zumeist in wohl gewählten Worten und zumeist länglichen Geschichtsexkursen, die meistens vom eigentlichen Thema wegführten -, wählt Schäfer online mitunter ganz andere Worte. Beispiel: „Linksextremistische Aktivisten sind aber auch zuweilen mega-dämlich und häufiger lästiger als stinkende Schmeissfliegen“, schreibt er ebenfalls in Bezug auf einen Aktivisten.

Allerdings wurde – anders als in einem Interview von der Staatsanwaltschaft beteuert – nicht wegen Bedrohung und Beleidigung gegen Schäfer ermittelt und Anklage erhoben. Der Angeklagte sieht die Wortwahl in seinem Frust begründet, weil er und sein Haus mehrfach von Antifaschisten angegriffen worden seien. Dennoch habe er auf die rechtsextreme Szene mäßigend eingewirkt, damit es nicht zu Vergeltungsakten käme. 

„Vergeltung bringt ja nichts und Schäden kommen nicht mehr rein“, so Schäfer. Den Worten wollte das Gericht so nicht folgen – schließlich würde Schäfer ja mit seinen fortgesetzten Äußerungen Öl ins Feuer gießen und alles andere als deeskalierend wirken.

Rund drei Stunden dauerten Anklage und Beweisaufnahme. Zu Plädoyers und Urteil kam es jedoch noch nicht. „Das ist kein Termin von der Stange“, machte das Schöffengericht deutlich. Und auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollten „wegen der Komplexität in sich gehen und beim nächstem Termin plädieren“.

TERMIN: Die Fortsetzung findet am 5. Juni um 9.30 Uhr im Amtsgericht Dortmund statt – wahrscheinlich wieder im Saal 1201.

Der ehemalige Dortmunder Feuerwehr-Chef Klaus Schäfer war einer der Redner bei den Neonazis. Foto: Alex Völkel
Der ehemalige Dortmunder Feuerwehr-Chef Klaus Schäfer ist häufiger Gast und Redner auf Neonazi-Demos.

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